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Bescheinigung Tage Verpflegungsmehraufwand Baulohn

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letzte Antwort am 04.03.2026 08:02:19 von rschoepe
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LohnLodas1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
262 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich rechne einen Baulohn über das Kalendarium ab.

Der Mandant braucht für seine Mitarbeiter eine Übersicht der Stunden, die von den Mitarbeitern bei der Steuererklärung als Nachweis des Verpflegungsmehraufwand dient. 

Gibt es hier etwas von Datev was man abrufen  bzw. auswerten kann?

 

Vielen Dank für hilfreiche Informationen.

MartinSeemann
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
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Moin,

ich kann dem Mandanten nur raten, hier sehr vorsichtig zu sein. Ich habe selbst einmal erlebt, dass ein Mandant seinen Mitarbeitern hier sehr großzügig Tage bescheinigt hat. Anschließend gab es eine Lohnsteuer-Außenprüfung und darauf folgend ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

 

Meinen Mandanten empfehle ich immer folgende Vorgehensweise: der AN kann aus seinen Stundenaufzeichnungen und dem Kalendarium auf der Abrechnung seine Tage selbst ermitteln und detailliert aufstellen. Der Mandant ist nicht verpflichtet, dies für den Mitarbeiter zu machen. Er kann aber diese Aufstellung stichprobenartig anhand der Stundenzettel auf Plausibilität prüfen und dann eine Bestätigung ausstellen.

 

Viele Grüße

Martin Seemann 

Chance
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
236 Mal angesehen

@MartinSeemann  schrieb:

Moin,

...

 

Meinen Mandanten empfehle ich immer folgende Vorgehensweise: der AN kann aus seinen Stundenaufzeichnungen und dem Kalendarium auf der Abrechnung seine Tage selbst ermitteln und detailliert aufstellen. Der Mandant ist nicht verpflichtet, dies für den Mitarbeiter zu machen. Er kann aber diese Aufstellung stichprobenartig anhand der Stundenzettel auf Plausibilität prüfen und dann eine Bestätigung ausstellen.

 

Viele Grüße

Martin Seemann 


Das finde ich sehr spannend Herr Seemann. Welche Quelle genau beschreibt, dass der AG nicht verpflichtet ist, diese Aufstellung für den MA zu fertigen?

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 7
233 Mal angesehen

@Chance  schrieb:
Welche Quelle genau beschreibt, dass der AG nicht verpflichtet ist, diese Aufstellung für den MA zu fertigen?

Umgekehrte Frage: findet sich irgendwo die Verpflichtung des AG dazu? Ich hab meinen Verpflegungsmehraufwand (bei meinem Abstecher ins Handwerk, aber auch bei Fortbildungen u.ä.) bisher immer so geltend gemacht, ohne irgendeine Bescheinigung des AG.

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MartinSeemann
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 7
227 Mal angesehen

Ich kann da nur rschoepe beipflichten. Ich kenne keinen Rechtsgrund, aus der sich eine Verpflichtung des AG für eine solche Aufstellung ergibt. Der AG sollte in diesem Bereich nur ausreichend vorsichtig sein.

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
210 Mal angesehen

Das können Sie gar nicht ermitteln.

 

Die Zeit läuft ab dem Zeitpunkt, in dem der Mitarbeiter seine Wohnung verlässt und endet in dem Zeitpunkt, in dem der Mitarbeiter wieder zu Hause ankommt.

 

Also Arbeitszeit + Pausen + Anreise + Abreise. Das wissen Sie von keinem Mitarbeiter.

 

Bei Baulohn hat der MA ja seine Arbeitszeit im Kalendarium auf jeder Abrechnung und kann die Berechnung mit Pausen, An- und Abreise selbst vornehmen.

 

und ja, der Arbeitgeber hat keine Verpflichtung solche Bescheinigungen auszustellen. Das habe ich bereits ausreichend mit der FV diskutiert. 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 7 von 7
189 Mal angesehen

Ich hatte gestern noch mit einem Kollegen über das Anliegen gesprochen, der dann einen guten Punkt erwähnte: aus dem Kalendarium gehen ja nur die gearbeiteten Stunden hervor. Ob die aber auf der Baustelle oder im Betrieb (Lager aufräumen u.ä.) waren, weiß das Programm (und i.d.R. selbst wir) gar nicht.

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letzte Antwort am 04.03.2026 08:02:19 von rschoepe
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