Hallo und guten Tag, ich bin neu in dem Forum und möchte gern etwas in Erfahrung bringen. Folgendes Problem: Bei der Berechnung des Beitrages für das Versorgungswerk wird scheinbar die Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Ich habe jetzt 2 Tage versucht das Problem zu finden/zu lösen aber ich weiß nicht was der Fehler ist oder ob ich einen Gedankenfehler habe. Besonderheit diesen Monat, 100 % Sonderzahlung (doppeltes Gehalt/Urlaubsgeld) Eigentlich müsste doch bei 1.404,30 Euro gekappt werden und AG und AN zahlen hälftig je einen Beitrag? Folgendes berechnet Lodas: 6500,- Gehalt, zzgl 6500,- Sonderzahlung, Dienstwagen 713,-, Fahrten Whg/Arbeit ST+SV pfl. 235,29 betriebl. KV 25,54 Gesamtbrutto: 13.973,83 Euro Als AG Zuschuss Versorgungswerk berechnet Lodas 1.299,57 Euro und als Gesamtbeitrag an das VW 2.599,14 Euro Was ist mein Denkfehler? Müsste es nicht richtig heißen 702,15 Euro AG Zuschuss und Gesamtbeitrag an das VW 1.404,30 Euro? Ich danke euch für Antworten. MFG KH_HF
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