Ich habe leider noch eine Frage :
wie handhaben sie Tariferhöhungen im Baulohn.
Der Mandant will die Erhöhung jetzt nicht umsetzten. Er sagt er ist nicht Tarifgebunden und keiner der Mitarbeiter hat Anrecht . Gut das kann ich ja nicht prüfen und verlasse mich auf die Aussage .
Ich habe aber heute in dem Zuge gerade von der Wegezeitzahlung gelesen. Der Mandant sagt er will das nicht zahlen.
Es ist aber allgemeinverbindlich.
Unser Steuerberater und Chef sagt: sie müssen machen was korrekt ist aber wenn der Mandant nicht will eben nicht .
Wie handhaben sie das?
Wird das von ihren Baubetrieben gezahlt? Ich vermute schon
Wir weisen darauf hin, aber am Ende rechnen wir nur das ab, was der Mdt. uns mitteilt.
Kennst Du schon die Baulohn-Gruppe auf facebook? Da haben wir einen guten Austausch.
@Lohntante schrieb:.....................Unser Steuerberater und Chef sagt: sie müssen machen was korrekt ist aber wenn der Mandant nicht will eben nicht .
Tarifvertragliche Angelegenheiten werden (eher einmalig und grundsätzlich) mit dem Mandanten ausführlich besprochen. Insbesondere auch die Bedeutung der Allgemeinverbindlichkeit. Und wir weisen nochmals darauf hin, dass er sich in steuerlichen Angelegenheiten zu 100% auf uns verlassen kann.
@Lohntante schrieb:Ich habe aber heute in dem Zuge gerade von der Wegezeitzahlung gelesen. Der Mandant sagt er will das nicht zahlen.
Es ist aber allgemeinverbindlich.
Darüber hatten wir (in der Kanzlei) letztes Jahr schon gesprochen, als das erstmalig aufkaum, und sogar einen unserer Arbeitsrechtler gefragt. Tenor damals war: Wegezeit braucht nur bezahlt werden, wenn sie nicht schon als Arbeitszeit abgerechnet wird. Wenn die AN also morgens erstmal in den Betrieb fahren, einstempeln, und dann zusammen weiter zur Baustelle, braucht der AG keine Wegezeit zahlen.
Ansonsten handhaben wir das wie @cro, der Mandant wird informiert und die Antwort (zur eigenen Absicherung) zu den Akten genommen. Einhaltung der Tarifverträge wird, glaube ich, bei Betriebsprüfungen ja auch nicht kontrolliert, so dass da die Mitarbeiter aktiv werden müssten.
Einhaltung der Tarifverträge wird, glaube ich, bei Betriebsprüfungen ja auch nicht kontrolliert, so dass da die Mitarbeiter aktiv werden müssten.
Das stimmt nicht ganz. Es kommt auf die Regelungen im TV an. Da bei der allgemeinverbindlichen Wegezeit nur gezahlt werden muss, wenn es nicht bereits als Arbeitszeit abgerechnet wird, würde dies bei einer Betriebsprüfung sicherlich nicht geprüft.
Ich hatte bereits einen sehr sehr genauen Betriebsprüfer, der genau wissen wollte, ob ein bestehender TV allgemeinverbindlich ist. Zum Glück war in dem Fall die Allgemeinverbindlichkeit nicht erfolgt.
Meistens kontrollieren die Prüfer nur, ob ein allgemeinverbindliches Entgelt Anwendung findet. Allgemeinverbindliche Sonderzahlung, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld wurde bisher noch nie beanstandet, dass es nicht gezahlt wurde.
Bei keinem unserer Mandanten wird die Wegezeit berechnet.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Halten Sie bitte Rücksprache mit der SOKA.
In unserem Dokument: Baulohn – Neuerungen – Übersicht finden Sie einen Übersicht über die Neuerungen im Baulohn.