abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elternzeit + Minijob endet im Monat, VZ/TZ geht weiter. SV-Beurteilung?

5
letzte Antwort am 25.05.2022 13:46:13 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 1 von 6
144 Mal angesehen

Beispiel:

Zum 8.5. endet die Elternzeit, während der ein Minijob beim gleichen Arbeitgeber ausgeführt worden ist (über eine 2. PNr).

Ab dem 9.5. geht es also mit der vorherigen Voll-/Teilzeitbeschäftigung weiter.

 

Wie ist der Mai sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen, da die 450€ Entgeltgrenze ja überschritten wird?

 

Sind die Beschäftigungen getrennt voneinander zu beurteilen?

Ist der Monat vielleicht doch komplett sv-pflichtig?

 

Anfangs hatte ich eine eindeutige Meinung, es getrennt zu sehen. Dann kamen Kollegen und streuten Zweifel und je mehr ich versuche herauszufinden, desto unklarer wird alles.

 

Die Minijob-Zentrale sagte am Telefon, dass der Monat sv-pflichtig sei, schreibt aber als Kommentar auf eine entsprechende Frage, dass die Beschäftigung ab dem Zeitpunkt der Vertragsänderung getrennt zu beurteilen ist.

Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 6
114 Mal angesehen

Moin pogo!

Ich kann hier nur mein Bauchgefühl sprechen lassen. Ich würde es als zwei verschiedene Beschäftigungsverhältnisse ansehen.

Wenn der Minijob bei einem anderen Arbeitgeber wäre, würde ja auch nicht alles zusammengerechnet werden. Und ganz ehrlich, weiss man wirklich immer, ob eine Mitarbeiterin während ihrer Elternzeit, nicht irgendwo anders einen Minijob ausübt?

Schönen Feiertag!

Gruß

Flitze

 

 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
0 Kudos
CVolz
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 6
106 Mal angesehen

Ich sehe das wie Flitze und habe auf dem Blog der Minijob-Zentrale im Fragen-Bereich hierzu eine Aussage der Minijobzentrale gefunden, die das stützt:

 

CVolz_0-1653474930268.png

 

 

Quelle Von Minijob zu Vollzeit - welche Meldungen sind richtig? - Minijob-Zentrale

0 Kudos
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 6
94 Mal angesehen

Ja, das ist richtig so.

 

Aber....das Beschäftigungsverhältnis ruht während der Elternzeit. Deshalb ist der Minijob beim selben Arbeitgeber ja nur möglich.

Streng genommen gibt es da also keine Vertragsänderung, sondern eher einen neuen Vertrag. Es sei denn die Elternzeitbestätigung ist als solche anzusehen.

 

Ich sehe es ja auch so, dass die Beschäftigungen getrennt zu beurteilen sind. Der Minijob endet und dann erwacht die Teilzeit wieder, quasi so wie bei einer Vertragsänderung.

 

Aber so ganz eineindeutig ist es trotzdem nicht. 🤔

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 6
80 Mal angesehen

@pogo  schrieb:

Beispiel:

Zum 8.5. endet die Elternzeit, während der ein Minijob beim gleichen Arbeitgeber ausgeführt worden ist (über eine 2. PNr).

Ab dem 9.5. geht es also mit der vorherigen Voll-/Teilzeitbeschäftigung weiter.

 

Wie ist der Mai sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen, da die 450€ Entgeltgrenze ja überschritten wird?


Der Minijob endet am 08.05., sonst wäre beide Beschäftigungen zusammenzurechnen. Wenn es sich darstellen lässt,

wären im Minijob nochmals 450 € möglich, da das Enddatum keinen Einfluss auf den Maximalbetrag hat.

 

 

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 6
76 Mal angesehen

Hallo,

 

versuchen wir es doch mal mit dem Umkehrschluss:

 

Sofern eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro im Monat durch
die vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit auf eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt
bis zu 450 Euro im Monat umgestellt wird, ist der Beschäftigungsabschnitt ab dem
Zeitpunkt der Arbeitszeitreduzierung bzw. für den Zeitraum der Arbeitszeitreduzierung
getrennt zu beurteilen (vgl. Beispiel 5). Dies gilt auch bei einer Reduzierung der Arbeitszeit
z. B. wegen einer Pflege- oder Elternzeit.

GeringRL 26-07-2021, S. 33

 

Was für die Reduzierung gilt, sollte somit auch für die Erhöhung gelten. Mit Zeitpunkt der Erhöhung erfolgt eine Neubeurteilung.

 

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
5
letzte Antwort am 25.05.2022 13:46:13 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage