Hallo zusammen,
wir haben Mandanten, die noch nicht selbst DATEV Personal nutzen wollen.
In diesen Fällen bestellen wir DATEV Personal zunächst auf die Kanzleiberaternummer.
Soll der Mandant dann zu einem späteren Zeitpunkt doch Zugriff erhalten, muss DATEV Personal ja nochmal für die Unterberaternummer bestellt werden oder?
Liegt der Vertrag für DATEV Personal damit doppelt vor und muss auf der Kanzleiberaternummer gekündigt werden?
Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank für Ihre/Eure Rückmeldung.
Hallo @anjamartin,
wenn der Mandant zu einem späteren Zeitpunkt in die Kollaboration einsteigt muss für diesen erneut bestellt werden, das ist richtig. Eine Kündigung für die Kanzleiberaternummer ist nicht notwendig, der Bestellstatus wird auf die zentrale Mandantennummer übernommen.
Hallo Sven,
ich habe hier ein ähnliches Thema. Allerdings ist es mir nicht möglich in der MyDatevMandantenregistrierung für den Mandanten DATEV Personal auf einer "mandantengenutzen Beraternummer" zu bestellen.
Wie muss ich hier vorgehen ?
Beste Grüße
MFocke
in den Stammdaten des Mandanten muss die korrekte mandantengenutze Beraternummer eingetragen sein.
Desweiter wird eine Leistung Lohn benötigt (LuG oder LODAS), und es muss ein Vertrag für "DATEV Unternehmen online" oder "DATEV Personal Add-on" existieren.
Hallo RavaDi,
danke für die Info.
Ich habe es nun folgendermaßen hinbekommen:
bei den Mandantenstammdaten im Bereich "Zentrale Mandanten" habe ich unter "Leistungen" die mandantengenutzte Beraternummer (hier stand unsere Kanzleinummer) gelöscht und dann konnte ich über die "MyDatev Mandantenregistrierung" die Module Datev Unternehmen online und Datev Personal entsprechend bestellen.
Vielen Dank und beste Grüße
MFocke
Werden die 40 Cent pro MA eigentlich so wie bei Belege Online auch immer auf die Beraternummer berechnet, unter der der Lohn angelegt ist, oder auf die Nummer, über die der Vertrag für DATEV Personal läuft?
Hallo @unklarer_Posten,
die 40 Cent werden für die Beraternummer berechnet, über die der Lohn abgerechnet wird.