Hallo. Meinem Verständnis nach, ist es nicht so einfach, wie man es gerne hätte. Ich bin der Überzeugung, dass die 15% zusätzlich zur im Vertrag vereinbarten Umwandlung des AN gezahlt werden müssen, was somit den monatlichen Gesamtbetrag erhöht. Da dies in 99% der Verträge nicht vorgesehen ist, werde ich meinen Mandanten raten sich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zwecks Klärung in Verbindung zu setzen. Sicherlich könnte man die Variante wählen: "Hauptsache die Versicherung erhält weiterhin den vereinbarten Betrag, ich baue die 15% irgendwie mit ein...". Ob das aber im Sinne des Erfinders ist? Das bezweifle ich sehr. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren und würde mich sogar freuen, wenn das nach KUG und Quarantäne mal ein Thema wäre, das man ohne großen Aufwand abarbeiten könnte. Wünsche frohes Schaffen!
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