Hallo, ich habe folgenden Fall. Eine Arbeitnehmerin wurde aufgrund langer Krankheit und danach Rentenbezug ausgesteuert und es erfolgt keine Lohnabrechnung seit 2021 mehr. Nun erhielten wir die Info, dass der Arbeitgeber die bAV weiterhin bezahlt (war immer arbeitgeberfinanziert) und ich weiß nicht, wie ich dies abrechnen soll. Natürlich war dies bereits 2021 der Fall und soll nun rückwirkend korrigiert werden. Kann man das überhaupt abrechnen und wenn ja, ist es doch nicht mehr steuer- und sv-frei, da kein steuerpflichtiges Entgelt vorliegt oder ??? Bin für jeden Hinweis dankbar !
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