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An-/Ab-Meldungen bei Übergangsgeld

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letzte Antwort vor 14 Stunden 07:56:57 von Vanessa_Mertel
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kadash
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Liebe Kollegen,

folgendes Problem: Lodas, EFZ 6 Wochen (03.01.-13.02.2025), Krankentagegeld 11 Monate (14.02.25-18.01.26), anschließend Übergangsgeld ab 19.01.26. 

Beim Eintritt der Unterbrechung wg. Krankentagegeld (14.02.2025) wurde mit der Lohnabrechnung 03-2025 Meldung 51 - Unterbrechungsmeldung Entgeltersatzleistungen erstellt.

Jetzt fordert die Krankenkasse eine Abmeldung mit dem ersten Tag des Übergangsgeldes. Die Abmeldung wird in DATEV nicht erstellt (Übergangsgeld angelegt, Art, Beginn alles eingepflegt). 

Dazu habe ich bei TK, sowie Haufe gefunden:
Die Meldung 34 kommt ins Spiel, wenn der Krankengeldbezug endet, das Arbeitsverhältnis formal weiterbesteht, aber der Mitarbeiter nicht an den Arbeitsplatz zurückkehrt und kein Gehalt mehr erhält.

 

Normalerweise erstellt Lodas 34-Meldung nach einem Monat ohne Entgelt, aber nicht in diesem Fall ....

 

Hat jemand einen Rat, was ich falsch mache und wie ich diese Meldung in Lodas hinkriege? 

 

lohnexperte
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Hallo @kadash ,

 


@kadash  schrieb:

 

Jetzt fordert die Krankenkasse eine Abmeldung mit dem ersten Tag des Übergangsgeldes.

In diesem Fall wird meines Wissens keine neue Meldung erzeugt, weil keine erzeugt werden muss:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/keine-neue-EEL-Meldung-aufrund-gleichbleibender/td-p/348496

 

"Meine KI" sagt dazu erläuternd:

 

lohnexperte_0-1780039304733.png

Es gibt auch ein DATEV-Dokument, in dem die einzelnen Fälle der EEL-Leistungen aufgeführt sind und ob bzw. warum nicht EEL-Meldungen erzeugt werden.

 

VG

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kadash
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EEL-Meldung ist nicht mein Problem, das habe ich gelöst. Mein Problem ist die Abmeldung mit Meldegrund 34 (oder lt. Krankenkasse auch 30)

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kadash
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Nachricht 4 von 15
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Zwischen den Zeilen: In vielen Fällen bei uns funktioniert die Weitergabe von Daten zwischen Leistungsträger nicht. Änderung des Grundes der Fehlzeit hilft die Meldung an die richtige Stelle bzw. an mehrere Stellen beim Bedarf zu schicken. 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 5 von 15
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@kadash  schrieb:

EEL-Meldung ist nicht mein Problem, das habe ich gelöst. Mein Problem ist die Abmeldung mit Meldegrund 34 (oder lt. Krankenkasse auch 30)


Bitte helfen Sie mir zu verstehen: Warum soll(te) eine Abmeldung generiert werden?

 

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/meldeverfahren-faq/haeufige-fragen-meldeverfahren/schluesselzahlen-abgabegruende-2061126?tkcm=aaus

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

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kadash
Beginner
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Meldung 34 auf schriftliche Aufforderung der Krankenkasse, weil das arbeitsrechtliche Verhältnis zwar bestehen bleibt, SV-mäßig bedeutet aber der Bezug von Übergangsgeld eine Unterbrechung. Mit Wiederaufnahme der Arbeit soll ich - laut Krankenkasse - eine Anmeldung erstellen.

Die KK-Service-Mitarbeiterin war der Meinung, es kann auch Grund 30 sein. Dem kann ich aber nicht folgen.  

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kadash
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Habe im DATEV-Dokument 1004235 folgendes gefunden:

Die Meldung (GdA 34) wird unter folgenden Voraussetzungen automatisch im folgenden Abrechnungsmonat erstellt werden:

  • Im betreffenden Monat wird kein laufendes Entgelt gezahlt.

    - Und -

  • Im betreffenden Monat ist keine Fehlzeit erfasst.

    - Und -

  • Im betreffenden Monat liegt kein Teilmonat vor (Eintritt im laufenden Monat oder Restmonat nach Beendigung einer Fehlzeit).

Wenn wieder laufendes pflichtiges Entgelt abgerechnet wird: Der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer muss wieder angemeldet werden. Die DEÜV-Anmeldung mit Grund der Abgabe (GdA) 13 wird automatisch im laufenden Abrechnungsmonat erstellt.

Im Februar und März hatten wir keine Kenntnis über das Übergangsgeld gehabt. Es waren alle 3 Bedingungen erfüllt. Es ist keine 34 Meldung rausgegangen.  Jetz hatte ich die Fehlzeit Übergangsgeld noch mal gelöscht und eine Nachberechnung auf 02/2026 und 03/2026 über BS 96 geschickt. Leider ohne Erfolg ....

Danke fürs Mitdenken! Und Ihnen auch schönes Wochenende! 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 8 von 15
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Damit ich Sie richtig verstehe:

 


@kadash  schrieb:

 

folgendes Problem: Lodas, EFZ 6 Wochen (03.01.-13.02.2025), Krankentagegeld 11 Monate (14.02.25-18.01.26), anschließend Übergangsgeld ab 19.01.26. 

Beim Eintritt der Unterbrechung wg. Krankentagegeld (14.02.2025) wurde mit der Lohnabrechnung 03-2025 Meldung 51 - Unterbrechungsmeldung Entgeltersatzleistungen erstellt.

Handelt es sich um Krankengeld oder Krankentagegeld?

 

Die Unterbrechungsmeldung mit dem Meldegrund 51 haben Sie bereits per 13.02.2025 abgegeben. Da eine Entgeltersatzleistung (Übergangsgeld) nahtlos an eine andere (Krankengeld) anschließt, ist keine neue Meldung zu erstatten aufgrund der gleichbleibenden Bemessungsgrundlage.

 

Und nein: Wenn eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse eine Meldung schriftlich anfordert, ist das keine Rechtsgrundlage. Wenn Sie nett sind, helfen Sie dieser und senden entweder das DÜ-Protokoll der 51er Meldung in Kopie oder aber Sie erstellen im SV-Meldeportal die "gewünschte" Meldung. Beachten Sie bitte aber, dass DATEV als zertifiziertes Abrechnnungsprogramm aus gutem Grund keine Meldung erzeugt; Sie mit der "elektronischen Ausfüllhilfe" SV-Meldeprotal faktisch alles; auch - bewusst oder unbewusst - unzutreffende Daten, melden können. 

 

Eine neue Meldung wird erst relevant, wenn die Aussteuerung oder der Beginn einer EU-Rente eintritt.

 

VG

kadash
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Nachricht 9 von 15
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Laut Bundestag ist Übergangsgeld - Entgeltersatzleistung, also müsste die Meldung 51 reichen?


Entgeltersatzleistungen - Tabellarischer Überblick

versuche am Montag dies mit der Krankenkasse noch mal auszudiskutieren ....

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lohnexperte
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@kadash  schrieb:

Habe im DATEV-Dokument 1004235 folgendes gefunden:

Die Meldung (GdA 34) wird unter folgenden Voraussetzungen automatisch im folgenden Abrechnungsmonat erstellt werden:

  • Im betreffenden Monat wird kein laufendes Entgelt gezahlt.

    - Und -

  • Im betreffenden Monat ist keine Fehlzeit erfasst.

    - Und -

  • Im betreffenden Monat liegt kein Teilmonat vor (Eintritt im laufenden Monat oder Restmonat nach Beendigung einer Fehlzeit).

Wenn wieder laufendes pflichtiges Entgelt abgerechnet wird: Der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer muss wieder angemeldet werden. Die DEÜV-Anmeldung mit Grund der Abgabe (GdA) 13 wird automatisch im laufenden Abrechnungsmonat erstellt.

Im Februar und März hatten wir keine Kenntnis über das Übergangsgeld gehabt. Es waren alle 3 Bedingungen erfüllt. Es ist keine 34 Meldung rausgegangen.  Jetz hatte ich die Fehlzeit Übergangsgeld noch mal gelöscht und eine Nachberechnung auf 02/2026 und 03/2026 über BS 96 geschickt. Leider ohne Erfolg ....

Danke fürs Mitdenken! Und Ihnen auch schönes Wochenende! 


Bei Ihnen handelt es sich um einen Minijobber? Das war mir aus den bisherigen Darstellungen leider nicht bewusst ...

kadash
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Nachricht 11 von 15
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- Krankengeld, Entschuldigung

- Den Hinweis im Fehlerprotokoll über gleichbleibende Bemessungsgrundlage habe ich gelesen und habe diesen aber in Bezug auf DÜ-Protokoll EEL verstanden, nicht auf die Meldung 51

- einen besonderen Dank für den letzten Passus! 

 

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

ich schmore leider als einzelne Lohnrechnerin immer in eigenem Saft ....

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kadash
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Nachricht 12 von 15
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kein Minijobber, vollbeschäftigter Stundenlöhner

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lohnexperte
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@kadash  schrieb:

 

ich schmore leider als einzelne Lohnrechnerin immer in eigenem Saft ....


Ab sofort ja nun nicht mehr, weil Sie den Weg hierher gefunden haben! 😉 👍

 

 

kadash
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Nachricht 14 von 15
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Die Krankenkasse besteht tod darauf, dass eine Abmeldung mit Grund 30 zu erstellen ist, weil ab 19.01.2026 kein Arbeitsentgelt weitergezahlt wird, keine Beitragspflicht aus dem Arbeitsverhältnis und keine Beitragsfreiheit (in Unterschied zu Krankengeld) besteht. Die Beiträge werden von DRV abgeführt.
Ich kriege Meldungen 12 an DRV und 51 an KK. Und bin momentan überhaupt nicht mehr sicher, welche Meldungen nun überhaupt erstellt werden müssen.

Übergangsgeld.JPG

Muss ich etwas anders erfassen? 
Danke im Voraus!

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Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 15
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Hallo @kadash,


die Abmeldung mit Grund 30 kann über LODAS nur erstellt werden, wenn ein Austrittsdatum für den Mitarbeiter erfasst wird.


Welche Meldungen in Ihrem Fall erstellt werden müssen, können wir rechtlich nicht beurteilen.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort vor 14 Stunden 07:56:57 von Vanessa_Mertel
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