abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bauhauptgewerbe Kürzung Beschäftigungstage

13
letzte Antwort am 06.05.2024 12:02:01 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
biene
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 14
3268 Mal angesehen

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ein gewerblicher Minijobber arbeitet neuerdings immer nur eine volle Woche im Monat als Bauhelfer.

Um die Beschäftigungstage zu kürzen, benötige ich einen gemeinsamen Nenner. Da es aber keine wöchentlichen Arbeitstage gibt, fehlt mir hier eine Berechnungsgrundlage.

Die Berechnungsformel:

Tatsächliche Arbeitstag pro Woche x 30 Beschäftigungstage = reduzierte Beschäftigungstage

                                        5 Arbeitstage

ist mit bekannt, hilft mir aber nicht weiter, außer ich dividiere die 30 Beschäftigungstage durch die durchschnittlichen Wochen pro Monat also /4,33. Das Ergebnis währe dann die anteiligen Beschäftigungstage für die eine Arbeitswoche pro Monat.

Gibt es noch andere Berechnungsmöglichkeit?

Vielen Danke!

Sabine Ernst

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 14
2940 Mal angesehen

Hallo Frau Ernst,

Sie müssten doch einfach nur von den 30 Tagen jeden Monat die Arbeitstage abziehen (z.B. 5 Tage). Dann kommen Sie auf eine Kürzung von 25 Tagen.

Wenn Sie dann eine Probeabrechnung für den Mitarbeiter machen, können Sie dann die Eingabe prüfen.

Gruß

Björn Niggemann

0 Kudos
biene
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 14
2940 Mal angesehen

Hallo Herr Niggemann,

so einfach ist das meines Erachtens nicht!

Andere Mitarbeiter haben eine 5 Tage Woche und arbeiten z. B. im November 22 Tage. Da kürze ich doch auch nicht die 30 Beschäftigungstage.

Die eine gearbeitete Woche im Monat, muss ich doch ins Verhältnis setzten, zu denen die jede Woche arbeiten.

Gruß

Sabine Ernst

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 14
2940 Mal angesehen

Hallo Frau Ernst,

wenn Sie es genau machen wollen, dann wäre die Formel für November wie folgt:

30 Tage / 5 Tage (tatsächliche Arbeitstage) x 22 Arbeitstage = 6,81 Tage

Diese werden auf volle Tage aufgerundet. D. h. es wären dann 23 Tage zu kürzen.

Die 22 Arbeitstage bleiben auch immer gleich.

0 Kudos
biene
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 14
2940 Mal angesehen

Hallo Herr Niggemann,

vielen Dank für die Hilfe.

ich habe zwischenzeitig im LEXinform  das entsprechende Dokument 9225649 gefunden. Ist zwar für Lohn und Gehalt, aber das stört mich nicht!

Gruß

Sabine Ernst

0 Kudos
Sonnenschein24
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 14
797 Mal angesehen

Hallo Ich habe eine Frage hierzu. Wenn eine Aushilfe ( auch Baulohn gewerblich)

nur 1x die Woche Mittwochs 6 Stunden als regelmäßige Arbeitszeit vereinbart hat, wie berechne ich dann die zu kürzenden Tage bitte ?

Viele dank im voraus.

0 Kudos
rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 14
789 Mal angesehen

Wie oben, nur dass in den meisten Monaten mit 4 statt 5 Tagen gerechnet wird. 😉

D.h. für Oktober wäre die Formel 30 / 22 * 4 = 5,5 -> aufgerundet 6, es müssen 24 Tage gekürzt werden.

0 Kudos
Sonnenschein24
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 14
782 Mal angesehen

Nein das kann nicht sein... Ich denke eher es wird so gerechnet 1 AT / 5 AT bei Vollzeitbeschäftigung  = 0,2 =Faktor

30 x 0,2 = 6 Beschäftigungstage diesmal im September nur 4 Tage gearbeitet  also Lohnart 8700 mit - 2,0 Richtig?

 

0 Kudos
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 9 von 14
774 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde in diesem Fall genau zählen wie viele gearbeitete Tage es in dem jeweiligen Monat gab. Die vereinbarte Anzahl der Std. würde ich erst einmal außer Acht lassen, weil für die Ermittlung von Urlaubsansprüchen ja i.d.R. die gearbeiteten Tage berücksichtigt werden.

 

Beispiel/e

 

08/2023: 5 x Mittwoch gearbeitet = 30 Monatstage - 5 = 25 Tage die gekürzt werden

09/2023: 4 x Mittwoch gearbeitet = 30 Monatstage - 4 = 26 Tage die gekürzt werden.

10/2023: 4 x Mittwoch gearbeitet + 2 x Donnerstag = 30 Monatstage - 6 = 24 Tage die gekürzt werden

0 Kudos
rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 10 von 14
767 Mal angesehen

Hier geht es aber gar nicht um die tatsächlich gearbeiteten Tage, sondern um die Anpassung der Beschäftigungstage für die SOKA-Bau, und die wird eben so berechnet. Siehe auch  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9225649, Punkt 2.3.

0 Kudos
AndreaKl
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 14
121 Mal angesehen

Vielen Dank. Das war hilfreich.

 

Aber wie zählen Urlaubstage und Feiertage in dieser Formel?

Müssen diese zu den gearbeiteten Tage hinzugerechnet werden?

 

Mein Fall:

Teilzeitbeschäftigter mit rglm. 3 Tage die Woche (so auch in Arbeitszeiten hinterlegt).

Das Programm rechnet also von haus aus nur anteilig: 30 x 3/5 = 18 BT pro Monat

Jetzt arbeitet dieser Mitarbeiter je nach seinem Gesundheitszustand auch manchmal 5 Tage die Woche.

Im April komme ich somit auf 1 Feiertag plus 16 AT.

Muss ich dann so rechnen:

30 / 22 x 17 AT = 23,18...

30 - 23 = 7 zu kürzende BT // in meinem Fall aber zusätzliche 5 BT (da 23 statt 18 lt. Programm)?

 

PS: umgehe ich dieses Problem, wenn ich die Stunden pro Tag im Kalender eingebe? Macht das Programm das dann automatisch richtig? Kann ich das irgendwo überprüfen bzw nachlesen in einer Auswertung?

0 Kudos
rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 12 von 14
110 Mal angesehen

@AndreaKl  schrieb:

PS: umgehe ich dieses Problem, wenn ich die Stunden pro Tag im Kalender eingebe? Macht das Programm das dann automatisch richtig? Kann ich das irgendwo überprüfen bzw nachlesen in einer Auswertung?


Nein, tut es (leider) nicht. Überprüfen kannst du das m.W. nur, indem du die Beschäftigungstage des Abrechnungs- und Vormonats vergleichst - wenn da 30 dazu gekommen sind, wurde nicht gekürzt.

Urlaubstage zählen dazu, bei Feiertagen kommt es darauf an, ob der MA da gearbeitet hätte (und dann Feiertagsstunden gezahlt bekommt) oder nicht.

0 Kudos
AndreaKl
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 14
103 Mal angesehen

Vielen Dank.

 

Also ist die Berechnung dann Ihrer Meinung so ok. 5 BT im o.g. Fall dazuzählen?

 

Ich habe gerade überlegt. Urlaubsanspruch müsste ich auch anpassen, oder?

0 Kudos
rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 14 von 14
93 Mal angesehen

Der Urlaubsanspruch wieder dann wieder automatisch aus der Zahl der Beschäftigungstage berechnet.

 


@AndreaKl  schrieb:

5 BT im o.g. Fall dazuzählen?


Ich hab aktuell nur einen Minijobber dabei, der keine festen Arbeitstage und -zeiten hat, so dass ich die Kürzung jeden Monat neu ausrechnen muss. Das müsstest du ausprobieren, ob es die automatische und eingegebene Kürzung aufaddiert oder die manuelle Eingabe die automatische Berechnung überschreibt.

0 Kudos
13
letzte Antwort am 06.05.2024 12:02:01 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage