Hallo,
ich muss eine Arbeitsbescheinigung für einen Mitarbeiter ausstellen, der am 31.01.2023 ausgeschieden ist. Leider wird in der Arbeitsbescheinigung gar kein Gehalt angegeben. Es sind aber auch keine leeren Felder dafür vorhanden.
Wie bekomme ich denn jetzt eine ordentliche Arbeitsbescheinigung elektronisch übermittelt?
Den kostenpflichtigen Zugang für das SV-Meldeportal haben wir noch nicht eingerichtet, weil wir das bisher auch nicht brauchten.
Hat jemand einen Rat für mich?
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
es gibt keinen Rat - Datev funktioniert nur für das aktuelle und das Vorjahr. Insofern muss die Erstellung über das SV-Meldeportal laufen. Um den Zugang kommen Sie nicht herum.
Ich habe dieses Problem jetzt aber auch bei zwei ehemaligen Mitarbeiter, der voriges Jahr im April ausgeschieden sind. Eine Arbeitsbescheinigung ohne Gehälter ist ja vollkommen sinnfrei.
Hallo @angmakl ,
auch wenn Ihnen das in Ihrem Fall (zumindest aktuell) nicht weiterhilft:
"Unsere" ausscheidenden Mitarbeiter sind da fischelanter; die fordern den zukünftigen Ex-Arbeitgeber immer gleich bei ihrem Austritt auf, eine elektronische Arbeitsbescheinigung zu erstellen. Dass die Bundesagentur für Arbeit diese gar nicht verarbeiten kann und im Datenmüll erstickt, wenn sie sich nicht (gleich) arbeitslos melden, ist denen genau so Wurscht wie der Fakt, dass bei dieser Behörde dann ihre Daten ungenutzt rumliegen. Sinn und Zweck ihrer Anforderung besteht lediglich darin, nach dem Austritt möglichst nichts mehr mit dem Arbeitgeber zu tun haben zu müssen (und nicht in die Verlegenheit zu kommen, mit einer späteren Anforderung kundzutun, dass sie sich beim Arbeitsamt haben melden müssen).
VG
Eine Arbeitsbescheinigung hat immer die Felder mit Gehalt. Auch wenn diese ggf. leer sind weil es nichts zu bescheinigen gibt. Kannst du einen Screenshot senden (ohne Mitarbeiternamen) damit man das nachvollziehen kann was du da siehst?
Das kommt bei uns zum Glück nicht vor. Allein schon aus Datenschutzgründen hätte ich wirklich ein Problem damit, die Arbeitsbescheinigung jedes Mal zu übermitteln.
Wenn mir bekannt ist, dass es eine Folgebeschäftigung gibt, weise ich die Anforderung zurück.
Die Arbeitsbescheinigung ohne Gehalt hat ja auch nur 3 anstatt 4 Seiten.
Weshalb auch immer. Also wenn ich hier irgendwo einen Fehler mache, bitte ich um Weiterbildung.
Hallo,
jetzt mal ganz vorsichtig nachgefragt: Das ist doch eine Arbeitsbescheinigung für Bürgergeld etc. Alle vorhandenen Felder sehen ordnungsgemäß befüllt aus. Was stört Sie?
Gruß Alma82
Ich habe mal versucht das nachzustellen, aber egal ob Austritt in 2024 oder schon 2023.... ich habe immer 4 Seiten inkl. Gehaltsangaben. (natürlich in 2023 steht kein Gehalt mehr drin.)
Was mir aber aufgefallen ist, dass der Kopf meiner Bescheinigungen etwas anders aussieht.
Ich habe oben rechts noch die Angabe der Betriebsnummer anstatt dem QR-Code.
unten unten steht bei mir noch was von 02.21 während bei dir 08-23 steht.
Hier müsste DATEV vielleicht mal schauen, ob du eine fehlerhafte Version von den Bescheinigungen hast.
Hast du die gleiche Version bei anderen Mitarbeitern und dort kommt die Gehaltsangabe?
Bei mir wird die Bescheinigung nach SGB II auch ohne Verdienstangaben erstellt, ebenso sehen es die im Internet verfügbaren Muster vor. Vielleicht wäre es sinnvoll erst einmal zu klären, von welcher Bescheinigung wir reden?
Wir reden von einer Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur.
Gerade dort ist der Verdienst anzugeben um das Arbeitslosengeld zu berechnen.
ahh verstehe, angmakl hat die falsche Bescheinigung ausgewählt.
Es muss die Arbeitsbescheinigung nach §312 sein.
Oh man... das habe ich nicht gesehen. Die sehen sich aber auch zum verwechseln ähnlich. 😉
Danke, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Jetzt hat meine ABS auch wieder 4 Seiten und Gehalt.
Eben, ich habe es auch nicht gesehen. Bei mir wurde die Arbeitsbescheinigung für Bürgergeld noch nie angefordert. Von daher kam ich auch gar nicht auf die Idee, dass ich hier die falsche Bescheinigung ausgewählt habe.