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Arbeitsbescheinigung ohne Austritt

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letzte Antwort am 24.09.2025 10:20:12 von LoBuFu83
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 5
1404 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich muss für eine aktuell beschäftigte Mitarbeiterin eine Arbeitsbescheinigung erstellen.

 

Hintergrund ist der, dass ihre Mutter seit > 1 KJ arbeitsunfähig krank ist und die ARGE nun die Verdienste der Tochter überprüft bzw. mit in die Berechnung mit einfließen lässte.

 

LODAS lässt jedoch keine Arbeitsbescheinigung zu, ohne Austritt bzw. ohne entsprechende Fehlzeit.

 

Hatte jmd. diesen Fall aktuell? Eine elektronische Übermittlung ist demnach nicht möglich.

 

Wie kann man hier vorgehen? SV Net? Mal in Papierform probieren und hoffen, dass die ARGE dies akzeptiert? Oder gibt es evtl. doch eine Möglichkeit über DATEV?

 

Vorab vielen Dank und viele Grüße.

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Die Anfragen für Arbeitsbescheinigungen ohne Austrittsdatum häufen sich aktuell irgendwie.

 

Ja entweder per sv.net, was eigentlich zu umständlich ist. Auch da wirst du auf Probleme mit dem Ende der Beschäftigung stoßen, ohne das du die Bescheinigung eigentlich nicht verschicken kannst.

 

Ich würde jedoch mal bei der Arbeitsagentur anrufen und fragen, was du in deinem Fall bei sv.net alles angegeben musst, damit das Versenden klappt. Hab da schon gute Hilfe erhalten, ohne die es unmöglich gewesen wäre, die Bescheinigung zu senden, weil die notwendigen Einstellungen nirgends beschrieben sind.

 

Hotline für Arbeitsbescheinigungen bzw. BEA:

0800 4555527

 

 

Oder du trägst ein fiktives Austrittsdatum (31.12.2099?) inkl. aller anderen notwendigen Daten ein, damit LODAS die Bescheinigung erstellen kann. Der Einfachheit halber, wäre diese Variante am besten.

Im Prinzip sind doch nur die Entgelte entscheidend. Außerdem melden sie sich ja, wenn sie Fragen zur Bescheinigung haben oder du kontaktierst die Stelle vorher und sagst, was Sache ist.

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
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Wenn die Arge dies haben möchte, dann ist dies keine Arbeitsbescheinigung nach SGB III, sondern nach SGB II.

Mir ist nicht bekannt, dass auch diese Bescheinigung inzwischen elektronisch erfolgen muss, oder? Über Lodas ist dies jedenfalls nicht möglich.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 5
1339 Mal angesehen

@pogo  schrieb:

Die Anfragen für Arbeitsbescheinigungen ohne Austrittsdatum häufen sich aktuell irgendwie.


Ist da eventuell die Frist abgelaufen, dass man die noch auf Papier (via Bescheinigungen) abgeben konnte?

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LoBuFu83
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Moin in die Runde!

 

Ich stoße das Thema nochmal an:

In dem mir vorliegenden Fall ist ein Mitarbeiter weiterhin auf Minijob-Basis beschäftigt, hat aber im Q4/2024 für drei Monate sv-pflichtig gearbeitet. Diesen Zeitraum (10/24 bis 12/24) soll ich der Arbeitsagentur jetzt bescheinigen nach §312 SGBIII.

 

Gibt es zu der Thematik mittlerweile eine Möglichkeit, diese Bescheinigung direkt über L&G anzustoßen?

 

PS: Bescheinigung über Nebeneinkommen (§313 SGBIII) ist für dieses Jahr auch von der ARGE angefordert worden.

 

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letzte Antwort am 24.09.2025 10:20:12 von LoBuFu83
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