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Dienstwageneinsatz im Ausland

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letzte Antwort am 25.08.2023 07:53:13 von JosefB
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hathor_68
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Zusammen, 

 

ich habe eine Frage, 

 

Ein AN wird nach Tschechien entsendet und der geplante Aufenthalt werden 2 Jahre sein. Er hat einen Dienstwagen, der in Deutschland zugelassen ist. 

Wie sieht das nun in der Zeit aus, wenn er mehr als 185 Tage im Jahr in Tschechien ist. 

Ich habe mal etwas gelesen, dass dann das Fahrzeug dort zugelassen werden müsste. Kann mir jemand sagen, wo ich hierzu Fachliteratur finde?

 

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Hallo hathor_68,

 

ich kann leider nicht helfen; und meine Antwort ist offtopic.

 

Es ist immer wieder beeindruckend, was Lohnabrechner / Personaler alles so wissen sollen. 🤔 Sind Sie auch "Mädchen für alles"? 😏

 

Respektvolle Grüße! 👍

 

pogo
Experte
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Nachricht 3 von 6
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Es gibt in Deutschland sicherlich eine tschechische Botschaft, die hoffentlich eine Anlaufstelle für solche Fragen nennen kann.

 

Zu bedenken wird aber auch sein, dass der AN nicht der Besitzer des Autos ist und ob dann eine Zulassung überhaupt notwendig ist, wenn es so für Privatautos gilt.

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wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 4 von 6
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vw
Erfahrener
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@lohnexperte  schrieb:

 

Es ist immer wieder beeindruckend, was Lohnabrechner / Personaler alles so wissen sollen. 🤔 Sind Sie auch "Mädchen für alles"? 😏


Hallo,

kenne ich irgendwo her ... 🤣

Gruß, Volker

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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JosefB
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Hier mal eine Aufstellung mehrere Länder (ohne Gewähr ob noch aktuell!)

 

Dienstwagen im Ausland - Diese Regeln muss man beachten (lapid.de)

 

Hinweis:

Der Angestellte soll eine Kopie seines Arbeitsvertrages im Auto dabei haben. Außerdem eine "Bevollmächtigung" das er das Auto nutzen darf; diese sollte aber in mehreren Sprachen ausgestellt sein. Also in Deutsch und Englisch immer und die Sprache des Landes wo es bei der Entsendung genutzt wird (also in dem Fall Tschechisch); ist ja kein Problem mit z. B. Google-Übersetzer.

Sinnvoll wäre auch das evtl. Zeiten ersichtlich sind seit wann der AN im Ausland tätig ist und seit wann er das Fahrzeug nutzt => daraus muss sich halt ableiten das bei einer deutschen Zulassung das Auto noch nicht länger als 6 Monate (sofern der Zeitraum noch stimmt) in Tschechien gefahren wurde.

 

Alles nur als Orientierungshilfe. Bitte definitiv beim Hauptzollamt, Zulassungsstelle oder Kraftfahrtbundesamt mal nachfragen sowie bei den Zuständigen Behörden in Tschechien um Sicher zu gehen.

Schöne Grüsse

 

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letzte Antwort am 25.08.2023 07:53:13 von JosefB
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