Über DATEV Personal kann der Mandant eAU selbst abfragen.
Wird diese Abfrage ins Lohnprogramm übertragen und löst dort die entsprechende Abwesenheitsbuchung aus?
Ja.
Hallo zusammen,
der Mandant ruft in Personal die eAU selber ab. Die Rückmeldungen erscheinen aber nicht im Lohn und Gehalt.
Cockpit habe ich eingerichtet und die Ersteinrichtung angestoßen.
Fehlt noch was?
In LODAS muss man die Personaldaten immer noch manuell synchronisieren. Vielleicht gibt es das in Lohn und Gehalt auch?
Genau das weiß ich ja nicht...
Hallo,
die mit DATEV Personaldaten angeforderten eAU´s stehen im DATEV Rechenzentrum dem Lohnabrechnungsprogramm zur Verfügung. Der Import der eAU´s in Lohn und Gehalt erfolgt über das Rückmeldeverfahren.
Wenn Sie ein Abonnement für das elektronische Rückmeldeverfahren in Lohn und Gehalt eingerichtet haben, werden Ihnen die eAU-Rückmeldungen nach Bereitstellung automatisch importiert.
Weitere Informationen zur Einrichtung des elektronischen Rückmeldeverfahrens finden Sie unter Elektronisches Rückmeldeverfahren einrichten.
Alternativ können Sie auch einen manuellen Abruf der Rückmeldedaten in Lohn und Gehalt durchführen:
Auf Mandantenebene im Menü: Mandant | Programmverbindungen | Rückmeldedaten | Rückmeldedaten übernehmen
@SH9 schrieb:In LODAS muss man die Personaldaten immer noch manuell synchronisieren. Vielleicht gibt es das in Lohn und Gehalt auch?
Über DATEV Personal abgerufene eAU werden in LODAS automatisch hinterlegt. Erkennbar an DATEV Personaldaten in der Spalte Sender eAU-Abfrage:
Einer manuellen Synchronisation wie im Falle von geänderten Personaldaten bedarf es hier nicht.
Geänderte Personaldaten und Daten aus der Monatserfassung benötigen eine explizite Freigabe, weil hier Daten bis zur endgültigen Abrechnung immer noch geändert werden könn(t)en und eine automatische Übernahme dann eher kontraproduktiv wäre.
Von den Arbeitsabläufen her gedacht ergibt das Sinn, denn diese Änderungen/Vorerfassungen soll ja eigentlich der Mandant erledigen und erst wenn dieser die Daten freigibt, kann die Abrechnung durchgeführt werden. Dass die Erfassung teilweise durch die Kanzleien selbst erfolgt, widerspricht dem von DATEV angedachten Workflow.
Bei den eAU ist die Sache anders, da hier nur ein Abruf, vorrangig durch den Mandanten angestoßen, erfolgt und auf eine Rückmeldung gewartet wird. Dass sich auch hier der Ablauf in der Realität anders als im DATEV-Labor darstellt/darstellen kann, gehört allerdings auch zur Wahrheit.
Stimmt, die eAUs brauchen keinen manuellen Abruf. Danke für die gute Erklärung. Ich war zu sehr auf das Wort "Personaldaten" fixiert gewesen.
(Dass man diese manuell synchronisieren muss, fände ich gar nicht so schlimm, wenn alle Daten, die auf Seiten des Mandanten eingegeben wurden, als ein Datensatz zurückgespielt würden. Und nicht, wie es jetzt ist, eine Datei je Freigabe. Ich bitte jetzt die Mandanten immer darum, nur einmal monatlich freizugeben. Der Workflow ist aber noch ausbaufähig, wie in verschiedenen anderen Threads lesbar.)