Hallo,
ich möchte mich gerne einmal austauschen, wie andere das Deutschlandticket in der Lohnabrechnung darstellen.
Folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber gibt einen Zuschuß von 14,50 €, erhält dadurch die 5% Rabatt und zahlt nur 55,10 € für das Ticket. Der Arbeitnehmer zahlt den Differenzbetrag von 40,60€.
Nach R8.1. Abs.2 S.3 LStR kann der geldwerte Vorteil mit 96% angesetzt werden und soll wohl auch so ins Lohnkonto aufgenommen werden.
Aber wie stelle ich das in L+G dar?
Unter Fahrkostenzuschuss Jobticket den AG-Zuschuss von € 14,50 und beim Mitarbeiter dann einen zusätzlichen Nettoabzug mit LA 9010 von € 40,60?
In der Lohnabrechnung steht dann als Bruttobezug der Zuschuss von 14,50 € und unten wird in einer Summe unter LA 9010 die 55,10 € abgezogen, die dann auch das Verkehrsunternehmen dem Arbeitgeber in Rechnung stellt.
Was wird dann auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen? Die € 14,50?
Aber was ist mit diesem 96% Anteil? Oder erfasse ich als Fahrkostenzuschuß dann nur die 96% von 14,50, also 13,92 €? Aber dann gehen die Fibu-Konten dazu nicht auf. Oder buche ich die Differenz in der Fibu dann separat?
Hat jemand eine Idee? Wie setzen andere das um? Bei Datev habe ich hierzu keine geeignete Hilfe/Beispiele gefunden.
Ticketpreis | 58,00 EUR |
Arbeitgeber-Nachlass 5% (kein Lohn) | 2,90 EUR |
Differenz | 55,10 EUR |
davon 96% | 52,90 EUR |
steuerfrei monatlich | 14,50 EUR |
Eigenleistung Arbeitnehmer | 38,40 EUR |
Abwandlung, falls keine AN-Eigenleistung = steuerfrei monatlich | 52,90 EUR |
Statt des AN-Netto-Abzugs von 40,60 Euro erfassen Sie 38,40 Euro. Dann passt es.
LG
Anne Koch
Nachtrag:
- auf der LSt-Bescheinigung taucht nur der AG-Zuschuss auf.
- die FiBu geht tatsächlich nicht auf. So wie früher, als auf den Rechnungen noch eine Aufwandspauschale für die Bereitstellung des Jobticktes vorhanden war. Da wusste die FiBu auch nicht so recht, wohin damit 😀
Mir ist der Sachverhalt noch nicht so ganz klar.
Handelt es sich um ein vom AG gekauftes Jobticket oder kauft der AN das Ticket und der AG gibt hierzu einen Zuschuss (dann ist es kein Jobticket, sondern ein Fahrtkostenzuschuss)?
Erfolgt die Zuzahlung zum Jobticket (falls es eins ist) über einen Nettoabzug oder ist eine (Brutto-)Gehaltsumwandlung vereinbart?
@schlappi007 schrieb:
Nach R8.1. Abs.2 S.3 LStR kann der geldwerte Vorteil mit 96% angesetzt werden und soll wohl auch so ins Lohnkonto aufgenommen werden.
Moin,
der Satz aus der Richtlinie lautet:
Erhält der Arbeitnehmer eine Ware oder Dienstleistung, die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten ist, kann sie aus Vereinfachungsgründen mit 96 % des Endpreises bewertet werden, zu dem sie der Abgebende oder dessen Abnehmer fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet.
Voraussetzung der Anwendung der 96%-Regelung ist daher, dass der Arbeitgeber die Fahrkarten nicht nur seinen Mitarbeitern sondern auch fremden Letztverbrauchern anbietet. Dies dürfte somit nur zutreffen, wenn die Abrechnung eines Verkehrsunternehmens durchgeführt wird.
Hinzu kommt, dass der geldwerte Vorteil für die Fahrkarte unabhängig von der Höhe doch ohnehin steuerfrei ist und somit es auf eine "Abwertung" nicht ankommt.
Würde man, wie @sokrates es vorschlug, nur die 96% in die Abrechnung aufnehmen, geht nicht nur die FIBU nicht auf, sondern der Arbeitgeber würde diese 4% zusätzlich als Kosten tragen müssen, da dieser Betrag den Mitarbeitern nicht abgezogen wird, aber dennoch an das Verkehrsunternehmen zu zahlen wäre..
Wir rechnen die Tickets für die Mitarbeiter alle ohne Anwendung der 96% ab.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Bin kein Lohnrechner und hier eigentlich nur mal "drüber gestolpert" und hab interessenhalber hier und da mal rumgestöbert (Stichpunkte: Jobticket, Zuschuss, Sachleistung, zusätzlich zum Lohn/Gehalt oder Wandlung, monatliches oder jährliches Ticket....). Schon Wahnsinn, wie komplex so ein ÖPNV-Ticket werden kann.
Auch wenn es bzgl. Lohn und Gehaltsabrechnungen noch kompliziertere Sachverhalte gibt, könnte dies ein Musterbeispiel für Überregulierung sein...
Wenngleich ich hier sicher keinen sachdienlichen Kommentar abgegeben haben, Hut ab vor allen Lohnabrechnenden...
Viele Grüße