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EPP bei Mandant mit 2 Abrechnungsgruppen

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letzte Antwort am 19.09.2022 08:27:52 von Alexandra_Friedrich
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i_h_
Beginner
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Nachricht 1 von 13
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Hallo zusammen,

 

im Dokument Nr. 1024623 habe ich zufällig folgenden Hinweis entdeckt: 

 

i_h__0-1661762843090.png

 

Gilt das generell oder nur wenn zwischen der 1. und 2. Abrechnung ein neuer AN mit Eintritt zum 01.09.22 angelegt wird?

 

Ich habe einen Mandanten bei dem ich vor Abrechnung der 1. Abrechnungsgruppe zwei neue AN anlege.

Da man die Lohnsteueranmeldung nicht vor der Abrechnung sieht, möchte ich fragen, ob bereits jemand diesen Fall hatte und der Neueintritt beim KZ 35 berücksichtigt wurde? 

 

Vielen Dank.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 13
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Moin,

 

Danke für den Hinweis. Das ist mir auf jeden Fall bisher untergegangen.

 

Selbst abgerechnet habe ich die 2. Gruppen noch nicht - das steht erst Anfang September an.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Lila_Lohn
Einsteiger
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Nachricht 3 von 13
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Hallo,

 

huch, das ist mir auch neu?!

Ich verstehe das so, dass es in dem Fall generell über die Nebenbuchführung zu erfassen ist.

 

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i_h_
Beginner
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Nachricht 4 von 13
457 Mal angesehen

Liebe DATEV,

 

das ist für mich sehr unbefriedigend. Ich hätte gedacht, dass ich eine Auflösung bekomme. 

 

Insbesondere, da ich jetzt bei einem anderen Mandanten noch einen Fall mit einem neuen Eintritt am 01.09.22 habe. EEP schön zugeordnet, nur eine Abrechnungsgruppe - und in der monatlichen Lohnsteueranmeldung fehlen bei KZ 35 genau diese 300 Euro. Leider sieht man ja vor Absendung der Abrechnung die Lohnsteueranmeldung nicht .... 

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Lila_Lohn
Einsteiger
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Hallo i_h_,

wurde auch eine Wiederaberechnung komplett für August gemacht?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Für alle Abrechnungen, die ab heute erfolgen, muss die EPP für Neueinstellungen zum 01.09.2022 zwingend über die Nebenbuchführung erfasst werden:

 

Uwe_Lutz_0-1662037248356.png

 

und zwar völlig unabhängig ob eine oder zwei Abrechnungsgruppen...

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i_h_
Beginner
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Die Auflösung ist in Dokument-Nr. 1024623 unter Punkt 3.1 versteckt. 

 

Liebe DATEV: Herzlichen Dank für die nicht erfolgte Information - wäre z. B. über einen Newsletter per E-Mail ein super Service gewesen!

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boomboom
Meister
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Das kann von der Abrechnungslogik aber nur LODAS betreffen?!

Oder hab ich da was falsch verstanden....

 

hab gerade erst einen Lohn mit zwei Gruppen und Neueintritt 1.9. abgerechnet.. sah gut aus..

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@boomboom  schrieb:

Das kann von der Abrechnungslogik aber nur LODAS betreffen?!

Oder hab ich da was falsch verstanden....

 

hab gerade erst einen Lohn mit zwei Gruppen und Neueintritt 1.9. abgerechnet.. sah gut aus..


vermutlich - es stammt auf jeden Fall aus dem Info-Dokument zur Abrechnung mit LODAS

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 13
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Hallo,


ich verstehe Ihren Unmut.


Gerade bei Themen, wie gesetzlichen Neuerungen im Programm, ergeben sich zwangsläufig häufiger Änderungen. 


Es ist eine Gratwanderung, welche Informationen und Neuerungen wir gesondert senden und welche in den Hilfe-Dokumenten veröffentlicht werden.


Wir wollen vermeiden, dass es zu einer Flut an Mails und Newslettern kommt. Daher platzieren wir Änderungen in den Dokumenten immer an oberster Stelle. 


In Zukunft werden wir noch sensibler abwägen, ob eine gezielte Information an unsere Kunden gesendet werden muss oder nicht.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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GabyF
Beginner
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Nachricht 11 von 13
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Guten Morgen, ich hatte bereits auch zu diesem Thema eine Frage gestellt, allerdings ohne Antwort. Ich habe auch 3 neue Mitarbeiter mit Beginn 1.9.. im August angelegt, allerdings ohne SV-Nummer und IdentNr. An Datev habe ich den Lohn mit der 1. Gruppe am 29.08.22 geschickt.

Im Hinweisprotokoll sollten diese dann ohne Namen aufgeführt sein. Das war aber nicht der Fall. Es hieß nur, dass diese Mitarbeiter im August nicht beschäftigt sind. Ich habe diese 3x300€ jetzt über die Nebenbuchführung eingegeben und hoffe, dass dies jetzt nicht zweimal abgerechnet wird.

Würde mich auf Untersützung freuen. Gaby

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wicki04
Aufsteiger
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Es wird nicht zweimal abgerechnet. Ich habe die Gehälter bereits mit dem zweiten Abruf fertig. 
Ausserdem wurde zu diesem Thema bereits hier in der Community einiges geschrieben. Bitte auch in das Dokument schauen. Dort ist die Vorgehensweise bis zum 31.08.22 und ab dem 01.09.22 beschrieben. 
Die Eingabe muss ab dem 01.09. über die Nebenbuchführung erfasst werden, auch wenn die Mitarbeiter bereits vorher angelegt waren, da die Lohnsteuer-Anmeldung bzw. die Abrechnung nach dem 01.09. erfolgt!

KOB
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
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Hallo Gaby, 


bei einer Gruppenabrechnung in LODAS war die Erfassung über die Nebenbuchführung völlig korrekt. 
Leider können  die Personalnummer bzw. Mitarbeiternamen im Hinweis- und Fehlerprotokoll nicht mehr angezeigt werden.


Dies hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Abrechnung der EPP: Im DÜ Protokoll der Lohnsteuer-Anmeldung können Sie über die Summe der Kennziffer 35 erkennen, wie viele Mitarbeiter für die EPP berücksichtigt wurden. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.09.2022 08:27:52 von Alexandra_Friedrich
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