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Bauhauptgewerbe Kürzung Beschäftigungstage

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letzte Antwort am 27.09.2023 11:28:53 von rschoepe
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biene
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Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ein gewerblicher Minijobber arbeitet neuerdings immer nur eine volle Woche im Monat als Bauhelfer.

Um die Beschäftigungstage zu kürzen, benötige ich einen gemeinsamen Nenner. Da es aber keine wöchentlichen Arbeitstage gibt, fehlt mir hier eine Berechnungsgrundlage.

Die Berechnungsformel:

Tatsächliche Arbeitstag pro Woche x 30 Beschäftigungstage = reduzierte Beschäftigungstage

                                        5 Arbeitstage

ist mit bekannt, hilft mir aber nicht weiter, außer ich dividiere die 30 Beschäftigungstage durch die durchschnittlichen Wochen pro Monat also /4,33. Das Ergebnis währe dann die anteiligen Beschäftigungstage für die eine Arbeitswoche pro Monat.

Gibt es noch andere Berechnungsmöglichkeit?

Vielen Danke!

Sabine Ernst

björn
Experte
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Hallo Frau Ernst,

Sie müssten doch einfach nur von den 30 Tagen jeden Monat die Arbeitstage abziehen (z.B. 5 Tage). Dann kommen Sie auf eine Kürzung von 25 Tagen.

Wenn Sie dann eine Probeabrechnung für den Mitarbeiter machen, können Sie dann die Eingabe prüfen.

Gruß

Björn Niggemann

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biene
Beginner
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Hallo Herr Niggemann,

so einfach ist das meines Erachtens nicht!

Andere Mitarbeiter haben eine 5 Tage Woche und arbeiten z. B. im November 22 Tage. Da kürze ich doch auch nicht die 30 Beschäftigungstage.

Die eine gearbeitete Woche im Monat, muss ich doch ins Verhältnis setzten, zu denen die jede Woche arbeiten.

Gruß

Sabine Ernst

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björn
Experte
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Hallo Frau Ernst,

wenn Sie es genau machen wollen, dann wäre die Formel für November wie folgt:

30 Tage / 5 Tage (tatsächliche Arbeitstage) x 22 Arbeitstage = 6,81 Tage

Diese werden auf volle Tage aufgerundet. D. h. es wären dann 23 Tage zu kürzen.

Die 22 Arbeitstage bleiben auch immer gleich.

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biene
Beginner
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Hallo Herr Niggemann,

vielen Dank für die Hilfe.

ich habe zwischenzeitig im LEXinform  das entsprechende Dokument 9225649 gefunden. Ist zwar für Lohn und Gehalt, aber das stört mich nicht!

Gruß

Sabine Ernst

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Sonnenschein24
Beginner
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Hallo Ich habe eine Frage hierzu. Wenn eine Aushilfe ( auch Baulohn gewerblich)

nur 1x die Woche Mittwochs 6 Stunden als regelmäßige Arbeitszeit vereinbart hat, wie berechne ich dann die zu kürzenden Tage bitte ?

Viele dank im voraus.

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 7 von 10
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Wie oben, nur dass in den meisten Monaten mit 4 statt 5 Tagen gerechnet wird. 😉

D.h. für Oktober wäre die Formel 30 / 22 * 4 = 5,5 -> aufgerundet 6, es müssen 24 Tage gekürzt werden.

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Sonnenschein24
Beginner
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Nein das kann nicht sein... Ich denke eher es wird so gerechnet 1 AT / 5 AT bei Vollzeitbeschäftigung  = 0,2 =Faktor

30 x 0,2 = 6 Beschäftigungstage diesmal im September nur 4 Tage gearbeitet  also Lohnart 8700 mit - 2,0 Richtig?

 

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greese
Erfahrener
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Hallo,

 

ich würde in diesem Fall genau zählen wie viele gearbeitete Tage es in dem jeweiligen Monat gab. Die vereinbarte Anzahl der Std. würde ich erst einmal außer Acht lassen, weil für die Ermittlung von Urlaubsansprüchen ja i.d.R. die gearbeiteten Tage berücksichtigt werden.

 

Beispiel/e

 

08/2023: 5 x Mittwoch gearbeitet = 30 Monatstage - 5 = 25 Tage die gekürzt werden

09/2023: 4 x Mittwoch gearbeitet = 30 Monatstage - 4 = 26 Tage die gekürzt werden.

10/2023: 4 x Mittwoch gearbeitet + 2 x Donnerstag = 30 Monatstage - 6 = 24 Tage die gekürzt werden

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rschoepe
Fachmann
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Hier geht es aber gar nicht um die tatsächlich gearbeiteten Tage, sondern um die Anpassung der Beschäftigungstage für die SOKA-Bau, und die wird eben so berechnet. Siehe auch  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9225649, Punkt 2.3.

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letzte Antwort am 27.09.2023 11:28:53 von rschoepe
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