Hallo in die Runde,
ich habe mal eine Frage zu o.g. Dokument. Hier ist die Rede davon, dass man für Juli 2022 eine Wiederabrechnung vornehmen soll, wenn diese bereits vor der Installation der neuen Version 11.93 durchgeführt wurde und die Augustabrechnung 2022 noch nicht erfolgt ist. In unserem Unternehmen ist dies der Fall.
Frage: Was hat die Juliabrechnung mit der Lohnsteuer-Anmeldung 2022 zu tun? Ist eine Wiederabrechnung für Juli 2022 tatsächlich zwingend notwendig?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
ich kann das in dem Dokument nur für die Anwender erkennen, die die Lohnsteueranmeldung versetzt abgeben. Für diese ist die Juli-Anmeldung die Anmeldung, über die die EPP beim Finanzamt geltend gemacht wird.
Vielen Dank für Info!!!! Das habe ich tatsächlich nicht gesehen - jetzt macht es Sinn und wir brauchen keine Wiederabrechnung vornehmen 🙂
Hallo .
Ich muss auch kurz was fragen. Ich habe nun schon so viel gelesen, aber nun bin ich wohl ganz durcheinander.
Wir sind sogenannte Spätabrechner bis 15. des Folgemonat.
Lohnsteueranmeldung bei uns ist ""monatlich, Anmeldezeitraum: Folgemonat""
Wir müssen demnach eine Wiederabrechnung für Juli 2022 durchführen, da die Lohnsteueranmeldung
August 2022 mit Übermittlung 11.09.2022 nochmals übermittelt werden muss. Zu dem Zeitpunkt war bei uns das neue Update der EEP noch nicht drauf.
Vielen dank für eure Unetrstützung.
Diana
Wir haben einige Spätabrechner.
Die Gehaltsabrechnungen für August erfolgen nächste Woche (bis zum 10.09.). Hiermit wird die Lohnsteueranmeldung für August (Fällig 10.09.) erstellt.
Wir bearbeiten jetzt den Brennpunkt damit die Erstattung in die Lohnsteueranmeldung August kommt
Ausgezahlt wird bei allen Spätabrechnern mit der Gehaltsabrechnung September.
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung.
Es geht hier um die Übermittlung der Lohnsteueranmeldung mit Berücksichtigung der EPP.
Diese kommt nach der Augustabrechnung für den Anmeldezeitraum September aber sie wird erst im Oktober 2022 an das FA übermittelt. Das ist doch zu spät.
Darum muss ich doch bestimmt die Juli Abrechnung nochmal abrechnen??
Wie gesagt übermitteln wir mit den Spätabrechnern Gehalt August (bis Ende nächster Woche) die Lohnsteueranmeldung August (Fälligkeit 10.09). Hier kommen die EPP für die Erstattung rein.
Ist somit rechtzeitig.
Vielleicht verstehe ich auch ihr Problem nicht. Sie übermitteln jetzt schon die September Lohnsteueranmeldung?
@advent04 Ja das ist richtig. Sie müssen für den Juli eine Wiederholungsabrechnung machen damit die EPP bei der Lohnsteuer enthalten ist.
Ich hatte bei mir den gleichen Fall und musste auch den Juli nochmal komplett wiederholen, damit die EPP auf der Lohnsteueranmeldung vorhanden war.
Wäre Ihr Anmeldezeitraum nicht der Folgemonat dann hätten Sie keine Wiederholung gebraucht.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
hat mich mein 7. Sinn doch nicht so ganz im Stick gelassen.
Vielen Dank nun weiß ich was ich zu tun habe.
VG 🙂
Hallo björn, ich muss sie nochmals kurz zur Übermittlung was fragen und hoffe sie können mir hier vielleicht nochmals helfen.
Die Übermittlung durch die nun erfolgte Wiederabrechnung 07.2022 erfolgt nun nicht zum 11.09.2022, sondern an dem Tag, an dem die Wiederabrechnung rausgeschickt wurde, sprich heute am 31.08.2022.
Wird eigentlich die 1. Übermittlung dadurch storniert und das FA weiß das.
Leider ist heute ein wunderbarer Tag, denn keiner ist zu erreichen.
VG
Soweit ich weiß, löscht die DATEV automatisch die alte Lohnsteuer-Anmeldung, wenn diese noch nicht ans Finanzamt übermittelt wurde und übermittelt dann stattdessen die aktuellste.
vielen Dank für ihre Nachricht.
VG 😊