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DATEV Label 2026 Kennzahlen Lohn

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letzte Antwort am 09.04.2026 09:23:01 von t_r_
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user0201
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

für das DATEV Label 2026 fehlt uns lediglich noch eine Kennzahl im Lohn. Dabei handelt es sich um "Anteil Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen". Welche Voraussetzungen müssen diese Mandanten haben, dass diese in die Auswertung einfließen. Von 219 Mandanten werden bei 208 Mandanten die Auswertungen in Arbeitnehmer Online bereitgestellt. Lt. Auswertung haben wir jedoch lediglich 38 Mandanten die alle Voraussetzungen für diese Kategorie erfüllen. Hat jemand Erfahrung, an welchen Aspekten dies noch legen könnte oder was noch weiter beachtet werden muss. Reicht die Bereitstellung allein im Arbeitnehmern Online nicht aus?

 

Danke bereits im Voraus.

 

Grüße

Björn 

 

 

Beitrag verschoben durch @Sarah_Reitzmann 

 

ulli_preuss
Meister
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@user0201  schrieb:

 

Reicht die Bereitstellung allein im Arbeitnehmern Online nicht aus?

 

tl;dr:

Nein.

 

 

Ausführlicher:

ANO reicht nicht aus. Es geht DATEV hierbei mehr um die Nutzung der kollaborativen Lösungen aus DATEV Personal wie z. B. Monatsdatenerfassung, eAU-Verwaltung, Personalfragebogen zur Neuanlage, Erfassung von Änderungen usw. sowie anderer DATEV-Lösungen wie die Lohn Vorerfassung (Excel) oder den ASCII-Import aus Drittprogrammen.

 

Um es herunterzubrechen: So wenig wie nur irgend möglich mit den bisherigen Lohnabrechnungslösungen LODAS/Lohn und Gehalt durchführen. Und bevor ein Aber kommt: DATEV juckt es nicht die Bohne, dass die Cloud-Lösungen nur beschränkt einsetzbar waren/sind, stattdessen werden in immer kürzeren Zeitabständen die Quoten nach oben gesetzt.

Beispielsweise wurde erst ab dem 18.02.2026 die mehrmalige Freigabe eines Monats ermöglicht (nach monate-, ach, jahrelanger Forderung), was für LODAS-Anwender, die in zwei Abrechnungsgruppen abrechnen, eine elementare Voraussetzung ist. (*) 

 

Diesen Anwendern durch Quotengängelei vorzuhalten, sie würden die kollaborativen Lösungen nicht ausreichend nutzen, ist so, als wenn bei einem Autorennen einigen Teilnehmern die Räder abgeschraubt werden und sich hinterher der Veranstalter beschwert, dass es keine packenden Zweikämpfe gibt.

 

 

(*) Eine Kostenstellenerfassung bei Bewegungsdaten gibt es bislang immer noch nicht, was die Nutzbarkeit für eine Reihe von Anwendern erheblich einschränken dürfte bzw. die Nutzung unmöglich macht.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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TLudwig
Einsteiger
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@ulli_preuss  schrieb:
ANO reicht nicht aus. Es geht DATEV hierbei mehr um die Nutzung der kollaborativen Lösungen aus DATEV Personal wie z. B. Monatsdatenerfassung, eAU-Verwaltung, Personalfragebogen zur Neuanlage, Erfassung von Änderungen usw. sowie anderer DATEV-Lösungen wie die Lohn Vorerfassung (Excel) oder den ASCII-Import aus Drittprogrammen.

Das ist so nicht korrekt. Es gibt zwei separate Kennzahlen:

 

1. Anteil Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen

  • Für die Kennzahl Anteil Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen wird je Kanzlei [..] gemessen, bei wie vielen Mandanten in LODAS und/oder Lohn und Gehalt mindestens eine Lohnabrechnung über Arbeitnehmer online bereitgestellt wurde oder der Lohnauswertungsdatenservice im Einsatz ist.
  • Konkrete Berechnung (Beispiel):
    10 Mandanten mit Arbeitnehmer online oder Lohnauswertungsdatenservice / 40 Mandanten = 25,00%

2. Digitalisierungsquote Bewegungsdaten

  • In der Kennzahl Digitalisierungsquote Bewegungsdaten werden je Kanzlei [..] die in LODAS und/oder Lohn und Gehalt digital bearbeiteten Bewegungsdaten der letzten 365 Tage aller zentralisierten Mandanten in Relation zu den gesamt bearbeiteten Bewegungsdaten gestellt.
  • Konkrete Berechnung (Beispiel):
    800 Digitale Bewegungsdaten / 4000 Bewegungsdaten = 20,00%

 

Lediglich für die 2. Kennzahl ist DATEV Personal (oder ein Import aus einem externen System) nötig. eAU-Abfragen und Personalfragebögen etc. haben generell keine Bedeutung für diese Kennzahlen.

 

ulli_preuss
Meister
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@TLudwig  schrieb:

@ulli_preuss  schrieb:
ANO reicht nicht aus. Es geht DATEV hierbei mehr um die Nutzung der kollaborativen Lösungen aus DATEV Personal wie z. B. Monatsdatenerfassung, eAU-Verwaltung, Personalfragebogen zur Neuanlage, Erfassung von Änderungen usw. sowie anderer DATEV-Lösungen wie die Lohn Vorerfassung (Excel) oder den ASCII-Import aus Drittprogrammen.

Das ist so nicht korrekt. Es gibt zwei separate Kennzahlen:

 

1. Anteil Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen

  • Für die Kennzahl Anteil Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen wird je Kanzlei [..] gemessen, bei wie vielen Mandanten in LODAS und/oder Lohn und Gehalt mindestens eine Lohnabrechnung über Arbeitnehmer online bereitgestellt wurdeoder der Lohnauswertungsdatenservice im Einsatz ist.
  • Konkrete Berechnung (Beispiel):
    10 Mandanten mit Arbeitnehmer online oder Lohnauswertungsdatenservice / 40 Mandanten = 25,00%

Die Ausgangsfrage war, ob die Bereitstellung der Auswertungen per ANO ausreicht. Dazu habe ich geschrieben: Nein. Was impliziert, dass die Bereitstellung gleichwohl Auswirkungen hat, was Sie ja mit Ihrem Kommentar bestätigen. 

 

 

 

2. Digitalisierungsquote Bewegungsdaten

  • In der Kennzahl Digitalisierungsquote Bewegungsdaten werden je Kanzlei [..] die in LODAS und/oder Lohn und Gehalt digital bearbeiteten Bewegungsdaten der letzten 365 Tage aller zentralisierten Mandanten in Relation zu den gesamt bearbeiteten Bewegungsdaten gestellt.
  • Konkrete Berechnung (Beispiel):
    800 Digitale Bewegungsdaten / 4000 Bewegungsdaten = 20,00%

 

Lediglich für die 2. Kennzahl ist DATEV Personal (oder ein Import aus einem externen System) nötig. eAU-Abfragen und Personalfragebögen etc. haben generell keine Bedeutung für diese Kennzahlen.

Möglicherweise war mein Kommentar etwas zu allgemein gehalten, weil ich in einem Atemzug zu den Bewegungsdaten auch die anderen Funktionen genannt habe,

 

Es geht DATEV hierbei mehr um die Nutzung der kollaborativen Lösungen aus DATEV Personal wie z. B. Monatsdatenerfassung, eAU-Verwaltung, Personalfragebogen zur Neuanlage, Erfassung von Änderungen usw. sowie anderer DATEV-Lösungen wie die Lohn Vorerfassung (Excel) oder den ASCII-Import aus Drittprogrammen.

obwohl ich bei der Aussage bleibe, dass DATEV grundsätzlich auf die Nutzung von DATEV Personal Wert legt und in Zukunft verstärkt legen wird. Allerdings war ich auch nicht mehr auf dem neuesten Stand, gut, dass ich mich damit mal wieder enger beschäftigen musste.

 

Wie dem auch sei, die Bewegungsdaten sind eine der wichtigsten Komponenten bei der Ermittlung. 

 

image.png

(Quelle: ► Kennzahl „Anzahl Abrechnungen pro Stunde“ im DATEV Digitalisierungs-Cockpit - DATEV Hilfe-Center)

 

 

Weitere Informationen

► Kennzahl "Digitalisierungsquote Bewegungsdaten" im DATEV ... - DATEV Hilfe-Center

► Kennzahl "Kosten pro Abrechnung" im DATEV Digitalisierungs-Cockpit - DATEV Hilfe-Center

► Kennzahl "Nutzung DATEV-Personal" in DATEV Digitalisierungs-Cockpit und DATEV ... - DATEV Hilfe-Center

 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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TLudwig
Einsteiger
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@ulli_preuss  schrieb:
Die Ausgangsfrage war, ob die Bereitstellung der Auswertungen per ANO ausreicht. Dazu habe ich geschrieben: Nein. Was impliziert, dass die Bereitstellung gleichwohl Auswirkungen hat, was Sie ja mit Ihrem Kommentar bestätigen. 

Für die in der Ausgangsfrage beschriebene Kennzahl gibt es zwei Parameter:

- Bereitstellung in Arbeitnehmer Online

oder

- Nutzung des Lohnauswertungsdatenservice

 

Das von user0201 beschriebene Problem hat absolut keine Verbindung zu DATEV Personal. Es geht nicht um Bewegungsdaten. Es geht nicht um Arbeitgeberauswertungen. In ihrer letzten Antwort sind Sie nun sogar bei einer dritten Kennzahl angekommen. Auch die Kennzahl "Anzahl Abrechnungen pro Stunde" benötigt kein DATEV Personal und hat keine Verbindung zur Frage von user0201.

 

@user0201 
Von 219 Mandanten werden bei 208 Mandanten die Auswertungen in Arbeitnehmer Online bereitgestellt.

Wenn bei diesen 208 Mandanten wirklich Auswertungen in Arbeitnehmer Online landen (würde ich an Ihrer Stelle noch mal im Verarbeitungsprotokoll überprüfen), ist die Anforderung für die Kennzahl erfüllt. Sollte das Digi-Cockpit nicht den korrekten Wert erkennen, sollten Sie sich per Ticket an DATEV wenden und dies überprüfen lassen.

t_r_
Allwissender
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Ich würde auch mal vermuten, dass zwar für über 200 Mandanten ANO eingerichtet ist, aber halt bei nur über 30 Mandanten auch Arbeitnehmer ANO nutzen.

 

Wenn das anders ist, dann Klärung mit Datev, ggf. mit dem Betreuer.

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mick
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@t_r_ 

 

Aber ANO bedarf doch keiner großartigen Einrichtung!? 😄

 

Wäre ja komisch, wenn man da was gemacht hat, aber dann keinen AN eingeladen hat bzw keiner der eingeladenen AN diese angenommen hat. 

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user0201
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Vielen Dank.
Die reine Einladung reicht nicht oder? Es muss sich auch mindestens 1 Mitarbeiter pro angelegten Mandant registrieren, sodass es in die Wertung eingeht? 

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mick
Fortgeschrittener
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@user0201 

 

Nein, es muss sich auch mindestens ein AN pro Mandant registrieren. 

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t_r_
Allwissender
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@mick  schrieb:

@t_r_ 

 

Aber ANO bedarf doch keiner großartigen Einrichtung!? 😄

 

Nein, das ist richtig.

 

Wäre ja komisch, wenn man da was gemacht hat, aber dann keinen AN eingeladen hat bzw keiner der eingeladenen AN diese angenommen hat. 


Ja, komisch wäre das schon. Wenn alle Arbeitnehmer eingeladen wurden, gibt es immer mindestens einen neugierigen technisch interessierten Arbeitnehmer, der sich anmeldet.

Wenn ich aber vielleicht gerade erst alle Mandanten in ANO eingerichtet habe und nach und nach die Mitarbeiter einlade, wäre meine Vermutung ja möglich. 

Es ist ja immer eine Frage, wie man ANO einführt. Die Idee, es einfach bei allen Mandanten anzubieten und einzuführen, hatte ich auch schon mal, insbesondere jetzt, wo der Arbeitnehmer ANO nicht mehr zustimmen muss. Ist halt auch die Frage, wie man den Preis in der Kanzlei gestaltet.

 

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letzte Antwort am 09.04.2026 09:23:01 von t_r_
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