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Ausgefallenes Netto-Entgelt Kinderpflege (Krankenhaus)

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letzte Antwort am 05.05.2023 14:36:46 von Christopher_Fürther
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NaJu2008
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Hallo,

 

mich würde mal interessieren wie ihr das ausgefallene Netto-Entgelt bei Begleitung des Kindes ins Krankenhaus ermittelt.

 

Da es ja die lieben Sozialversicherungsträge noch nicht geschafft haben hierfür eine elektronische Meldung zu erstellen, darf ja das ausgefallene Netto-Entgelt noch immer in Papierform mitgeteilt werden.

 

Bei einem Mitarbeiter oberhalb der Midijob-Grenze würde ich das Ganze ja als recht simples Unterfangen ansehen. Einfach die Fehlzeit als Kinderpflege für die Probeabrechnung schlüsseln und ich habe mein Netto-Entgelt.

 

Aber wie sieht es bei einem Midijobber aus? Wenn ich für ne Probeabrechnung Kinderpflege schlüssel, bekomme ich ja den Hinweis, dass in diesem Monat die Besonderheiten des Midijobs nicht berücksichtigt werden. In der tatsächlichen Abrechnung hätte ich ja aber eine unbezahlte Fehlzeit die trotzdem Midijob-begünstigt abgerechnet wird.

 

Somit würde es ja das zu bescheinigende Netto-Entgelt verfälschen.

 

Einfacher wäre es doch auch, wenn die Krankenkassen das Brutto-Entgelt abfragen und sich dann selbst das Netto ausrechnen.

Uwe_Lutz
Überflieger
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@NaJu2008  schrieb:

 

 

Da es ja die lieben Sozialversicherungsträge noch nicht geschafft haben hierfür eine elektronische Meldung zu erstellen, darf ja das ausgefallene Netto-Entgelt noch immer in Papierform mitgeteilt werden.

 

 

 


Doch, das wurde zum 01.01.2023 eingeführt. Hierfür gibt es in LODAS auch die neue Fehlzeit "Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus" (ganz am Ende der Liste)

 

Probleme gibt es nur, wenn Kind und Elternteil, der freigestellt wird, in unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind - dann würde die Meldung an die Krankenkasse des Elternteils gemeldet. Zuständig ist aber die Krankenkasse des Kindes.

NaJu2008
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Ich muss Sie leider enttäuschen.

Dieser Fehlzeitengrund ist für Begleitpersonen von behinderten Menschen gedacht und nicht für Eltern die ihre Kinder begleiten (sofern diese nicht behindert sind). Zumindest wurde das so bisher von Datev im Jahreswechselseminar kommuniziert.

 

Hat sich das jetzt etwa geändert?

 

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Flitze0815
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Hallo @NaJu2008 ,

dass diese Fehlzeit nur für Begleitpersonen behinderter Menschen sein soll, habe ich wohl beim Jahreswechselseminar überhört. Und die Formulierung der Fehlzeit gibt das auch nicht her. Wie Herr @Uwe_Lutz schon erwähnte, ist diese Fehlzeit doch extra neu eingeführt worden.

Ich persönlich habe die auch schon genutzt und keinen Meckerbrief von der KK bekommen.

Beste Grüße

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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NaJu2008
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https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Fehlzeit-Krankengeld-bei-Mitaufnahme-ins-Krankenhaus-Lodas/m-p/333643

 

In dieser Unterhaltung hat auch ein andere Nutzer bereits erwähnt, dass diese Fehlzeit eigentlich für was anderes gedacht ist.

 

Ich kann das ja einfach mal probieren. Interessant finde ich es ja, dass diese Fehlzeit in der Fehlzeitenliste im Dok. 1003993 gar nicht aufgeführt wird. Dann hätte man da ja wenigstens auch etwas mehr Klarheit.

 

Aber vielleicht könnte sich ja mal jemand von Datev zu Wort melden und hier mehr Licht ins Dunkel bringen was den Fehlzeitengrund "Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus" angeht.

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Flitze0815
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DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1021811

Punkt 4.6

ich kann da nichts bzgl. Schwerbehinderung oder schwersterkrankt lesen

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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jena
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Ich habe auch die Aussage von @NaJu2008 im Kopf, habe extra nochmal das Seminar auf den Punkt "gespult", explizite Aussage "nur für Begleitung  behinderter Menschen", nicht für Eltern, die begleitend für ihre Kinder mit aufgenommen werden. Ich habe die Fehlzeit daher noch nie genutzt, wäre aber toll, wenn die dafür nutzbar wäre

 

Begleitperson.JPG

 

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo,

 

auch ich kann hier beisteuern, dass diese seit 01.01.2023 eingeführte Fehlzeit für ALLES ist, NUR NICHT FÜR DIE ELTERLICHE BEGLEITUNG VON KINDERN. 😉 Dies wurde tatsächlich im Jahreswechselseminar so seitens der Referenten ausdrücklich gesagt und ist mir deshalb in Erinnerung, weil ich gar nicht wusste, dass es außer der elterlichen Begleitung von Kindern auch noch andere Fälle gibt, in denen Arbeitnehmer eine Person im bzw. ins Krankenhaus gegleiten.

 

Im angefragten Fall also kann diese Fehlzeit wirklich nicht verwendet werden.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @NaJu2008,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben diesen Fehlzeitengrund heute im Kapitel 3.2 des Dokuments 1003993 Fehlzeiten in LODAS erfassen ergänzt.


Wie von @Flitze0815 erwähnt, wird im Kapitel 4.6 im Dokument 1021811 Entgeltersatzleistungen (EEL) - Entgeltbescheinigung elektronisch übermitteln auf den rechtlichen Hintergrund nach § 44b SGB V eingegangen.


Weitere Informationen finden Sie zudem im LEXinform-Dokument 4092198 Neue Leistung in der GKV seit dem 01.11.2022: Krankengeld für Begleitpersonen.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.05.2023 14:36:46 von Christopher_Fürther
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