Guten Morgen,
ich habe bereits 4x versucht einen Mitarbeiter für Arbeitnehmer Online freizuschalten. Leider ohne Erfolg.
Die Anmeldung hat beim Mitarbeiter funktioniert, aber bei Eingabe des Einladungscodes kommt immer wieder folgende Fehlermeldung:
Was kann ich noch versuchen?
Viele Grüße
Sandra Templin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Siehe auch: AN-Online Zugang
Ansonsten: @Sven_Wieczorek eine PN mit Berater- und Mandantennummer schicken. Der löst das für Dich oder schaut, woran es hakt, weil die Meldung ggf. nicht arg sprechend ist und sich copy/paste wohl selten vertut 😋.
@metalposaunist schrieb:Siehe auch: AN-Online Zugang
Ansonsten: @Sven_Wieczorek eine PN mit Berater- und Mandantennummer schicken. Der löst das für Dich oder schaut, woran es hakt, weil die Meldung ggf. nicht arg sprechend ist und sich copy/paste wohl selten vertut 😋.
Zusätzlich noch die Personalnummer, sonst wird es schwer 😅
Hallo Community,
die Fehlermeldung kam, weil der Einladungscode bereits eingegeben und akzeptiert wurde, danach aber der Authenticator nicht fertig eingerichtet wurde. Wenn man hier später wieder aufsetzen möchte, kann man den Einladungscode aus dem Schreiben einfach wiederverwenden. In diesem Fall wurde aber zwischenzeitlich ein neuer Einladungscode an den Arbeitnehmer übergeben, dieser war dann für das System ungültig.
Lösung hier ist, dass man über die Funktion Einladungscode nicht mehr verfügbar geht und dort quasi bestätigt, dass man sich über den AG/Stb einen neuen schicken lässt. Dabei wird auch der alte Code ungültig und der neue gültig.
Wir haben gelernt, dass wir den Prozess hier besser erklären müssen und gehen das Thema jetzt an.
@Sven_Wieczorek schrieb:
In diesem Fall wurde aber zwischenzeitlich ein neuer Einladungscode an den Arbeitnehmer übergeben, dieser war dann für das System ungültig.
Heißt für mich auch: Hätte @Sandra_Templin beim StB einmal nachgefragt und hätte der ins ANO Cockpit geschaut, welchen Code @Sandra_Templin denn nutzen will, hätte er festgestellt, dass im ANO Cockpit ein ganz anderer steht, sodass man diesen eben übermittelt hätte, sodass die Registrierung dann erfolgreich gewesen wäre? 🤔
Wenn ja, wäre das ja einfach gewesen 😊. Fragt sich dann auch, warum der StB noch einen neuen versandt hat? Wegen der etwaigen Probleme aus der Vergangenheit? Hm.
@metalposaunist schrieb:@Sven_Wieczorek schrieb:
In diesem Fall wurde aber zwischenzeitlich ein neuer Einladungscode an den Arbeitnehmer übergeben, dieser war dann für das System ungültig.
Heißt für mich auch: Hätte @Sandra_Templin beim StB einmal nachgefragt und hätte der ins ANO Cockpit geschaut, welchen Code @Sandra_Templin denn nutzen will, hätte er festgestellt, dass im ANO Cockpit ein ganz anderer steht, sodass man diesen eben übermittelt hätte, sodass die Registrierung dann erfolgreich gewesen wäre? 🤔
Leider nicht, da dort ja dann auch nur der neue Code gestanden wäre, der für unser System aber ungültig gewesen wäre, da ja noch der alte Code erwartet wurde.
Wir arbeiten aber an einer einfacheren Lösung.
Wenn ja, wäre das ja einfach gewesen 😊. Fragt sich dann auch, warum der StB noch einen neuen versandt hat? Wegen der etwaigen Probleme aus der Vergangenheit? Hm.
Wahrscheinlich, weil der AN gesagt hat, dass er sich nicht registrieren konnte. Mehr Info kommt ja meistens gar nicht.
Aus diesem Fall konnten wir aber wirklich gut was mitnehmen.
Hallo,
wir haben selbiges Problem aktuell. Also muss der Mitarbeiter dann über die Online Anmeldung einen neuen Einladungscode anfordern und nicht über den Stb? Habe ich das so richtig verstanden?
@JR_GKT schrieb:
Also muss der Mitarbeiter dann über die Online Anmeldung einen neuen Einladungscode anfordern und nicht über den Stb?
Nein. Wenn der Code abgelaufen ist, kann nur der Berater einen neuen erzeugen. Ist aber im besten Fall nur 1 Anruf ☎️ weit weg. Dann kann man den Code auch gleich via E-Mail an den Mitarbeiter / Mandanten schicken und braucht nicht auf Post warten.
Wir haben jetzt schon 4x einen neuen gültigen Code vom Stb erhalten. Die Anmeldung funktioniert und dann kommt nach Eingabe des Einladungscodes jedoch der folgende Fehler:
Hier kommen wir dann einfach nicht mehr weiter...
Guten Morgen @JR_GKT ,
bitte versuchen Sie die Lösung (Ursache 1) aus folgendem Hilfedokument: IAM24070:456 Falscher Code nach Eingabe des Wiederherstellungscodes - DATEV Hilfe-Center
Die schlechteste Lösung ist immer, dass der AN oder Mandant beim Berater anruft und "mal schnell" ein neuer Code erzeugt wird...
@Sven_Wieczorek schrieb:
Die schlechteste Lösung ist immer, dass der AN oder Mandant beim Berater anruft und "mal schnell" ein neuer Code erzeugt wird...
Oh Yeah! Repariere die Ursache, nicht das Symptom. I like 😍. Dem kann ich nur zustimmen 👍. Bin ich mit ANO bisher immer sehr gut gefahren und konnte alle AN glücklich machen und IT-technisch ein bisschen schulen.
Vielleicht auch den Code überprüft, ob dieser richtig eingegeben wurde? Habe es erst dieses Wochenende erledigt und ohne Probleme, bis auf einen Schreibfehler.
Ja, genau das war ja das, was ich oben in meiner 1. Nachricht gefragt habe.
Also ein neuer Code wurde letzte Woche dann noch angefordert (nicht über den Stb, sondern online über den Link).
Nun warten wir...
@JR_GKT schrieb:Ja, genau das war ja das, was ich oben in meiner 1. Nachricht gefragt habe.
Also ein neuer Code wurde letzte Woche dann noch angefordert (nicht über den Stb, sondern online über den Link).
Nun warten wir...
Solltet es dann weiterhin Probleme geben, gerne mir per PN die Berater-/Mandanten-/Personalnummer zusenden, dann prüfe ich den gültigen Code.
Hallo meine einladungscode ist verlaufen und habe von arbeitsgeber keine bekomm weil ich arbeite dort nicht mehr.Wo kann ich die bekommen
@Luiza schrieb:Hallo meine einladungscode ist verlaufen und habe von arbeitsgeber keine bekomm weil ich arbeite dort nicht mehr.Wo kann ich die bekommen
Den bekommen Sie nur von dem Arbeitgeber, bei dem die Daten liegen.
Den kann Ihnen also nur Ihr alter Arbeitgeber zur Verfügung stellen - niemand sonst.
Sehr geehrte Herr Wieczorek,
Ich habe bitte Problem mit meinem DATEV Konto können sie mir bitte wieder aktivieren
Danke für ihre Verständnis
@Moez Dafür müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden.