Hallo,
wir haben einen Mandanten mit jährlicher Abgabe der Lohnsteueranmeldung. Theoretisch ist er nicht verpflichtet die EPP an seinen Mitarbeiter auszuzahlen. Dieser eine Mitarbeiter besteht aber darauf, dass er die EPP vom AG bekommt. Offenbar will er sich diese nicht über die Einkommensteuererklärung holen.
Hat jemand eine Idee wie man das im Lodas hinterlegt, dass die EPP im Januar 2023 ausgezahlt wird?
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Meines Wissens genauso wie bei den anderen, im Brennpunkt Berechtigung auf Ja
Es ist aber eine Entscheidung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer hat da nicht mit zu bestimmen.
Richtiger Weise hätte die EEP bei jährlicher Lohnsteueranmeldung im September ausgezahlt werden müssen.
Dezember 2022 müsste auch funktionieren.
Januar funktioniert definitiv nicht.
Davon abgesehen hat der Arbeitnehmer kein Recht auf die Auszahlung zu bestehen. Bei jährlicher Lohnsteueranmeldung kann der Arbeitgeber auf die Auszahlung verzichten.
Der Arbeitgeber hat sich aber darauf eingelassen und will die EPP auszahlen.
Ich dachte, dass die Auszahlung erst an den MA erfolgt, wenn die 300,00 Euro von der Lohnsteueranmeldung abgezogen worden sind.
Wenn die Auszahlung vorher erfolgt, geht doch der AG in Vorleistung und das sollte doch eigentlich verhindert werden?
Genau deshalb haben Jahresanmelder ja die Wahl, auf die Auszahlung zu verzichten. 🙂
Hallo,
darum wurde ja den Arbeitgebern mit jährlicher LStA das Recht eingeräumt, auf die Auszahlung zu verzichten.
Wenn sich der Arbeitgeber trotzdem so unter Druck setzen lässt (und solche Fälle habe ich auch), dann muss er eben in den sauren Apfel beißen und vorfinanzieren und kann den Zeitraum durch Auszahlung im Dezember wenigstens minimieren.
Hilft jetzt nichts.
Wenn der AG das so möchte und dem Mitarbeiter das auszahlt, dann hinterlege ich die Auszahlung für den Dezember.
Vielen Dank für die Hilfe.