Hallo zusammen,
ich rechne einen Baulohn über das Kalendarium ab.
Der Mandant braucht für seine Mitarbeiter eine Übersicht der Stunden, die von den Mitarbeitern bei der Steuererklärung als Nachweis des Verpflegungsmehraufwand dient.
Gibt es hier etwas von Datev was man abrufen bzw. auswerten kann?
Vielen Dank für hilfreiche Informationen.
Moin,
ich kann dem Mandanten nur raten, hier sehr vorsichtig zu sein. Ich habe selbst einmal erlebt, dass ein Mandant seinen Mitarbeitern hier sehr großzügig Tage bescheinigt hat. Anschließend gab es eine Lohnsteuer-Außenprüfung und darauf folgend ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Meinen Mandanten empfehle ich immer folgende Vorgehensweise: der AN kann aus seinen Stundenaufzeichnungen und dem Kalendarium auf der Abrechnung seine Tage selbst ermitteln und detailliert aufstellen. Der Mandant ist nicht verpflichtet, dies für den Mitarbeiter zu machen. Er kann aber diese Aufstellung stichprobenartig anhand der Stundenzettel auf Plausibilität prüfen und dann eine Bestätigung ausstellen.
Viele Grüße
Martin Seemann
@MartinSeemann schrieb:Moin,
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Meinen Mandanten empfehle ich immer folgende Vorgehensweise: der AN kann aus seinen Stundenaufzeichnungen und dem Kalendarium auf der Abrechnung seine Tage selbst ermitteln und detailliert aufstellen. Der Mandant ist nicht verpflichtet, dies für den Mitarbeiter zu machen. Er kann aber diese Aufstellung stichprobenartig anhand der Stundenzettel auf Plausibilität prüfen und dann eine Bestätigung ausstellen.
Viele Grüße
Martin Seemann
Das finde ich sehr spannend Herr Seemann. Welche Quelle genau beschreibt, dass der AG nicht verpflichtet ist, diese Aufstellung für den MA zu fertigen?
@Chance schrieb:
Welche Quelle genau beschreibt, dass der AG nicht verpflichtet ist, diese Aufstellung für den MA zu fertigen?
Umgekehrte Frage: findet sich irgendwo die Verpflichtung des AG dazu? Ich hab meinen Verpflegungsmehraufwand (bei meinem Abstecher ins Handwerk, aber auch bei Fortbildungen u.ä.) bisher immer so geltend gemacht, ohne irgendeine Bescheinigung des AG.
Ich kann da nur rschoepe beipflichten. Ich kenne keinen Rechtsgrund, aus der sich eine Verpflichtung des AG für eine solche Aufstellung ergibt. Der AG sollte in diesem Bereich nur ausreichend vorsichtig sein.
Das können Sie gar nicht ermitteln.
Die Zeit läuft ab dem Zeitpunkt, in dem der Mitarbeiter seine Wohnung verlässt und endet in dem Zeitpunkt, in dem der Mitarbeiter wieder zu Hause ankommt.
Also Arbeitszeit + Pausen + Anreise + Abreise. Das wissen Sie von keinem Mitarbeiter.
Bei Baulohn hat der MA ja seine Arbeitszeit im Kalendarium auf jeder Abrechnung und kann die Berechnung mit Pausen, An- und Abreise selbst vornehmen.
und ja, der Arbeitgeber hat keine Verpflichtung solche Bescheinigungen auszustellen. Das habe ich bereits ausreichend mit der FV diskutiert.
Ich hatte gestern noch mit einem Kollegen über das Anliegen gesprochen, der dann einen guten Punkt erwähnte: aus dem Kalendarium gehen ja nur die gearbeiteten Stunden hervor. Ob die aber auf der Baustelle oder im Betrieb (Lager aufräumen u.ä.) waren, weiß das Programm (und i.d.R. selbst wir) gar nicht.