Hallo und guten Tag,
ich bin neu in dem Forum und möchte gern etwas in Erfahrung bringen. Folgendes Problem:
Bei der Berechnung des Beitrages für das Versorgungswerk wird scheinbar die Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Ich habe jetzt 2 Tage versucht das Problem zu finden/zu lösen aber ich weiß nicht was der Fehler ist oder ob ich einen Gedankenfehler habe.
Besonderheit diesen Monat, 100 % Sonderzahlung (doppeltes Gehalt/Urlaubsgeld)
Eigentlich müsste doch bei 1.404,30 Euro gekappt werden und AG und AN zahlen hälftig je einen Beitrag?
Folgendes berechnet Lodas: 6500,- Gehalt, zzgl 6500,- Sonderzahlung, Dienstwagen 713,-, Fahrten Whg/Arbeit ST+SV pfl. 235,29 betriebl. KV 25,54 Gesamtbrutto: 13.973,83 Euro
Als AG Zuschuss Versorgungswerk berechnet Lodas 1.299,57 Euro und als Gesamtbeitrag an das VW 2.599,14 Euro
Was ist mein Denkfehler? Müsste es nicht richtig heißen 702,15 Euro AG Zuschuss und Gesamtbeitrag an das VW 1.404,30 Euro?
Ich danke euch für Antworten.
MFG KH_HF
Welche Bemessungsgrundlage wird denn beim Arbeitslosenbeitrag genommen?
Wie ist die Sonderzahlung geschlüsselt ? Als einmalzahlung - sprich kein laufender Bezug ?
2. Idee habe ich aber nicht auswendig im Kopf muss die Sonderzahlung nicht zuerst auf die anderen Monate bis zum Erreichen der BBG aufgefüllt werden, müsste man rechercheiern oder @Uwe_Lutz fragen, so wie ich ihn einschätze wird er das auswendig kennen.
Ich würde auch sagen dass die BBG von Januar bis zum Abrechnungsmonat aufgefüllt wird.
In den anderen Monaten wurde die BBG in der RV nicht ausgeschöpft
Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung an alle.
Ja, geschlüsselt als Sonderzahlung/Einmalbezug.
Zu Deinem 2. Ansatz, das Problem ist, dass wir im Juni erst ein Systemwechsel durchgeführt haben und Lodas keine Vortragswerte hat........ Ich habe kein Problem mich reinzulesen aber ich finde in der DatevHilfe nicht das korrekte Dokument was mich weiterbringt.
Arbeitslosenbeitrag/Laufender Bezug: 7.473,53 Euro - und Beitrag 97,16 Euro
Ich werde morgen versuchen herauszufinden wie ich die Vortragswerte auf Grund des Systemwechsels eintragen kann. Dann müssten diese ja bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Vielen Dank! Ich werde das Ergebnis nach Durchführung Probeabrechnung posten damit andere Fragesteller ggfs. gleich zur Lösung übergehen können…