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Elektronische Zeiterfassung

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letzte Antwort am 11.08.2025 14:32:59 von tu_heggi
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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Ist die elektronische Zeiterfassung jetzt bereits verpflichtend? Soviel ich es verstehe eigentlich ja nur die Umsetzung ist noch nicht festgelegt.

Im Büro bei uns ist Uneinigkeit ob schon eine generelle Verpflichtung besteht. Oder gibt es eine Übergangsphase?

 

Wie sieht das aus? 

Auch würde mich interessieren ob bzw. wie das in ihren Kanzleien umgesetzt wird. Bei uns noch nicht und auch nicht im Gespräch von der Geschäftsleitung bisher (keine Planung dazu).

 

Und wie ist es bei ihren Mandanten? Wissen sie ob das da bereits umgesetzt wird? Haben sie dazu informiert?

Bei uns wird von den Chefs gesagt: Arbeitsrecht - das ist nicht unsere Baustelle in Bezug auf Informationen und Kontrolle (Nachfrage) der Mandanten 

 

würde mir gerne mal ein Bild machen 

quantenjoe
Fachmann
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Moin Moin

 

Auf die schnelle: https://www.personio.de/hr-lexikon/arbeitszeiterfassung-pflicht/

 

Wobei ich nicht mit bekommen habe, dass dies als Gesetz wirklich schon verabschiedet ist.

 

Bei der Vertrauensarbeitszeit meine ich, dass da noch diskutiert wurde Allerdings kriege ich auch nur das mit, was im Heise Ticker publiziert wird. Immerhin, wenn man Vertrauensarbeitszeit praktizieren, ist m.E. der Zwang trotzdem Zeiten mitzuschneiden das faktische Aus.

 

In dem Link sind die Übergangsregelungen beschrieben, was die Anzahl von Mitarbeitern betrifft.

 

Ich kenne auch die Begründung des Urteils nicht. Aber ich kann mir kaum Vorstellen, dass die Richter aus einem Einzelfall (der durchaus häufig vorkommen kann) auf eine universalgültige Regelung schließen. Ich meine da z.B., soll ich Homeoffice jetzt überwachen, ob ein Mitarbeiter nun arbeitet oder sich von der Maschine wegbewegt? Darf ich das überhaupt? Oder begebe ich mich damit bereits in das Reich des Ausspähens?

 

Um eine erste Antwort zu geben.

Ich bin selber gespannt, ob jemand mehr weiß. Und postet.!

vw
Erfahrener
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Hallo,

das, was @quantenjoe schreibt, ist auch ungefähr mein Kenntnisstand. Die aktuelle Regelung sieht m.W. so aus:

 

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/sieben-fakten-zur-zeiterfassung_76_582476.html

 

Das können auch noch "Stundenzettel" sein.

 

Der Referentenentwurf des BMAS sieht zwar eine Verschärfung und Konkretisierung vor, aber auch hier sind Ausnahmen und abweichende Regelungen enthalten:

 

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz-bmas-legt-gesetzentwurf-zur-zeiterfassung-vor_76_592538.html

 

Was am Ende dabei heraus kommt ... 🤔?

 

Gruß und schönes WE, Volker

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
FrauSmith
Fortgeschrittener
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Danke ihnen beiden.

 

Also alles entspannt. Meine Geschäftsleitung kann sich ganz entspannten weil unter 10 Mitarbeiter - dürfen nur nicht noch mehrere einstellen :). Auch dann wären es noch 5 Jahre. Wer weiß was bis dahin ist.

 

Mandaten ok, zwei/drei müssten sich bald Gedanken machen . Zwei Jahre sind schnell um.

Falls Nachfragen kommen werde ich auf das Gesetz verweisen. Sonst vorerst nicht unsere Baustelle weil Arbeitsrecht 

 

Spannend wird für die Zukunft der Gedanke in wie fern sich das Gesetz im Zuge von Lohnsteuer- und SV-Prüfungen auswirkt. Wird hier zB die Pflicht kommen die Zeiten elektronisch weiterzugeben (ich vermute das stark)? Bei Unternehmen mit elektronischer Pflicht. Gerade in Bezug auf zB Minijobbern (Stunden, Pausen, Urlaub usw)

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dtx
Fortgeschrittener
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arbeitsrecht-vorhaben-2024-arbeitszeit-tariftreue-betriebsratsverguetung/

 

Zitat (29.12.2023):

 

"... Tarifvertrags- und Betriebsparteien eröffnet der Referentenentwurf Spielraum für Abweichungen u. a. insoweit, als eine Aufzeichnung in nichtelektronischer Form auf Grundlage von Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zulässig ist. Der Referentenentwurf sieht eine nach Unternehmensgröße gestaffelte Übergangsregelung für die Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems vor. Kleinbetriebe sind dauerhaft von der Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeit ausgenommen.  

Obwohl die gesetzlichen Änderungen zur Arbeitszeiterfassung bereits für das letzte Quartal 2023 angekündigt waren, lassen diese nach wie vor auf sich warten. ..."

turbodemo
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Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die Pro-Version für mehr Benutzer und Funktionen zum Testen zur Verfügung.
 
Vielen Dank und freundliche Grüße
André Bernard

TimeStatement AG - Zeiterfassung - Fakturierung E-Rechnung
Bahnhofstrasse 9
6340 Baar - Schweiz

ts@timestatement.com

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TimeSpin
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Unzulässiger Inhalt durch @Dirk_Jendritzki gelöscht

 

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Ewa123
Einsteiger
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War bei uns im Büro auch bisher kein Thema. Wir im Büro haben keine elektronische Zeiterfassung und das ist auch nicht geplant zu ändern. 

Mandaten beraten und Informieren wir hier nicht . Gehört lt. unser Büroleitung auch nicht zu unsere. Aufgaben 

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tu_heggi
Fachmann
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Der Referentenentwurf des BMAS sieht zwar eine Verschärfung und Konkretisierung vor, aber auch hier sind Ausnahmen und abweichende Regelungen enthalten:

 

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz-bmas-legt-gesetzentwurf-zur-zeiterfassung-vor_76_592538.html

 

Was am Ende dabei heraus kommt ... 🤔?

 


Zwei Jahre später ist noch nix bei rausgekommen.......

8
letzte Antwort am 11.08.2025 14:32:59 von tu_heggi
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