Hallo in die Runde,
ich habe mal eine Frage zu o.g. Dokument. Hier ist die Rede davon, dass man für Juli 2022 eine Wiederabrechnung vornehmen soll, wenn diese bereits vor der Installation der neuen Version 11.93 durchgeführt wurde und die Augustabrechnung 2022 noch nicht erfolgt ist. In unserem Unternehmen ist dies der Fall.
Frage: Was hat die Juliabrechnung mit der Lohnsteuer-Anmeldung 2022 zu tun? Ist eine Wiederabrechnung für Juli 2022 tatsächlich zwingend notwendig?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
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