abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Entgelt bei AAG-Anrtag U1 über BBG EUR 7.550,00

9
letzte Antwort am 27.08.2024 14:22:12 von n_h_2015
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
justnkl
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 10
577 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich habe heute einen Anruf der Krankenkasse bekommen, weil das ermittelte Entgelt im AAG-Erstattungsantrag zu Umlage U1 über der Grenze von € 7.550,00 liegt. Deshalb musste die KK den Antrag ablehnen und ich ihn korrigieren. Wie kann ich das in LuG am besten umsetzen? Wieso wird das nicht automatisch berücksichtigt?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

LG

 

Justin

0 Kudos
Tags (2)
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 10
574 Mal angesehen

@justnkl  schrieb:

Liebe Community,

 

.....................Wieso wird das nicht automatisch berücksichtigt?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

LG

 

Justin


Hallo fleißiges DATEV-Team. Die Frage finde ich auf die Schnelle auch berechtigt. Danke für eine Info.

0 Kudos
justnkl
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 10
537 Mal angesehen

Erstattungsverfahren Umlage 1 - Lohnfortzahlung Ob bei der Ermittlung des erstattungsfähigen Entgelts auf die BBG der Rentenversicherung abgegrenzt wird oder nicht legt jede Krankenkasse für sich in ihrer Satzung fest. Diese Festlegungen sind im Rechenzentrum hinterlegt und können nicht beeinflusst ... 

 

Ich habe selbst nochmal geschaut, weil ich mir das nicht vorstellen konnte, dass an so etwas nicht gedacht wurde.

 

Laut dem Dok.-Nr. 1021671 (oben zitiert und verlinkt) soll das automatisch anhand der Satzung der KK erfolgen, sprich man hat da gar keine Möglichkeit im Programm einzugreifen, da das alles über das RZ geprüft und ermittelt wird. In meinem Fall ging es um die Barmer, allerdings hat diese die Begrenzung auf Ihrer Homepage auch stehen. Ich gehe dabei von einem Fehler in den Datensätzen oder Übertragungsfehler aus.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 10
491 Mal angesehen

Hallo,

 


prüfen Sie bitte bei allen für den AAG-Antrag relevanten Lohnarten in der Registerkarte "Lohnartenbesonderheiten" bei "Art der Erstattung (AAG):", welche Art von Erstattung gewählt wurde.


Gab es eine Einmalzahlung? Diese kann die anteilige BBG überschreiten, wenn für die Art der Erstattung z. B. "Erstattung gemäß Umrechnungsformel" anstatt "Keine Erstattung" gewählt wurde.


Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
n_h_2015
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 10
455 Mal angesehen

Hallo Justin,

 

das Programm kann das.
Auf der 1. Seite wird auch so an die Krankenkasse übermittelt, steht der volle Wert.
Wenn du dir die 2. Seite ansiehst und sollte es über der Grenze liegen, dann steht das auch als Text "Begrenzung auf BBG"
und rechnet davon den prozentualen Anteil herunter.

 

Wir haben oft mit den KK Probleme, da die sich nur einfach das Entgelt angucken und nicht mal nachrechnen den bei fortgezahltem Bruttoarbeitsentgelt steht auch der gekürzte Wert oder den Eintrag bei uns nach Arbeitstagen übersehen...

 

Gruß

nh

wicki04
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 10
367 Mal angesehen

Wir haben auch das Problem mit LODAS. Auch bei uns wurden die Anträge abgelehnt wegen der Begrenzung auf die BBG. 

 

Auf der 1. Seite steht das fortgezahlte Entgelt und das passt nicht zum Erstattungsbetrag, deshalb die Ablehnung.  Ob die Krankenkasse auch die 2. Seite mit den Berechnungen erhält, weiß ich nicht genau. Ich denke diese ist nur für unsere Zwecke gedacht. 

 

Die Krankenkasse muss in den Fall manuell eingreifen. 

 

Es wäre schön, wenn hier noch irgendwo ein Feld eingefügt wird, wo die Begrenzung auf die BBG und der entsprechende Betrag für die Erstattung für die Krankenkasse sichtbar ist. Damit wir uns die Telefonate (wenn der Krankenkassensachbearbeiter nett ist und das auf Zuruf ändert)  bzw. Richtigerweise müsste ein Widerspruch gestellt werden, sparen können. 

 

 

KOB
0 Kudos
n_h_2015
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 10
344 Mal angesehen

Die 2. Seite bekommt die Krankenkasse nicht.

Die müssten an sich einfach nur rechnen, aber die schauen anscheinend nur auf den mitgeteilten Wert und lehnen ab...

0 Kudos
wicki04
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 10
322 Mal angesehen

das läuft bei der Krankenkasse mittlerweile auch alles automatisch. Das wird das Problem sein, dass da keiner mehr richtig kontrolliert bzw. manuell rechnet.

KOB
0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 9 von 10
309 Mal angesehen

@wicki04  schrieb:

das läuft bei der Krankenkasse mittlerweile auch alles automatisch. Das wird das Problem sein, dass da keiner mehr richtig kontrolliert bzw. manuell rechnet.


... und irgendwann weiß keiner mehr, was da eigentlich warum passiert und man verliert das generelle Verständnis für die hinter dem Automatismus stehenden Prozesse und Sachverhalte. Und dann sitzen die Mitarbeiter mit großen staunenden Augen vor dem PC und können sich nur noch wundern ... 😉

 

Viele Grüße!

0 Kudos
n_h_2015
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 10
297 Mal angesehen

Hatte bisher nur TK und AOK Nds. mit dem Problem.

Die meinten das Programm zeigt einen Fehler an und dann schaut sich der Sachbearbeiter das an.

Aber da wird nicht nachgerechnet, sondern einfach abgelehnt....

0 Kudos
9
letzte Antwort am 27.08.2024 14:22:12 von n_h_2015
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage