Hallo,
folgender Fall:
Vertrag Direktversicherung Beitrag monatlich € 240,00
Davon AG finanziert € 20,00
Gehaltsumwandlung € 220,00
Beginn der Versicherung 2020
Frage: Kommt der AG Pflichtzuschusszuschuss 15% von 220,00 € noch mit dazu, oder kann man diesen mit dem AG finanzierten Zuschuss verrechnen? Wie funktioniert das mit LODAS?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
Gruß
Tobias Witt
Hallo,
wenn die Versicherung einen Betrag von 240,-- € erwartet, rechne ich erst die 20 € AG-Anteil herunter und gebe sie auf dem Reiter Betriebliche Altersvorsorge, Arbeitgeberanteil ein.
Dann rechne ich 220 : 115 x 100 = 191,30, das ist der Gehaltsumwandlungsbetrag auf den Lodas dann die 15 % automatisch heraufrechnet, wenn unter den Mandantendaten, AG-Pflichtzuschuss bAV die Berechnungsart auf Hundert eingegeben ist.
Viele Grüße
Sailor
Hallo,
in LODAS kann bei der Berechnung des Pflichtzuschusses zwischen " von Hundert" und "auf Hundert" unterschieden werden.
In Ihrem Fall wäre die Variante "von Hundert" mit dem gesetzlichen Prozentsatz 15% zu wählen. Damit könnten im Register Arbeitgeberanteil 220 Euro hinterlegt werden. LODAS splittet in diesem Fall automatisch den Pflichtanteil und den zusätzlichen AG-Anteil auf.
Nähere Informationen finden Sie im Hilfedokument 1004820 .
Sorry, vielleicht verstehe ich das jetzt nicht, aber ist es nicht so, das der AG 15% auf die Gehaltsumwandlung verpflichtend zahlen muss?
Das wären hier meiner Meinung nach dann 33,00 Euro (15% von 220,00).
€ 33,00 wären aber doch nicht von 220,00 € sondern auf 220,00 €. Meinem Verständnis nach sind 220,00 € 115%,
--> Umwandlung 191,30 €, 15% Zuschuss 28,70 = 220,00 €
Gut, dann wäre der AG-Anteil dennoch mit 8,70 zu wenig. 🤔 Richtig?
Hallo.
Meinem Verständnis nach, ist es nicht so einfach, wie man es gerne hätte. Ich bin der Überzeugung, dass die 15% zusätzlich zur im Vertrag vereinbarten Umwandlung des AN gezahlt werden müssen, was somit den monatlichen Gesamtbetrag erhöht. Da dies in 99% der Verträge nicht vorgesehen ist, werde ich meinen Mandanten raten sich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zwecks Klärung in Verbindung zu setzen.
Sicherlich könnte man die Variante wählen: "Hauptsache die Versicherung erhält weiterhin den vereinbarten Betrag, ich baue die 15% irgendwie mit ein...". Ob das aber im Sinne des Erfinders ist? Das bezweifle ich sehr.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren und würde mich sogar freuen, wenn das nach KUG und Quarantäne mal ein Thema wäre, das man ohne großen Aufwand abarbeiten könnte.
Wünsche frohes Schaffen!
Es müssten 2 Policen angelegt werden.
1) 20,00 AG-Zuschuss
2) 220,00 (191,80 + 28,70)
unter der Voraussetzung, dass von hundert gerechnet werden darf.
Dafür muss man keine zwei Policen anlegen, wenn man auf der ersten Seite den Pflichtzuschuss hinterlegt hat.
Man kann zusätzlich im AG Bereich den AG Anteil von Euro 20,00 erfassen. Er stellt dann auf der Abrechnung den Betrag von 28,70 als Pflichtzuschuss und 20,00 als AG-Zuschuss da.
Nur dann zahlt der AG einen Zuschuss von 48,70 Euro und so wie ich es verstanden habe, wollte er sich doch nur mit 20,00 beteiligen.
Ich meine vorher gelesen zu haben, dass eine Umwandlung von 220 geschehen soll und der AG zuzahlen möchte.
Er zahlt also die 20 dazu und muss für die ersparten SV-Beiträge aus der Umwandlung die 15% zahlen.
In LuG wären für diese Konstellation 2 Verträge anzulegen.
Vielleicht möchten Sie ja auch noch einmal in die Umwandlungsvereinbarung schauen, dort muss ja drin stehen, was AG und AN genau vereinbart haben.