Liebe Community,
ist es bei Kleinbetrieben mit 5 Arbeitnehmern zwingend erforderlich den Tankgutschein, der
nicht monatlich gewährt wird, auf der Lohnabrechnung auszuweisen?
Vielen Dank im Voraus
Tankgutscheine finden sich bei uns grundsätzlich nie auf einer Lohnabrechnung. Ist aber sicher kein Problem, auch wenn das nur sporadisch vorkommt.
Hier mal ein Zitat eines StB:
Als Arbeitgeber müssen Sie alle Sachbezüge, also auch Gutscheine, im Lohnkonto aufzeichnen. Dies gilt auch dann, wenn sie steuerfrei bleiben, d.h. monatlich unter dem Betrag von 44 € (ab VZ 2022 unter 50 €) liegen. Zur Erleichterung dieser Aufzeichnungspflicht lässt das Finanzamt auf Antrag zu, dass Sachbezüge im Rahmen dieser Freigrenze steuerfrei bleiben und nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden müssen, wenn jedoch durch betriebliche Regelungen gewährleistet ist, dass die Freigrenze eingehalten wird
Wenn Sie das beachten ist alles gut.
Warum aber nicht auf die Abrechnung setzen? Damit das nirgends auftaucht? Ob ich das auf die Abrechnung setze oder anders im Lohnkonto aufzeichne ist rein von der Arbeitszeit vollkommen egal. Gemacht werden muss es. Oder Sie stellen Antrag, der kostet aber auch was. Und bis zur Entscheidung müssen Sie aufzeichnen.
@renek schrieb:Hier mal ein Zitat eines StB:
................................. Wenn Sie das beachten ist alles gut.
Warum aber nicht auf die Abrechnung setzen? Damit das nirgends auftaucht? Ob ich das auf die Abrechnung setze oder anders im Lohnkonto aufzeichne ist rein von der Arbeitszeit vollkommen egal. Gemacht werden muss es. Oder Sie stellen Antrag, der kostet aber auch was. Und bis zur Entscheidung müssen Sie aufzeichnen.
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. In der Praxis gibt es aber durchaus viele gut aufgeklärte Mandanten, die persönliche Erfahrungen verwenden. Das spart auch teure Arbeitszeit.
Bei dem Thema waren @cro und ich schon einmal nicht ganz einer Meinung 😉😁
Aus meiner Sicht müsste es aufgrund der EBV auf der Lohnabrechnung Berücksichtigung finden. Hier der damalige Beitrag, wo auch entsprechende Verlinkungen zu finden sind:
Ist ein solcher Antrag auf Aufzeichnungserleichterung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV tatsächlich gebührenpflichtig? Wir haben keine "Rechnung" erhalten.
@Payroll schrieb:Ist ein solcher Antrag auf Aufzeichnungserleichterung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV tatsächlich gebührenpflichtig? Wir haben keine "Rechnung" erhalten.
Wenn man den Antrag nicht selbst stellt, sondern dies z.B. über den Steuerberater läuft, könnte es sein, dass dieser dafür eine Rechnung schreibt...
An diese Sichtweise habe ich nicht gedacht, aber ja so könnte es sein!
@Payroll schrieb:An diese Sichtweise habe ich nicht gedacht, aber ja so könnte es sein!
So wie es @Uwe_Lutz geschrieben hat war es auch gemeint 😉
Die Ausgangsfrage klingt für mich nach kleines Mandat, wir wollen Geld sparen und nicht jeden Monat was an der Abrechnung ändern. Also ein one-klick-Mandat. Dann würde aber solch ein Antrag aus meiner beruflichen Erfahrung immer zu einer Kostennote führen.