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Arbeitsbescheinigung bei laufender Elternzeit

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letzte Antwort am 22.12.2025 08:57:00 von SoSafeSafey
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christinm
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Hallo,

 

ich habe den Fall, dass ich eine Arbeitsbescheinigung übermitteln soll, bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.

Die Arbeitnehmerin ist noch in Elternzeit (bis ins 2.HJ 2025) und wollte auf Teilzeit wieder beginnen (Elterngeld +).

Die Teilzeit Beschäftigung nimmt der Arbeitgeber nicht an, weshalb die Arbeitnehmerin nun ALG beantragt hat.

 

Wie kann ich eine Bescheinigung übermitteln, wenn weder ein Ende der Beschäftigung, noch eine Aussteuerung stattfindet? 😐 

 

Weder Lodas, noch SV-Meldeportal lassen mich die Bescheinigung versenden.

 

Vielen Dank für Alle die mir mit Tipps und Zeit weiterhelfen können

Schema-F-
Beginner
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Nachricht 2 von 10
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Hallo 🙂

 

Leider habe ich auch keine Lösung für dein Problem parat, stelle mir aber die arbeitsrechtliche Frage wie der AG die Elternzeitteilzeit abgelehnt hat. Meiner Meinung nach ist das doch fast unmöglich...

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christinm
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Nachricht 3 von 10
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Arbeitsrecht steht natürlich auf einem anderen Blatt. In diesem Rahmen bin ich allerdings nicht beratend tätig.

 

Es wurde eine "Vollzeit Elternzeit" beantragt und die Stelle wurde befristet, für den Zeitraum, neu belegt.

 

Sonst muss ich die Bescheinigung ggf. in Papierform ausstellen und der Arbeitnehmerin aushändigen.

 

Kann ja auch nicht einfach einen Austritt bescheinigen, den es nicht gibt.

 

In den Fehlzeiten gibt es die Möglichkeit den Tatbestand "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug Arbeitslosengeld" einzutragen. Dies wäre ja eine passende Fehlzeit. Hier stellt sich nur die Frage mit welchem Datum trage ich die Fehlzeit ein und wird dann eine Arbeitsbescheinigung übermittelt? oder vll. sogar eine SV-Meldung, was ich ja nicht möchte?

 

Die Elternzeit läuft noch bis 09/2025, Die abgelehnte Elternzeit+ Teilzeit wurde zu 02/2025 beantragt.

Muss ich denn hier die Elternzeit unterbrechen?

Das Beschäftigungsverhältnis soll ja nach der Elternzeit, seitens des Arbeitgebers, weitergeführt werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 10
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@christinm  schrieb:

 

In den Fehlzeiten gibt es die Möglichkeit den Tatbestand "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug Arbeitslosengeld" einzutragen. Dies wäre ja eine passende Fehlzeit. Hier stellt sich nur die Frage mit welchem Datum trage ich die Fehlzeit ein und wird dann eine Arbeitsbescheinigung übermittelt? oder vll. sogar eine SV-Meldung, was ich ja nicht möchte?

 


Hallo @christinm,

 

mit der Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug Arbeitslosengeld" kann eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden.
Allerdings wird damit auch eine DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe 30 generiert.

 


@christinm  schrieb:

 

Die Elternzeit läuft noch bis 09/2025, Die abgelehnte Elternzeit+ Teilzeit wurde zu 02/2025 beantragt.

Muss ich denn hier die Elternzeit unterbrechen?

Das Beschäftigungsverhältnis soll ja nach der Elternzeit, seitens des Arbeitgebers, weitergeführt werden.


Bei einer Beschäftigung in Teilzeit während der Elternzeit ist keine Fehlzeit Elternzeit zu erfassen.
Das Vorgehen finden Sie im Kapitel 2.1 im Dokument 1021025.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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Hallo @christinm ,

 

nach meinem Dafürhalten kann hier eine Arbeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden, da das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde.

 

Die Mitarbeiterin in Elternzeit benötigt nun wahrscheinlich Geld zum Leben und meint, dafür ALG I in Anspruch nehmen zu können. Das wäre nach meinem Verständnis nicht zutreffend. An der richtigen Adresse wäre sie wahrscheinlich / nach meinem Verständnis, wenn sie ALG II (oder wie immer das nun schon wieder heißt ... Sozialhilfe war früher, aktuell Bürgergeld? Hartz IV?) beantragt.

 

Auch Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Landeselterngeld könnten in Frage kommen.

 

VG

 

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SoSafeSafey
Beginner
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Hallo zusammen,

gibt es hierfür bereits eine Lösung? Bei uns kam heute nahezu ein identischer Fall auf und ich hatte sowas in 10 Jahren Lohn noch nicht.

Danke 🙂 

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tbehrens
Meister
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Nachricht 7 von 10
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Ich bin derselben Meinung, dass ALG I nicht möglich ist, da es kein gekündigtes Beschäftigungsverhältnis gibt. Gibt es schriftliche Aufforderung seitens der Arbeitsagentur, dass eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden soll? 

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christinm
Beginner
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Nachricht 8 von 10
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Guten Morgen,

 

ich habe tatsächlich keine DÜ Lösung gefunden und die Arbeitsbescheinigung letztendlich per Papier ausgestellt und der Arbeitnehmerin per Post zugesandt. 

 

LG

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christinm
Beginner
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Nachricht 9 von 10
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Guten Morgen,

 

im Grunde genommen ist es doch gleichgültig, ob die Mitarbeiterin bei der Agentur richtig ist oder nicht. Sie hat ALG I beantragt, was ja grundsätzlich erstmal jeder kann und es wurde eine Arbeitsbescheinigung angefordert.

 

Es ist nicht mal nötig, dass die Agentur selbst die Bescheinigung anfordert. Der Arbeitgeber hat eine Arbeitsbescheinigung auf Verlangen des Arbeitnehmers oder der Agentur zu erstellen.

 

Ich kann meinem Mandanten natürlich sagen, dass ich denke, dass die Arbeitnehmerin dort falsch ist, aber ich bin nicht in der Position das zu beurteilen oder festzustellen. Ich wurde vom Mandanten aufgefordert eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen, weil die Arbeitnehmerin eine beim Arbeitgeber angefordert hat und somit mache ich das natürlich.

 

Die Arbeitnehmerin hat Ihre Arbeitsbescheinigung in Papierform per Post zugeschickt bekommen und somit ist der Arbeitgeber seiner Pflicht nachgekommen und ich als Dienstleister habe meinen Auftrag erledigt 🙂

 

Am Ende wurde im Unternehmen eine Lösung gefunden und die Bescheinigung war nicht mehr notwendig, aber das steht auf einem anderen Blatt 🙂

 

LG

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SoSafeSafey
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Guten Morgen an alle,

bei uns liegt in der Tat die Anforderung seitens der Agentur für Arbeit vor. Nach Rücksprache mit unseren Fachanwälten und Steuerberatern empfehlen diese, dass wir die Bescheinigung mit allen Daten die es gibt ausfüllen, sämtliche aktuellen Unterlagen wie Vertragsänderungen, Elternzeitbestätigung etc. mit beifügen. Mehr könne man im ersten Schritt nicht machen. Danach fordert die Agentur für Arbeit dann wohl manuell weitere Infos/Daten, bei Bedarf, an.

Beste Grüße

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letzte Antwort am 22.12.2025 08:57:00 von SoSafeSafey
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