Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
die Daten werden ab dem siebletzten Bankarbeitstag täglich an die KK übermittelt.
siehe auch: Kalender für Lohntermine
Viele Grüße
Uwe Lutz
Die Beitragsnachweise müssen den Krankenkassen zu Beginn (=0.00 Uhr) des fünftletzten Bankarbeitstages vorliegen.
Ab diesem Jahr achten die Kassen verstärkt auf den korrekten Übermittlungszeitpunkt.
Die Übermittlung am fünftletzten Bankarbeitstag um 21.00 Uhr ist für die Kassen zu spät.
Ja das ist leider ein Thema das uns alle sehr beschäftigt.
Bereits am 24. April 2024 wurde von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung eine überarbeitete Fassung der gemeinsamen Verlautbarung zur Erhebung und zum Erlass von Säumniszuschlägen im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags veröffentlicht.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Krankenkassen jedoch erst seit dem Jahr 2026 in die praktische Umsetzung gegangen sind.
Hier müssen wir unsere Abläufe anpassen. Wir machen inzwischen 3 Tage früher die Abrechnung um hier auf der Sicheren Seite zu sein, falls mal was technisch schief geht.
Massive Probleme haben wir jedoch bei neuen Mandanten bzw. Mandanten wenn eine Krankenkasse neu hinzu kommt. Hier wird von sämtlichen Kassen im ersten Monat geschätzt.
Wann bekomme ich die Möglichkeit hier maschinell einen 0,00 BN zu übermitteln.
Heute ist mir keine Möglichkeit im Rahmen des Schätzverfahren bekannt dies zu tun.
Bei uns verursacht dies einen erheblichen Mehraufwand, da wir jeder Kasse hinterher telefonieren müssen. Sowie Buchungsaufwand der zurück erstatteten Gelder. Von den verärgerten Mandanten ganz abgesehen. Kein schöner Einstieg.
Danke für eine Rückmeldung oder einen Trick.
Hallo Martin.
Ich hoffe, ich habe die Problematik richtig verstanden: im LODAS lassen sich sich Beitragsnachweise mit der voraussichtlichen Beitragsschuld manuell erstellen und dann senden (Mandantendaten -> Sozialversicherung -> Krankenkassen -> Reiter "Voraussichtliche Beitragsschuld").
Habe das in LODAS noch nicht erstellt, aber mit der analogen Anwendung in LuG sehr gute Erfahrungen diesbezüglich gemacht; nimmt zumindest etwas von der Schärfe, mit denen die KK mittlerweile agieren.
Der fünfletzte Banktag ist zum senden der Abrechnung zu spät .
Schon immer haben manche Krankenkassen dann geschätzt. Aber jetzt gibt es dann Säumniszuschläge.
Wir sagen den Mandanten die zum Monatsende abrechnen : 6-7 letzter Banktag morgens haben alle Änderungen vorzuliegen.
Wer meint das nicht einzuhalten muss dann eben die Säumniszuschläge zahlen .
Problematisch finde ich die Säumniszuschläge für Nachmeldungen . Beispiel: am 23.03. fristgerecht gesendet . Am 30.03 kommt die Meldung:bitte Änderung weil Sonderzahlung vergessen wurde : Gibt Säumniszuschläge.
Wir sagen in diesem Fall : im nächsten Monat als Nachberechnung (ggf. Vorschuss zahlen)
Eine Kollegin hat sogar trotzdem Schätzung jetzt Säumniszuschläge: lt. Krankenkasse zu niedrig geschätzt (gab Sonderzahlungen die im Vormonat noch nicht bekannt waren).
@LarsSchladitz schrieb:Hallo Martin.
Ich hoffe, ich habe die Problematik richtig verstanden: im LODAS lassen sich sich Beitragsnachweise mit der voraussichtlichen Beitragsschuld manuell erstellen und dann senden (Mandantendaten -> Sozialversicherung -> Krankenkassen -> Reiter "Voraussichtliche Beitragsschuld").
Wenn die Krankenkassen Kenntnis davon bekommen, dass eine bei ihnen versicherte Person eine Beschäftigung aufgenommen hat, Sie aber einen Schätzbeitragsnachweis mit 0 erstellen, haben Sie nichts gewonnen.
Entweder melden sich die Krankenkassen dann, dass das angeblich nicht passen kann oder Sie werden von einer Schätzung überrascht, welche selbst bei einem späteren Eintritt im Monat häufig auf Basis eines geschätzten Entgelts oder hilfsweise mit der Mindestbemessungsgrundlage zur Beitragsberechnung für nicht versicherungspflichtige, freiwillig Versicherte erfolgt.
Das SEPA-Mandant mit einer Gültigkeit erst ab Folgemonat zu übermitteln hilft auch nicht. Und dass sich irgendwer da draußen hinsetzt und per Hand geschätzte Beiträge ausrechnet, glaubt doch kein Mensch. Wer will das auch bezahlen?
[...] nimmt zumindest etwas von der Schärfe, mit denen die KK mittlerweile agieren.
Gerade die Krankenkassen fangen an, erheblich die bisher jahrelang geübte Zusammenarbeit erheblich zu stören und zaubern immer wieder neue Absätze aus SGB und Co. hervor, deren Umsetzung sie bislang flexibel gehandhabt haben (es war ja auch immer Geld da).
Andererseits versteckt man sich hinter DSGVO, IT-Unsicherheiten und vermeidet verbindliche Aussagen, wenn man selbst etwas zu klären hat. Leider haben die Krankenkassen vielfach einfach das Recht auf ihrer Seite und sitzen dadurch am längeren Hebel. Keine Informationen per E-Mail erteilen, aber selbst auf E-Mail bestehen, wenn bspw. eine AU-Bescheinigung fehlt. Es ist uferlos.
@Lohntante_123 schrieb:
Eine Kollegin hat sogar trotzdem Schätzung jetzt Säumniszuschläge: lt. Krankenkasse zu niedrig geschätzt (gab Sonderzahlungen die im Vormonat noch nicht bekannt waren).
Dazu gab es letztens hier in der Community einen Hinweis zur rechtlichen Würdigung. Wer findet ihn und kann ihn verlinken?
Ich habe auf die Schnelle das gefunden:
Sofern hier jemand aus der Community bereits eine solchen Antrag auf Erlass der Säumniszuschlge gestellt hat, wäre dessen Text hier als Beispiel sehr willkommen ;).
VG
Diese Beiträge sollen im aktuellen Monat abgerechnet werden (siehe BVV) und nicht rückwirkend zugeordnet werden.
Dann kommt es auch nicht zu Differenzen, Berichtigungen und ggf. Säumniszuschlägen.
Wenn man fristgerecht sendet und der Mandant was nachmeldet (nach dem 05. letzten Banktag) um eine Korrektur zu erstellen werden Säumniszuschläge festgesetzt. Solche Fehler passieren ja nun schon mal.
In diesem Fall Säumniszuschläge auf die Nachberechnung .