Hallo zusammen,
wir haben Mandanten, die noch nicht selbst DATEV Personal nutzen wollen.
In diesen Fällen bestellen wir DATEV Personal zunächst auf die Kanzleiberaternummer.
Soll der Mandant dann zu einem späteren Zeitpunkt doch Zugriff erhalten, muss DATEV Personal ja nochmal für die Unterberaternummer bestellt werden oder?
Liegt der Vertrag für DATEV Personal damit doppelt vor und muss auf der Kanzleiberaternummer gekündigt werden?
Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank für Ihre/Eure Rückmeldung.
Hallo @anjamartin,
wenn der Mandant zu einem späteren Zeitpunkt in die Kollaboration einsteigt muss für diesen erneut bestellt werden, das ist richtig. Eine Kündigung für die Kanzleiberaternummer ist nicht notwendig, der Bestellstatus wird auf die zentrale Mandantennummer übernommen.