Hallo zusammen,
vorab, alle nötigen Felder zur Kündigung sind gefüllt.
Die Beschäftigung wurde ausgeübt von 09/22 - 01/23 und sind vollumfänglich über Lodas abgerechnet.
Ich erhalte im Fehlerprotokoll folgenden Hinweise:
Der Austritt liegt zu weit in der Vergangenheit. Die Bescheinigung wird nicht erstellt. Mehr in 1070718.
In besagtem Dokument findet sich zu diesem Fehler allerdings nicht viel. Höchsten vielleicht das:
Für die Arbeitsbescheinigung müssen teilweise Werte aus der Vergangenheit bescheinigt werden, die im Vorvorjahr liegen. Damit stammen diese Werte aus einem nicht mehr abrechenbaren Zeitraum. Um diese Daten für die Bescheinigung zu migrieren, ist erst eine Januar-Abrechnung erforderlich. Im Anschluss kann die Bescheinigung am Tag nach der 1. Januar-Abrechnung erneut abgerufen werden.
Normalerweise steht im Fehlerprotokoll ja, dass wenn eine Bescheinigung nicht möglich ist, das SV-Meldeportal zu verwenden ist, was hier nicht der Fall ist. Ich möchte natürlich bestmöglichst darauf verzichten. Ich habe zudem bereits alle BEA-Felder gefüllt, die es gibt. Es ist auch, wie im Dokument beschrieben, bereits nach einer Januar-Abrechnung.
Ob eine Arbeitsbescheinigung / und wie nun über DATEV möglich ist, oder nicht, erschließt sich mir hier nicht abschließend.
Weiß jemand mehr?
MfG WS
Wenn du 01/25 schon abgerechnet hast, ist 2023 außerhalb des Nachberechnungszeitraums und damit kann LODAS leider auch keine Arbeitsbescheinigungen mehr erstellen. Ich hab's letztes Jahr schon vorhergesagt …
Aber dafür sind doch die BEA-Vortragswerte eingeführt worden? Dass es damit dann aber auch nicht funktioniert....?!
Langsam macht es wirklich nur noch sprachlos was für eine Software einem da vorgesetzt wird.
Die BEA-Vortragswerte sind dafür da, Zeiträume vor Abrechnung über DATEV nachträglich erfassen zu können, damit eine aktuelle Bescheinigung trotzdem übermittelt werden kann (weil ja die Daten der letzten fünf Jahre vorliegen müssen).
An der Begrenzung darauf, dass man BEA nur übermitteln kann für das aktuelle Jahr und das Vorjahr hat sich hierdurch nichts geändert.
Wie schon geschrieben: wenn 01.25 abgerechnet ist kann auf 2023 nicht mehr zurückgegriffen werden.
Die Vortragswerte sind meines Wissens her nur für Fälle wo man zB ein Mandat übernimmt. Aber auch nur in der bekannten Jahresfrist.
Da bleibt leider nur das SV-Meldeportal.
Ich musste das für solche Fälle in der letzten Zeit auch häufiger nutzen.
@Lohnnutzer schrieb:
Die Vortragswerte sind meines Wissens her nur für Fälle wo man zB ein Mandat übernimmt. Aber auch nur in der bekannten Jahresfrist.
Nein, die Vortragswerte können jetzt für die letzten 5 Jahre erfasst werden.
Nur der Abruf ist leider noch immer auf das aktuelle Jahr und das Vorjahr beschränkt.
DATEV hat dieses Problem also im letzten halben Jahr nicht gelöst.
Ich habe gerade einen ähnlichen Fall. Und hatte wirklich gehofft, dass die Arbeitsbescheinigung mittlerweile aus LODAS gesendet werden kann.
@DATEV: völlig inakzeptabel, wenn die erforderlichen Zeiträume der Lohnabrechnung im Rechenzentrum vorliegen.
Das fürchterliche SV-Meldeportal kann hier nicht die Lösung sein!
Aber das Problem ist doch schon lange bekannt, wird denn hierzu wenigstens aktiv an einer Änderung gearbeitet bei DATEV ??? Ich stehe jetzt auch wieder vor dem Problem und muss für einen Mandanten SV-Meldeportal aktivieren und es auf diesem umständlichen und langwierigen Weg machen. Ansonsten bleibt einem ja nur der Weg, bei jedem Austritt eine Arbeitsbescheinigung zu senden, ob die wollen oder nicht, damit man dieses Problem vermeidet?!😓
@Birgit_3 schrieb:Ansonsten bleibt einem ja nur der Weg, bei jedem Austritt eine Arbeitsbescheinigung zu senden, ob die wollen oder nicht, damit man dieses Problem vermeidet?!😓
Aber … aber … was soll @Arthur_Roth denn dann machen?!?