Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin, die zur Zeit in Elternzeit ist. Jetzt möchte Sie Elterngeld plus in Anspruch nehmen
Was muss ich bei Lodas beachten, eingeben oder ändern. Ihre Elternzeit geht bis März 2026 und würde sich mit Elterngeld Plus bis Oktober 2026 verlängern.
Die Elternzeit habe ich bei Ihr angegeben bis März 2026
Leider hatte ich noch keine Mitarbeiterin in Elternzeit.
LG
Hallo @eislein ,
Elternzeit können Sie an zwei verschiedenen Stellen erfassen:
Erstens in den Fehlzeiten
und zweitens unter Mutterschutz
Sofern innerhalb der Elternzeit Entgelt bezogen wird, darf dieser Zeitraum nicht in den Fehlzeiten erscheinen. Aus diesem Grund erfasse ich Elternzeit stets unter Mutterschutz und entscheide dann, ob ich den Button "Übernahme in die Fehlzeiten" klicke.
VG
Elterngeld Plus bedeutet doch, dass sie dann ab April wieder anfängt zu arbeiten.
Wenn das in der Beschäftigung bei dir ist, wird die Elternzeit zur Beschäftigungsaufnahme beendet, wenn sie mehr als geringfügig arbeitet. Für die Krankenkasse muss die Elternzeit dann enden.
Arbeitet sie bei dir im Minijob-Bereich, wird unter einer neuen Personalnummer abgerechnet. Die Elternzeit bleibt bei der ersten Personalnummer bis Oktober 2026.
Arbeitet sie in der Zeit bis Oktober 2026 gar nicht bei dir, verlängerst du die Elternzeit bis Oktober 2026.
Sie sagte, Sie kann mit Elterngeld Plus bis zu 800,00 Euro dazuverdienen. Und die Elternzeit wird auf Oktober verlängert, also wäre es ja kein Minijob und die Elternzeit läuft doch dann weiter bis Oktober.
Rein fiktiv läuft die Elternzeit weiter.
Für die Abrechnung und Krankenkasse muss sie aber beendet werden, sobald Entgelt über 556€ verdient wird.
Tätigkeit in Elternzeit abrechnen – Beispiele für LODAS
Hallo @eislein ,
@eislein schrieb:Sie sagte, Sie kann mit Elterngeld Plus bis zu 800,00 Euro dazuverdienen. Und die Elternzeit wird auf Oktober verlängert, also wäre es ja kein Minijob und die Elternzeit läuft doch dann weiter bis Oktober.
Jaaaaaaaaaa, da sind wir wieder beim INHALT der Begriffe und dem Drumherum:
Elternzeit ist erst einmal ein arbeitsrechtlicher Begriff (während der Elternzeit besteht meines Wissens Kündigungsschutz?!). Elternzeit ist auch auf einen bestimmte Dauer gegrenzt und kann nicht beliebig in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber ist beispielsweise bei Austritt des Mitarbeiters verpflichtet, die in Anspruch genommenen Elternzeiten zu bescheinigen, damit der nächste Arbeitgeber weiß, wieviel Elternzeit dem Mitarbeiter noch zusteht. Und während der Elternzeit besteht u. U. Familienversicherung.
Elternzeit also nur im Zusammenhang mit Elterngeld zu betrachten, greift eindeutig viel zu kurz.
Deshalb:
1. Hinterlegen Sie die Elternzeiten komplett im Mutterschutz.(Damit haben Sie eine gute Dokumentation, für welches Kind welche Elternzeit in Anspruch genommen wurde.)
2. Erfassen Sie Elternzeit (als entgeltlose Fehlzeit) unter Fehlzeiten nur für Zeiten, in denen kein Entgelt durch das Elternteil erzielt wird. Dadurch werden programmseitig die notwendigen SV-Meldungen erzeugt und Teilmonatsberechnungen durchgeführt.
3. Für Zeiten, in denen die unter der Personalnummer geführte Person Entgelt bezieht, darf keine entgeltlose Fehlzeit erfasst werden.
etc. pp.
VG
Elterngeld plus bedeutet doch, man kann sich in der Elternzeit weniger Elterngeld auszahlen lassen, die Elternzeit verlängern und damit man nach einem Jahr noch Geld bekommt, wird das Geld auf die verlängerte Elternzeit gesplittet. Aber man kann dann ein paar Stunden im Monat arbeiten und sich Geld dazuverdienen. Also ist man weiterhin doch in der Elternzeit. Wie mache ich das? Lasse ich die Mitarbeiterin mit ihrer laufenden Personalnummer in der Elternzeit mit Verlängerung und lege sie mit einer neuen Personalnummer an?
@eislein schrieb:Wie mache ich das? Lasse ich die Mitarbeiterin mit ihrer laufenden Personalnummer in der Elternzeit mit Verlängerung und lege sie mit einer neuen Personalnummer an?
Das wurde oben ja schon erklärt. Es kommt darauf an, ob die Mitarbeiterin im Minijob oder darüber arbeitet.
Minijob: du lässt die Elternzeit weiter laufen und legst eine neue Personalnummer an.
Teilzeit: du beendest die Elternzeit und rechnest unter der alten Personalnummer ab.
Kein Minijob bei 800 Euro, aber die Elternzeit wurde verlängert bis Oktober 2026 und trotzdem darf sie dazuverdienen in der Elternzeit.
@eislein schrieb:aber die Elternzeit wurde verlängert bis Oktober 2026
Für die Sozialversicherung ist die Elternzeit aber beendet, d.h. du musst die Fehlzeit beenden und unter der alten Personalnummer (mit den geänderten Arbeitszeiten, Gehalt usw.) abrechnen, damit es die korrekten Meldungen erzeugt.
ok danke