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Auszahlung mehrjährige Überstunden

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letzte Antwort am 28.01.2025 10:01:39 von Martina161
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Martina161
Einsteiger
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Hallo Miteinander,

 

ein AN ausgesteuert, letzte Gehaltsabrechnung mit Entgelt im März 2023 bekommt nun eine

Auszahlung von 315 Überstunden aus mehreren Jahren. Wenn ich nun die Lohnart 3900 abrechne,

erfolgt keine Einbehaltung der Lohnsteuer und die SV Verbeitragung ist zu gering. (220,44 Euro bei

9403.04 Euro Überstundenabrechnung. Mit der Lohnart 3890 erfolgt auch kein Lohnsteuereinbehalt

und der SV Beitrag liegt auch bei 220,44 Euro.

Die SV rechtliche Abrechnung kann nur noch außerhalb von Lohn und Gehalt erfolgen (über das

SV Meldeportal)

Mit welcher Lohnart wäre die Abrechnung der Überstunden korrekt? 

 

Vielen Dank für Rückmeldungen!

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,


da der Mitarbeiter seit 04/2023 unterbrochen ist, existiert kein weiteres steuerpflichtiges Entgelt. Bei der Überstundenabgeltung handelt es sich um einen sonstigen Bezug. Für dessen Versteuerung wird die Jahreslohnsteuertabelle herangezogen. Auf das Jahr gesehen fällt bei einem Wert i. H. v. 9.403,04 EUR keine Lohnsteuer an.


Um Ihnen bei der SV-Verbeitragung weiterhelfen zu können, benötige ich weitere Angaben.


Gerne prüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Martina161
Einsteiger
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Nachricht 3 von 9
618 Mal angesehen

Hallo Frau Preuß,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

Das ich die SV Verbeitragung manuell errechnen und über SV Meldeportal der Krankenkasse melden

muss habe ich verstanden. 

Mein Problem ist die Lohnart. 3890 sowie 3900 gehen nicht, da hier eine SV Verbeitragung in Höhe von

220,44 Euro ausgeworfen werden bzw. nicht richtig errechnet werden können, da ich den letzten Monat

der Entgeltzahlung nicht anwenden kann (März 2023).

Würde mich riesig freuen, wenn Sie mir hier einen Tipp geben könnten, welche Lohnart angewendet 

werden kann.

 


Herzlichen Dank!

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 9
572 Mal angesehen

3890 müsste eigentlich korrekt sein. In Welchem Monat erfassen Sie den Betrag? Haben Sie mal 01/24 als Nachberechnungsmonat versucht? 

LG
VM
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ulli_preuss
Fachmann
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Vorsicht.

Den Fall hatte ich gerade bei einer Betriebsprüfung der DRV (hier: Austritt bereits ausgesteuerte MAin mit Abgeltung von Überstunden).

Angesammelte Überstunden können zwar für sich gesehen aus Vereinfachungsgründen als Einmalbezug/sonstiger Bezug abgerechnet werden, müssen aber im Gegensatz zu Urlaubsabgeltungen immer dem Entstehungsjahr zugeordnet werden.

 

ulli_preuss_2-1737993654367.png

 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
Martina161
Einsteiger
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Lohnart 3890 geht  nicht, da er hier die SV Beiträge falsch errechnet. Ich bräuchte eine Lohnart ohne SV Abzug

da ich diese manuell errechne werde um dann über SV Meldeportal dies der KK zu melden.

 

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 7 von 9
456 Mal angesehen

@Martina161 

Bei LuG kann ich Ihnen technisch nicht weiterhelfen, da ich LODAS-Anwender bin. 

 

Für weitere Informationen und zur Vertiefung des Wissens:

Tabelle der DATEV-Standardlohnarten - DATEV Hilfe-Center
Lohnarten (Arbeitsbereich) - DATEV Hilfe-Center

 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 8 von 9
451 Mal angesehen

Hallo,

 

mit der Datev-Standardlohnart 3770 oder 3780 müsste es funktionieren. 

 

Denken Sie auch daran, dass die Lohnsteuerbescheinigung falsch ist, da die SV-Beiträge ja nicht über das System abgerechnet wurden und daher nicht auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen sind. 

Ich würde die Datenübermittlung der LSt-Bescheinigung unterdrücken (Steuer | Steuerkarte | Haken "keine Teilnahme..." setzen; Achtung es kommen natürlich diverse Hinweise) und das Ganze über ELStAM melden.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

Martina161
Einsteiger
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Hallo Herr Reich,

 

stimmt!!!! Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Lieben Dank für den Hinweis!

 

Mit der Lohnart 3770 funktioniert es.

 

Schönen Tag Ihnen!

 

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8
letzte Antwort am 28.01.2025 10:01:39 von Martina161
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