abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Einbehalt von Entgelt im Monat des Beschäftigungsverbots

9
letzte Antwort am 07.08.2024 15:15:53 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Sandra_Templin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 10
276 Mal angesehen

Hallo,

 

wir müssen bei einer Mitarbeiter aufgrund von Minusstunden diesen Monat Entgelt einbehalten.

 

In diesem Monat erhält sie jedoch bereits Mutterschutzlohn aufgrund eines Beschäftigungsverbots. Der Einbehalt gilt jedoch für die Vormonate.

 

Gibt es eine bestimmte Lohnart, die verwendet werden kann, sodass der zu erstattende Mutterschutzlohn nicht reduziert wird oder müssen die Stunden in den jeweiligen Vormonaten einbehalten werden?

 

Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

 

Liebe Grüße

Chance
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 10
252 Mal angesehen

Was soll bitte Mutterschutzlohn sein? Wenn es ein Beschäftigungsverbot vom Arzt oder Arbeitgeber ist, ist das reguläre Entgelt zu zahlen, oder ist die Mitarbeiterin bereits in der Mutterschutzfrist?

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 10
249 Mal angesehen

Guten Abend,

 


@Chance  schrieb:

Was soll bitte Mutterschutzlohn sein?


https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 10
247 Mal angesehen

Guten Abend

 


@Sandra_Templin  schrieb:

Hallo,

 

wir müssen bei einer Mitarbeiter aufgrund von Minusstunden diesen Monat Entgelt einbehalten.

 

In diesem Monat erhält sie jedoch bereits Mutterschutzlohn aufgrund eines Beschäftigungsverbots. Der Einbehalt gilt jedoch für die Vormonate.

 


Das Thema "Minusstunden" am Besten mit dem Rechtsberater des Vertrauens besprechen.

M.E. lässt sich das hier nicht so einfach beantworten. M.W. sind da einzel- und kollektivvertragliche Regelungen zu beachten und die Art und Weise wie die "Minusstunden" zustande gekommen sind (z.B. in Verantwortung des AG (weil die Arbeitskraft aufgrund Auftragsmangel nicht abgefordert wurde) oder des AN.

 

Gruß, vw

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 10
235 Mal angesehen

Hallo @Sandra_Templin ,

 

in Ergänzung zu @vw :

 

Meines Wissens sind bei Einbehalten/Verrechnungen etc. auch immer die aktuellen Pfändungsfreigrenzen zu beachten, so dass ein Arbeitgeber nicht "blind" mit Ansprüchen aus dem laufenden Monat aufrechnen darf.

 

Falls ein tatsächlicher Anspruch des Arbeitgebers ggü. dem AN besteht (siehe der vorstehende Hinweis, dies bzw. die entsprechende Rechtsgrundlage juristisch ganz sauber klären zu lassen), muss in einem zweiten Schritt genau geprüft werden, wie die Rückforderung erfolgen kann: Besteht die Möglichkeit einer Aufrechnung mit dem laufenden Arbeitsentgelt (Pfändungsfreigrenzen beachten) oder besteht "nur" die Möglichkeit, die Rückzahlung schriftlich beim AN zu verlangen, so dass dieser das per Überweisung tut.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

0 Kudos
Sandra_Templin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 10
227 Mal angesehen

Hallo,

 

das Ganze ist mit einem Anwalt besprochen und darf verrechnet werden. Mir ging es nur darum, wie ich es sauber mit dem Mutterschutzlohn hinbekomme.

 

Ich werde mich dazu heute nochmal mit dem Anwalt austauschen, da dies ja leider ein Sonderfall ist.

 

LG

0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 10
191 Mal angesehen

Hallo @Sandra_Templin ,

 

spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen eine neue Lohnart "Verrechnung Zeitguthaben", so dass neben dem Mutterschutzlohn noch eine weitere Lohnart in der B/N-Abrechnung auftaucht?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 10
180 Mal angesehen

wäre insgesamt sowieso die sauberste Lösung, da es später und auch vom Mitarbeiter direkt nachvollzogen werden kann woher der Minusbetrag kommt.

0 Kudos
Sandra_Templin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 10
144 Mal angesehen

Das ist eine gute Idee, damit der Mitarbeiter den Kürzungsbetrag nachvollziehen kann. Die zu kürzenden Stunden werden zudem aber auch mitgeteilt. 

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 10
121 Mal angesehen

Wenn du LODAS rechnen lassen möchtest, kannst du das auch als Stundenlohn mit negativen Stunden erfassen. BTDT.

0 Kudos
9
letzte Antwort am 07.08.2024 15:15:53 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage