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Betriebliche Gesundheitsförderung Fittnessstudio

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letzte Antwort am 07.07.2026 17:02:20 von Claudia-
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SJ_2020
Erfahrener
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Nachricht 1 von 5
553 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ein Mandant reichte uns eine Kooperationsvereinbarung zur betrieblichen Gesundheitsförderung mit einem Fitnessstudio ein.

 

Diesbezüglich lese ich immer, dass Mitgliedsbeiträge zu einem Fitnessstudio steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist und der jhrl. Freibetrag von € 600,00 nicht anwendbar ist.

 

Jedoch hat das Fitnessstudio nun explizit in der Vereinbarung aufgeführt, dass es sich hierbei um Leistungen nach §20 und 20b des SGB V handelt mit dem vorrangigen Präventionsprinzip "Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte".

 

Vertragspartner ist der Mandant selber und nicht die Arbeitnehmer.

 

Wie darf ich damit umgehen? Hat jmd. einen ähnlichen Fall? 

 

Vielen Dank im Voraus  und viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
508 Mal angesehen

Hallo @SJ_2020,

 

rechtlich können wir Sie nicht beraten.


Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Falco-21
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
308 Mal angesehen

Hallo, jetzt habe ich den gleichen Fall. Der Arbeitnehmer muss monatlich 50,00 € bezahlen - wie haben Sie den Fall erfasst? Mit den Dokumenten komme ich irgendwie nicht weiter.

 

 

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Falco-21
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
212 Mal angesehen

Hallo, ich habe den gleichen Fall. Der Arbeitgeber bezahlt monatlich 50,00 Euro für die Mitgliedschaft einer Arbeitnehmerin (seine Ehefrau). Im Vertrag steht dass sie selber noch ca. 60 Euro bezahlt. Wie wird die Gesundheits-förderung in der Lohnabrechnung monatlich mit den 50 Euro dargestellt. Ich denke wenn im Vertrag ausdrücklich auf die §§ 20 und 20b hingewiesen wird, kann es unter die 600 Euro fallen - auch wenn es meiner Meinung nach nur ein Beitrag im Fitnessstudio ist. aber wie wird es dargestellt- weiß hier jemand Bescheid

 

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Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
164 Mal angesehen

Also die Frage die sich mir stellt ist erstmal, ob nur diese zertifizierten Gesundheitskurse angeboten werden oder ob es nur einen Teil des Angebots darstellt und der Mitarbeiter frei wählen kann was er macht. 

Ein Fitnessstudio dass nur diese zertifizierten Gesundheitskurse anbietet ist mir bislang nicht bekannt.

 

Wenn also der AN auch andere Leistungen des Fitnessstudio mit dieser Mitgliedschaft nutzen kann, dann zählt es nicht als Gesundheitskurs. Allerdings ist es ein Sachbezug wenn der Arbeitgeber das Abo abschließt und dem Mitarbeiter überlässt. Hier gilt die Sachbezugsfreigrenze von 50,- EUR.

 

Ich habe einen Mandanten der nutzt z.Bsp. Wellpass. Die Mitgliedschaft kostet etwa 70,- EUR brutto im Monat.

Der Arbeitgeber hat dies abgeschlossen und übernimmt 50,- EUR. Die restlichen 20,- EUR zahlt der Arbeitnehmer aus seinem Netto und wird gleich mit der Lohnabrechnung einbehalten.

 

Also Sachbezug z.Bsp. 50,- EUR anlegen, dieser wird automatisch im Netto wieder gekürzt.

Zusätzlich einen Nettoabzug mit der restlichen Summe (Einbehalt Fitnesstudio) anlegen.

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letzte Antwort am 07.07.2026 17:02:20 von Claudia-
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