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Bescheinigung zu Wohngeld- pausch.verst.Erholungsbeihilfe und Inflationsausgleichprämie mit angeben

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letzte Antwort am 12.02.2025 15:13:56 von GH
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GH
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
387 Mal angesehen

Hallo,

 

ich muss gerade eine Bescheinigung für Wohngeldzwecke ausfüllen und bin mir nicht sicher, ob pauschal versteuerte Erholungsbeihilfen und Inflationsausgleichprämie mit angegeben werden müssen.

Inflationsausgleichprämie darf meines Wissens nach ja nicht angerechnet werden. Muss man die dann trotzdem eintragen? Bei der Erholungsbeihilfe habe ich keine Grundlage gefunden, ob die dazu gehört oder nicht.

 

Vielleicht kann da jemand weiterhelfen, das wäre schön!

 

Freundlichen  Grüße

GH

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
351 Mal angesehen

Hallo Community,


hat ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 5
338 Mal angesehen

Hallo,

 

die IAP hat keine Auswirkungen auf einkommensabhängige Sozialleistungen. 

Die Inflationsprämie verringert nicht den Anspruch aus Sozialleistungen wie Wohngeld oder ergänzendes ALG II.  

 

Also nicht in der Wohngeldbescheinigung eintragen.

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lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 5
330 Mal angesehen

Hallo @GH ,

 

hier mal eine Übersicht (von wann die aber ist, weiß ich nicht). Zu beachten auch die einführenden Hinweise, bitte alles anzugeben - die Bearbeiter sortierten dann schon aus:

 

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Energie%2C%20Infrastruktur%20und%20Digitalisierung/Dateien/Downloads/Hinweise+zum+anzugebenden+Einkommen.pdf

 

VG

GH
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
320 Mal angesehen

Vielen Dank für die Auflistung!

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letzte Antwort am 12.02.2025 15:13:56 von GH
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