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Aktivrente

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letzte Antwort am 18.05.2026 19:15:02 von t_r_
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BUNA
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Liebe Community,

 

ich habe eine Frage zur Aktivrente. Wir haben einen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Altersrentner (private KV/PV) der aber auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat. Sehe ich es richtig, dass aus diesem Grund die Aktivrente bei ihm nicht anzuwenden ist?

 

Für eure Unterstützung schon mal vielen Dank im Voraus!

Moonshine
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Falsch. Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn die Voraussetzungen für die Aktiv Rente erfüllt sind, kann man diese in Anspruch nehmen.

hexhex
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
639 Mal angesehen

Wieso sollte die Aktivrente für ihn nicht gelten? Er hat doch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

 

Er kann nur den Steuerfreibetrag nicht für seine Einkünfte aus V+V anwenden.

Schnurrdant1008
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 6
215 Mal angesehen

Guten Tag! Ich habe den Hinweis, dass bei einer Aktivrentnerin ein AAG Antrag im März von mir gestellt wurde, obwohl die Lohnart 5560 Steuerbefreiung Aktivrente mit "keine Erstattung nach AAG" hinterlegt ist. 

 

Ist das so in Ordnung? Oder muss ich den AAG-Antrag wieder stornieren bzw.  muss ich im Dropdown-Menü entsprechendes auswählen?

 

Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe! 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 5 von 6
183 Mal angesehen

Die Lohnart 5560 dient nur dazu, den steuerpflichtigen Bruttolohn zu reduzieren und hat keine Auswirkung auf die SozVers oder den AAG.

 

Der U1-Antrag dürfte aufgrund des eigentlichen Gehalts erstellt worden sein, oder?

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 6
165 Mal angesehen

Ich würde hier @Uwe_Lutz folgen. 

 

Die Lohnart 5560 darf keine Erstattung AAG haben, da diese dann die Erstattung der Gehaltslohnart - vermutlich mit Erstattung AAG - reduzieren würde, wie ja auch das steuerpflichtige Brutto durch die Lohnart 5560 reduziert wird. 

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letzte Antwort am 18.05.2026 19:15:02 von t_r_
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