Hallo zusammen,
im Dokument Nr. 1024623 habe ich zufällig folgenden Hinweis entdeckt:
Gilt das generell oder nur wenn zwischen der 1. und 2. Abrechnung ein neuer AN mit Eintritt zum 01.09.22 angelegt wird?
Ich habe einen Mandanten bei dem ich vor Abrechnung der 1. Abrechnungsgruppe zwei neue AN anlege.
Da man die Lohnsteueranmeldung nicht vor der Abrechnung sieht, möchte ich fragen, ob bereits jemand diesen Fall hatte und der Neueintritt beim KZ 35 berücksichtigt wurde?
Vielen Dank.