abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Arbeitsbescheinigung bei unwiderruflicher Freistellung

12
letzte Antwort am 11.07.2023 10:18:59 von AH2
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
S__Foerster
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 13
1726 Mal angesehen

Moin,

 

wir haben für eine ausgetretene Mitarbeiterin, die unwiderruflich freigestellt worden ist, eine Arbeitsbescheinigung an die Agentur für Arbeit übermittelt.

 

Auf der Arbeitsbescheinigung werden ab Beginn der unwiderruflichen Freistellung keine Entgelte gemeldet. Dies hat die Agentur für Arbeit bemängelt.

 

Wie kann ich das korrigieren?

 

Trage ich bei weitergewährte AG-Leistungen Beträge ein, gibt es folgende Fehlermeldung: Für den angegebenen Grund werden die Angaben zum Entgelt während der Fehlzeit nicht berücksichtigt.

 

Kann mir hier jemand bei der Lösung helfen oder werden keine Entgelte für unwiderrufliche Freistellungen gemeldet.

 

Ich freue mich über ein Feedback.

 

Viele Grüße

 

Simone Förster 

Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 13
1703 Mal angesehen

Moin,

haben Sie evtl. die Freistellung ohne Entgeltfortzahlung genommen? Dann wäre es m.E. nach richtig.

 

Viele Grüße

Sailor

0 Kudos
S__Foerster
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 13
1657 Mal angesehen

Moin,

 

nein, wir haben unwiderrufliche bezahlte Freistellung eingetragen.

 

VG

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 13
1621 Mal angesehen

Hallo Simone Förster,


aktuell wird bei unwiderruflich bezahlter Freistellung tatsächlich nur das Entgelt bis zum Beginn der Fehlzeit gemeldet.
Wir haben dies bereits an unsere Entwicklung zur Prüfung weitergegeben.


Bis zu Behebung erstellen Sie hier bitte die Bescheinigung über sv.net inkl. der weitergezahlten Entgelte.


Sobald wir Näheres wissen, geben wir Bescheid.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
S__Foerster
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 13
1581 Mal angesehen

Hallo Frau Bäuerlein,

 

vielen Dank für Ihre schnelle Klärung. Ich habe die Werte auch bereits per sv.net gemeldet.

 

Folgende Antwort habe ich aber auch noch über den Service-Kontakt bekommen:

 

S__Foerster_1-1678099820843.png

 

Ist es wirklich so, dass man dann die Werte immer über sv.net melden muss, denn die AfA fragt auch nach den Zeiträumen während der unwiderruflichen Freistellung.

 

Es wäre schön, wenn man das in Zukunft direkt über LODAS melden kann und die Mehrarbeit über sv.net entfällt.

 

Viele Grüße

 

S.Förster

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 13
1535 Mal angesehen

Hallo @S__Foerster,

 

richtig, aktuell müssen die Werte in Verbindung mit einer unwiderruflich bezahlten Freistellung über sv.net an die Agentur für Arbeit gemeldet werden.


Wie Frau Bäuerlein bereits geschrieben hatte, wurde der Sachverhalt bereits zu Prüfung an unsere Entwicklung weitergegeben.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Benjamin-Brandt
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 13
1437 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

gibt es hier schon etwas neues?

 

Wir haben im Moment einen Mandanten mit vielen bezahlten Freistellungen.

 

Viele Grüße

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 13
1406 Mal angesehen

Hallo,
leider haben wir zu dem Sachverhalt noch keine Neuigkeiten, die wir mitteilen können.
Unsere Kollegen der Entwicklung sind weiter an dem Thema dran.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
k_schymi
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 13
1261 Mal angesehen

Hallo,

 

wir sind inzwischen im Juni 2023 angelangt! 

 

Nach Rückfrage bei DATEV habe ich folgende bekannte Antwort erhalten:

 

... bei Ihrer Abrechnung wurde auf der Arbeitsbescheinigung ab Beginn der unwiderruflichen Freistellung keine Entgelte gemeldet.
Derzeit gibt es noch keine Lösung von der DATEV bezüglich der falschen Arbeitsbescheinigung.
Der Sachverhalt ist unseren Entwicklungskollegen bekannt.
Einen konkreten Zeitpunkt, wann der Fehler behoben seien wird, können wir Ihnen zum aktuellen Stand nicht nennen.
Fehlerkonstellationen werden bei uns einpriorisiert und nach verschiedenen Kriterien eingestuft.
Dabei spielen die Wirtschaftlichkeit, die Häufigkeit und der Grad des Fehlers eine wichtige Rolle.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Meine Antwort:

Der Fehler wird mit DATEV nicht kommuniziert, weil er keinen oder nicht sofort auffällt.

Eine Lösung über SV-net ist nicht Sinn der Sache. Viel zu viel manuelle Eingaben.

Bei zufälliger Fehlereingabe muss, bei der kostenfreien Version, alles händisch nochmals eingegeben werden.

Zusätzlich muss für jeden Mandanten eine Freischaltung bei SV-net beantragt werden.

 

Meine Frage an DATEV:

Wann wird endlich das Problem gelöst?

Warum wird man von DATEV im Hinweis-/Fehlerprotokoll nicht auf den gravierenden Fehler hingewiesen?

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 13
1189 Mal angesehen

Hallo,


uns ist bewusst, dass die Meldung über sv.net keine optimale Lösung darstellt und mit zusätzlichen Aufwand verbunden ist.


Wir bitten dies zu entschuldigen.


Ein genauer Umsetzungstermin zur Fehlerbereinigung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt.


Natürlich werden wir entsprechend informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
anjuwan
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 13
1077 Mal angesehen

Wenn das Problem (immer) noch nicht gelöst ist, können Sie bitte dabei auch gleich die Funktionalität ändern, dass man keine Arbeitsbescheinigung mit bezahlter unwiderruflicher Freistellung ohne Abrechnung vorab schicken kann?

 

 

Cheers
DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 12 von 13
1022 Mal angesehen

Hallo @anjuwan,

 

vielen Dank für Ihren Verbesserungswunsch zu unserem Produkt.

Die Prüfung Ihres Vorschlags hat ergeben, dass wir diesen nach dem derzeitigen Planungsstand nicht umsetzen werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass einzelne Forderungen, die für sich betrachtet sinnvoll sind, nicht immer umgesetzt werden können.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
AH2
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 13
987 Mal angesehen

Hallo Herr Fürther,

das Problem der Umsetzungsmöglichkeit bei DATEV kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn bei bezahlter Freistellung MIT der Lohnabrechnung des Austrittsmonat die Arbeitsbescheinigung erstellt wird, dann werden dort auch die Entgelte der Freistellungsmonate mit ausgewiesen. 

 

Die Entgelte voller Freistellungsmonate fehlen m.E. nur in folgenden Fällen:

1. Arbeitsbescheinigung wird VOR der Abrechnung des Austrittsmonats abrechnungsunabhängig erstellt wird, dann sind auch nur die bisher abgerechneten Monate enthalten,

2. Arbeitsbescheinigung wird NACH der Abrechnung des Austrittsmonats abrechnungsunabhängig erstellt. Den Fehler Nr. 2 kann ich beheben, indem ich bei der nächsten Abrechnung eine Nachberechnung auf den Austrittsmonat des betreffenden Arbeitnehmers durchführe.

 

Die Frage also, warum funktioniert es nur im Zusammenhang mit der Abrechnung des Austrittsmonats? Hier sollte an der Umsetzung dringend gearbeitet werden.

0 Kudos
12
letzte Antwort am 11.07.2023 10:18:59 von AH2
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage