Hallo an Alle,
folgender Sachverhalt:
*altes System alle Mitarbeiter zum 31.12.2020 abgemeldet mit Systemwechsel
*neues System alle Mitarbeiter angemeldet 01.01.2021
*Ende 01/2021 alle nochmals mit Systemwechsel angemeldet, da wir doch zu Datev Lodas gewechselt haben.
Folgendes Problem:
Vermutlich hat das "Zwischenprogramm" eine Meldung ausgelöst und jetzt steht bei wir bei allen Arbeitgebern als Nebenarbeitgeber drin.
Laut Finanzamt kann das nur behoben werden wenn ich alle Mitarbeiter neu anmelde. Ein Einzelversuch über "elektronische Lohnsteuerkarte" ist mehrmals gescheitert.
Was kann ich jetzt tun?
Wie kann ich alle Mitarbeiter nochmal ab 01.01.2021 neu melden?
Geht das überhaupt soweit rückwirkend?
Hilfe - ich bin ziemlich verzweifelt.
Danke
Mit/in Lodas
in der Regel ist es so, dass zunächst die Abmeldung zum 01.01.2021 erfolgen muss.
Am nächsten Tag in den Übertragungsprotokollen schauen ob die Abmeldung funktioniert hat. Wenn ja, dann eine Anmeldung zum 02.01.2021 als Hauptarbeitgeber über LODAS vornehmen.
Wichtig ist, dass die neue Anmeldung nicht auf das gleiche Datum, wie die ursprüngliche Anmeldung, erfolgt.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Viele Grüße
Greese
Ich kann aber im "alten Programm" nichts mehr abmelden. Ein Kontakt zu dieser Zwischenlösung ist nicht gegeben.
Ich fürchte, dann hilft nur noch ein Servicekontakt mit der DATEV.
Wenn der Arbeitgeber aktuell seit dem 1.1. als Nebenarbeitgeber geführt wird, muss dieses Beschäftigungsverhältnis zum 1.1. beendet werden.
Hat man die Rückmeldung erhalten, dass die Abmeldung erfolgreich war, wird die Anmeldung als Hauptarbeitgeber zum 2.1 erstellt.
So sollte es funktionieren.
Das passiert alles im aktuellen Programm.
Eventuell vorher mal die Auswertung 462 anfordern, um hoffentlich den Meldeverlauf nachvollziehen zu können.
Über Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung kann für einzelne Mitarbeiter die Auswertung 462 - Meldeverlauf elektronischen Lohnsteuerkarte angefordert werden.
Wenn die Anmeldung nachträglich durchgeführt wird bitte auf die 6 Wochen Frist achten. Die Anmeldung sollte funktionieren, wenn Sie einen Anmeldebeginn wählen der maximal 6 Wochen in der Vergangenheit liegt.
https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_arbeitgeber_elsterweb
"Kann sich ein Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber anmelden, wenn der bisherige 9 Hauptarbeitgeber das von ihm angemeldete Arbeitsverhältnis noch nicht abgemeldet hat?
Ja, grundsätzlich erhält immer der zuletzt anmeldende Arbeitgeber die Eigenschaft des Hauptarbeitgebers. Der vorherige Arbeitgeber wird durch die Anmeldung des neuen Hauptarbeitgebers automatisch zum Nebenarbeitgeber. Wenn sich der neue Arbeitgeber innerhalb von sechs Wochen (Kulanzfrist) nach dem Datum, ab dem die ELStAM geliefert werden sollen (Referenzdatum), als Hauptarbeitgeber anmeldet, erhält er die ELStAM mit Steuerklasse I-V rückwirkend zum Referenzdatum. Bei Anmeldung nach Ablauf der Kulanzfrist erhält der neue Hauptarbeitgeber die ELStAM mit Steuerklasse I – V erst ab dem Tag des Eingangs der Anmeldung bei ELStAM. Für den Zeitraum zwischen dem Referenzdatum und dem Datum des Dateneingangs werden dem Arbeitgeber keine ELStAM bereitgestellt. Für diesen Zeitraum hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten."
Sonnige Grüße aus der Uckermark
Aber geht es hier nicht um Anmeldungen für EINEN Arbeitgeber über unterschiedliche Programme?
Normalerweise kann man sich im neuen Programm nicht neu anmelden - dafür erhält man eine Fehlermeldung, dass der Arbeitgeber bereits gemeldet ist. Eine gleichzeitige Meldung eines Arbeitgebers als Hauptarbeitgeber in einem Programm und als Nebenarbeitgeber im anderen Programm sollte eigentlich von FA-Seite unterbunden sein.
Die Ummeldung des Programms erfolgt über die Meldung des Entgeltabrechnungssytems. Hierfür muss das alte System nicht abgemeldet werden - eine ELStAM-Abmeldung "Wechsel des Entgeltabrechnungssytems" gibt es nicht. Die Ummeldung ist aber immer nur für den aktuellen Kalendermonat möglich - jetzt also noch per 07/2021.
Liegen denn für die Anmeldungen über LODAS Rückmeldungen für Nebenbeschäftigungen vor?
Das passt alles nicht so wirklich zusammen. Ein DATEV-Servicekontakt könnte zumindest hilfreich sein, um zu gucken, welche Meldungen bei DATEV vorliegen. Für das alte Programm hilft das natürlich wenig.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ich danke Euch für die Hilfe.
Ich konnte die Mitarbeiter abmeldung und ein paar Tage später wieder anmelden. Bin jetzt durch mit allen und sehr erleichtert!