Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter eines Mandanten, der seit Mai 2018 verheiratet ist.
Ich bekomme aber keine Rückmeldung vom Finanzamt bzw. ELStAM, dass sich die Steuerklasse geändert hat.
Der Mitarbeiter hat Steuerklasse 3. Ich habe versucht über LODAS/Mitarbeiter/elektronische Lohnsteuerkarte im Monat des Eintritts den Mitarbeiter erneut für ELStAM anzumelden. Aber nachdem ich heute mit dem Finanzamt telefoniert habe, stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter immer noch nicht bei ELStAM angemeldet ist.
Der Mitarbeiter war bis 15.01.2018 Azubi. Ab 16.01.2018 Festangestellter unter neuer Personalnummer. Die Anmeldung der Festanstellung wurde bei ELStAM anscheinend nie registriert.
Hat jemand eine Idee wie ich die Anmeldung jetzt machen kann?
Vielen Dank!
B. Wetzel
Hallo Frau Wetzel,
wurde eine Fehlermeldung - entweder im Fehler- und Hinweisprotokoll oder Übernahmeprotokoll - ausgegeben, warum die Anmeldung des Mitarbeiters nicht erfolgen konnte?
Bitte prüfen Sie, ob die Azubi-Personalnummer für das ELStAM-Verfahren abgemeldet wurde. Erst im Anschluss ist eine Anmeldung unter der neuen Personalnummer der Festanstellung möglich.
Beste Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
laut Liste 461 ist die Abmeldung als Azubi durchgegangen.
Eine Fehlermeldung habe ich nicht bekommen. Trotzdem ist die neue Anmeldung nicht beim Finanzamt angekommen...
Viele Grüße
Bianca Wetzel
Wenn ich mich richtig erinnere, ist die gleichzeitige Abmeldung und Anmeldung innerhalb eines Monats nicht möglich. Am besten einfach noch einmal die Anmeldung senden.
Hallo Herr Kahl,
ich habe über LODAS/Mitarbeiter/elektronische Lohnsteuerkarte bestimmt schon 8 mal versucht die Mitarbeiterin anzumelden, leider ohne Erfolg...
Was tragen Sie denn als Datum Meldebeginn ein?
Meldebeginn Eintrittsdatum...
Und da liegt der Fehler. Eintrittsdatum steht ja schon bei Eintrittsdatum drin. Meldebeginn kann maximal heute und die Zukunft sein. Rückwirkung geht nicht. Versuchen Sie es mal mit Datum heute und dann sagen Sie bitte mal Bescheid ob es funktioniert hat.
Hallo Herr Kahl,
habe wie sie vorgeschlagen haben die Meldung eingegeben.
Hat leider auch nicht funktioniert...
Folgende Rückmeldung von der Datev:
Fehler: Elektronische Lohnsteuerkarte (552020300) Die Abmeldung bzw. Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist und daher nicht ab- bzw. umgemeldet werden kann. Weitere Informationen Dokument 1046760.
In Dokument 10646760 steht dann das ich eine manuelle Anmeldung über Mitarbeiter und Elektronische Lohnsteuerkarte machen soll, da der Mitarbeiter noch nicht angelegt ist...
Die Meldung sagt doch aber, dass die Abmeldung nicht funktioniert. Haben Sie denn nicht auf "Anmeldung" geklickt?
Jetzt mal ganz langsam:
Angaben für Anmeldung
Beschäftigungsbeginn: << hier ursprüngliches Eintrittsdatum erfassen, sofern nicht vorbelegt
Meldebeginn: << heutiges Datum
Kennzeichnung Arbeitgeber: <<Haupt- oder Neben-AG - je nach dem was zutrifft
Freibetrag: << können Sie leer lassen
Wenn bei Abgaben für den Systemwechsel (Ummeldung) und Angaben für die Abmeldung irgendein Feld gefüllt ist - leer machen
Und dann unten auf "Anmeldung" klicken.
Wenn das genau das ist, was Sie am Freitag schon gemacht haben, bin ich raus - dann habe ich auch keine Idee mehr.
Hallo Herr Kahl,
ja das ist genau das, was ich Freitag gemacht habe.
Warum ich jetzt eine Fehlermeldung mit Abmeldung und Systemwechsel kriege weiß ich auch nicht.
Aber danke für Ihre Mühe, vielleicht kann mir ja jemand von der DATEV bei diesem Problem weiterhelfen ???
Hallo Frau Wetzel,
Ihr Sachverhalt sollte von uns geprüft werden. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich habe ein ähnliches Problem. Alle Mitarbeiter erfolgreich angemeldet beim Systemwechsel, außer 2.
Keine Fehlermeldung aber auch keine Rückmeldedaten von ELSTAM. Identnummer alles geprüft.
Finanzamt hat keine Meldung bekommen.
Hallo,
bitte nehmen Sie über einen weiteren Servicekanal Kontakt zu uns auf, sodass der Sachverhalt eingehender geprüft werden kann.
Auch, wenn es schon so lange her ist: Ihr Hinweis bezüglich des Meldebeginns hat mir heute bei meinem Problem super weitergeholfen!!
Aber mal ehrlich: Ist das logisch? Meldebeginn heute und gilt ab 01.01.2022? Für mich nicht. Aber wenn es dann so funktioniert, okay.
Aber es wäre auch schön, wenn das so deutlich in den DATEV-Dokumenten stehen würde.....
Vielelicht liest das ja einer von den Verantwortlichen...
Ich lese viel in den Dokumenten, es könnte Vieles präziser sein, dann könnte man es schneller und ohne Servicekontakt selbst lösen...
Meine Erfahrung und Erkenntnis ist wie folgt:
Man kann schon einen Meldebeginn in der Vergangenheit nutzen.
Man kann aber keinen Meldebeginn doppelt nutzen.
Z.B.
Anmeldung mit Beitritt 1.1.22, Meldebeginn 1.1.22
Rückmeldung vom Finanzamt im Übernahmeprotokoll: Arbeitgebermerkmal liegt nicht vor.
Für DATEV gibt es jetzt einen offenen Meldezeitraum mit Beginn 1.1.22.
Versucht man die Anmeldung ein paar Tage später erneut mit denselben Daten, kommt die Meldung direkt von DATEV im Fehlerprotokoll, dass für diesen Zeitraum schon eine Anmeldung vorliegt.
Sendet man jetzt eine Anmeldung mit Meldebeginn 2.1.22, wird es interessant, etwas unübersichtlich vielleicht sogar unlogisch.
DATEV hat einen offenen Zeitraum mit Meldebeginn 1.1.22, beendet diesen mit Meldeende 1.1.22 und schickt das an Finanzamt. Sieht man ja auf Auswertung 461.
Da beim Finanzamt aber kein Zeitraum existiert, weil zuvor ja schon die Rückmeldung mit dem fehlenden AG-Merkmal kam, meldet es per Übernahmeprotokoll zurück: Der MA kann nicht abgemeldet werden, weil er nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist.
Das alles bisher diente also nur dazu, dass DATEV den Zeitraum beendet, der unnötigerweise angelegt worden ist.
Die Anmeldung schickt DATEV aber schon ans FA. Manchmal ist die Rückmeldung dazu dann direkt hinter der Fehlermeldung zur Abmeldung, manchmal kommt sie später und manchmal hat man vielleicht schon Steuerdaten erfasst, die identisch mit der Rückmeldung sind, weshalb dann in Lodas nur "die rückgemeldeten Daten haben keine Veränderungen ergeben" (oder ähnlich) kommt. Im letzten Fall weiß man nicht mal, dass die Anmeldung erfolgreich war.
Ich merke mir also, dass wenn es negative Rückmeldungen zu einem Meldebeginndatum gibt, dieses Datum bei DATEV verbrannt ist und zukünftig nicht mehr genutzt werden kann. DATEV hat aber sehr wohl einen Meldezeitraum angelegt, warum auch immer. Geht vielleicht technisch nicht anders.
Zumindest wird der angelegte Zeitraum bei einer erneuten Anmeldung mit anderem Meldebeginn automatisch beendet. Es kommt zwar eine mehr als unerwartete Meldung bzgl. der erfolglosen Abmeldung, aber damit lernt man zu leben.