Liebe Community,
wie rechne ich bei einer Aushilfe mehr als 556 Euro Stunden aus dem Arbeitszeitkonto bei Ausscheiden ab?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Etwas sparsame Angaben. Wenn's dadurch 2025 im Monatsdurchschnitt/Beschäftigungszeitraum bei 556 € bleibt, einfach machen.
Hallo Cro,
Stimmt=)
es sind Saisonkräfte die über unterschiedliche Zeitabschnitte arbeiten. Ich weiß natürlich nicht ob davor oder danach
diese Mitarbeiter woanders arbeiten oder gearbeitet haben.
Wenn über das ganze Jahr eine Aushilfe da ist, ist es klar und man kann es aufrechnen.
Gehen wir davon aus das 556 Euro für 5 Monate ausgeschöpft sind und der Mitarbeiter scheidet aus und hat noch ca 50 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto.
War der Mitarbeiter denn im gesamten Jahr beschäftigt oder immer wieder an- und abgemeldet? Wenn letzteres, seit wann zuletzt angemeldet?
@Clevi1968 schrieb:Gehen wir davon aus das 556 Euro für 5 Monate ausgeschöpft sind und der Mitarbeiter scheidet aus und hat noch ca 50 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto.
Ich kenne da nur einen Sonderfall: Echte Unvorhersehbarkeit: So können Minijobber im Jahr 2025 mehr als 556 Euro verdienen - Minijob Magazin
Fazit: Maximal 2 x jährlich höchstens 1.112,00 € in 2025.
@Clevi1968 schrieb:Ich weiß natürlich nicht ob davor oder danach diese Mitarbeiter woanders arbeiten oder gearbeitet haben.
Das ist für die Abrechnung bei dir zum Glück nicht relevant (außer bei kurzfristig Beschäftigten), da musst du nur auf gleichzeitige Beschäftigungen schauen. Wenn du also auch mit Auszahlung des AZK unter 2780 € für die fünf Monate bleibst, ist alles tutti. Wenn nicht und du es nicht als unerwartbare Überschreitung (siehe @cro) verargumentieren kannst, bleibt nur die SV-pflichtige Anmeldung im Austrittsmonat.
ODER: der Mitarbeiter bleibt (auf dem Papier) noch einen oder zwei Monate länger und baut in der Zeit das AZK ab.
Vielen Dank an euch alle😊
