Hallo zusammen,
wir haben bereits bei einige Mandanten den Monat September mit der EPP abgerechnet. Hier ergibt sich meines Erachtens ein Fehler im Buchungsbeleg:
Die markierten Buchungen sind m.E zu viel und führen zu einem falschen Betrag auf dem Konto Vblk. LSt und auf dem Konto Lohn und Gehalt. Die LStA wird n richtiger Höhe (ohne die EPP, da bereits im Vormonat abgerechnet) erstellt. Es wird auch nicht für alle AN erneut der Betrag in der LStA berücksichtigt, für wen und für wen nicht konnten wir leider nicht rausfinden. Hat jemand das gleiche Problem und eine Idee, woran es liegen könnte?
LG Michaela Herzog
Es ist 300 euro Forderung gegenüber dem FA aus LSt mit Ertrag im sonstigen Aufwand. Was soll da falsch sein? Wollen Sie das Geld nicht vom FA?
Doch, aber diese wurde ja bereits im August 2022 berücksichtigt und entsprechend verbucht. Die Buchung im September ist zusätzlich.
Abrechnung mit LODAS
Wir haben das gleiche Problem, Lohnsteuer-Anmeldezeitraum: monatlich, erst im Folgemonat.
Im Juli in der Programmverbindung FIBU wurde bereits der richtige Betrag verbucht.
Jetzt mit der August Abrechnung erneut eine Buchung in der FIBU von jetzt € 6.000,00.
Leider habe ich keine Erklärung dafür, da der korrekte Betrag mit der Wiederabrechnung Juli schon in der Lohnsteueranmeldung und in der Programmverbindung FIBU verbucht wurde.
Hat jemand eine Erklärung für mich? oder weiß jemand wo ich noch nachschauen kann?
Okay, August wurde noch nicht eingespielt (kommt erst Freitag) und September kommt bei mir erst nächsten Monat rein.
Wenn es tatsächlich doppelt ist liegt wohl ein Programmfehler vor.
Ich habe soeben das gleiche Problem festgestellt. Bei 11 Arbeitnehmer die EPP abgerechnet. In Buchungsliste 8.22 und LSt-Anmeldung 8.22 korrekt dargestellt.
In der September-Buchungsliste wurde bei einem Arbeitnehmer eine Nachberechnung August wegen Krankheitstag durchgeführt. Es werden 3.300 € als Aufwand gegen 4120 gebucht (was korrekt ist), und gleichzeitig
eine Buchung mit 300,00 € gegen 4120 im Haben und gegen 1741 im Soll. Die LSt-Anmeldung 9.22 ist korrekt.
Ich vermute die 2 Buchungen wurde wegen der Nachberechnung erstellt und ich muss sie manuell streichen.
Es muss ein Programmierfehler von DATEV sein.
Wir haben das gleiche Problem. 08/22 abgerechnet. Die Buchungsliste und die Lohnsteueranmeldung für den Abrechnungsmonat 08/2022 stimmen. Nach der Abrechnung 09/2022 (es wurde an den Abrechnungsdaten nichts weiter verändert!), kommt für 09/2022 eine Buchungsliste, auf der eine weitere Position Energiepreispauschale aufgeführt ist.
Was hat das auf sich?
Was sagt denn die DATEV dazu? Eine Rückmeldung eines DATEV-Mitarbeiters wäre hilfreich.
Viele Grüße
Ariane
@schwettscher schrieb:Was sagt denn die DATEV dazu? Eine Rückmeldung eines DATEV-Mitarbeiters wäre hilfreich.
Das wäre tatsächlich was... Wobei ich glaube wir müssen das manuell machen...
Hallo Community,
es handelt sich hier um einen Fehler im Rechenzentrum.
Wurden mit der Erstabrechnung September 2022 Nachberechnungen für einen Arbeitnehmer auf den Vormonat durchgeführt, kommt es zur erneuten Verbuchung der Energiepreispauschale auf dem Buchungsbeleg für September 2022.
Der Fehler wurde bereits am 08.09.22 behoben.
Die doppelten Verbuchungen der Energiepreispauschale können mit einer Wiederabrechnung komplett für September 2022 korrigiert werden.
Alternativ dazu können Sie die Korrektur auch manuell in der Finanzbuchführung durchführen.
M.E. ist der Fehler aktuell noch vorhanden - Wo ist ein Dokument dazu oder werden die Kunden angeschrieben? Ich habe natürlich sehr viele Selbstbucher....!!!
Hallo Community,
richtig, der Fehler besteht immer noch. Leider hat die Übergabe am 08.09. nicht geholfen.
Wir empfehlen daher:
Die doppelten Buchungen in der Finanzbuchführung/Kanzlei Rechnungswesen manuell zu löschen.
Bitte entschuldigen Sie den damit verbundenen Aufwand.
Das ist graußlig und grußelig.... ich habe heute 4 Stunden über dem Fehler gebrütet und konnte mir beim Besten Willen nicht vorstellen, dass es ein Fehler im Rechenzentrum sein kann.
Erst der Blick in die Community hat mich vom Glauben abfallen lassen.
Kann DATEV solche Fehler nicht besser kommunizieren und entweder die Betroffenen direkt anschreiben oder wenn das nicht geht, allgemeiner über den Fehler berichten?
Sie verstehen, dass ich stocksauer bin und mir den 1. Advent besser vorgestellt hätte als mit sinnlosen Abstimmarbeiten.
Siegmar Kost