Hallo, wir sind inzwischen im Juni 2023 angelangt! Nach Rückfrage bei DATEV habe ich folgende bekannte Antwort erhalten: ... bei Ihrer Abrechnung wurde auf der Arbeitsbescheinigung ab Beginn der unwiderruflichen Freistellung keine Entgelte gemeldet. Derzeit gibt es noch keine Lösung von der DATEV bezüglich der falschen Arbeitsbescheinigung. Der Sachverhalt ist unseren Entwicklungskollegen bekannt. Einen konkreten Zeitpunkt, wann der Fehler behoben seien wird, können wir Ihnen zum aktuellen Stand nicht nennen. Fehlerkonstellationen werden bei uns einpriorisiert und nach verschiedenen Kriterien eingestuft. Dabei spielen die Wirtschaftlichkeit, die Häufigkeit und der Grad des Fehlers eine wichtige Rolle. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis. Meine Antwort: Der Fehler wird mit DATEV nicht kommuniziert, weil er keinen oder nicht sofort auffällt. Eine Lösung über SV-net ist nicht Sinn der Sache. Viel zu viel manuelle Eingaben. Bei zufälliger Fehlereingabe muss, bei der kostenfreien Version, alles händisch nochmals eingegeben werden. Zusätzlich muss für jeden Mandanten eine Freischaltung bei SV-net beantragt werden. Meine Frage an DATEV: Wann wird endlich das Problem gelöst? Warum wird man von DATEV im Hinweis-/Fehlerprotokoll nicht auf den gravierenden Fehler hingewiesen?
... Mehr anzeigen