Hallo zusammen,
bei uns ist folgendes Problem aufgetreten:
Eine Mitarbeiterin hat das gesetzliche Rentenalter erreicht. Wir möchten für sie die Aktivrente anwenden. Beim Versuch erhalten wir jedoch folgende Meldung:
„Das Entgelt des Arbeitnehmers enthält mindestens einen Bezug mit einer Nettolohnart oder Zuschläge. Die Anwendung des Steuerfreibetrags für die Aktivrente ist bei Nettolohn bzw. Zuschlägen aktuell noch nicht möglich.“
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage:
Wie können steuerfreie Zuschläge in der Abrechnung dargestellt werden, damit die Aktivrente korrekt berücksichtigt bzw. ausgewiesen werden kann?
Zur Zeit anscheinend noch gar nicht.
Aus Altersrentner / Rentner abrechnen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center
Aktivrente: Einschränkungen bei der Anwendung des SteuerfreibetragsDer Steuerfreibetrag zur Aktivrente kann derzeit in folgenden Abrechnungssituationen nicht berücksichtigt werden:
Nettolohn
Umgehungslösung: Wenn Sie Nettolohn abrechnen, verwenden Sie eine Bruttolohnart damit der Steuerfreibetrag korrekt berücksichtigt wird.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge)
Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung
Das Dokument wird laufend aktualisiert. Sie erhalten an dieser Stelle rechtzeitig Informationen zur Umsetzung.
ich stehe etwas auf dem Schlauch.
Bei der Auswahl des Andrucks Aktivrente auf der Brutto/Nettoabrechnung:
"genereller Andruck" oder "nur bei Veränderungen"
Ich will das nur bei den Aktivrentner gedruckt wird. Also genereller Andruck?
Danke
@griller schrieb:
Ich will das nur bei den Aktivrentner gedruckt wird. Also genereller Andruck?
korrekt
"nur bei Veränderungen" heißt wohl, dass dies nur im ersten Monat gedruckt wird, wenn AN in die Aktivrente rutscht (ist nur eine Vermutung von mir)
Hallo,
der Hinweis zu Aktivrente enthält immer auch den genutzten Steuerfreibetrag.
Verändert sich dieser im Vergleich zum Vormonat, wird er bei der Auswahl "Druck nur bei Veränderung" wieder mit angedruckt.
Bleibt er gleich, entfällt der Andruck.
Hallo zusammen,
können wir in absehbarer Zeit die Aktivrente auch beim Nettolohn berechnen? Das wäre prima, hier laufen die ersten Rentner schon Sturm.
Hallo,
die Abrechnung der Aktivrente wird dahingehend weiterentwickelt, dass künftig auch eine Abrechnung mit Nettolohnarten möglich sein wird.
Einen genauen Zeitpunkt für die Umsetzung können wir derzeit jedoch noch nicht benennen.
Im folgenden Hilfedokument „ Altersrentner/Rentner abrechnen “ finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zur Aktivrente. Das Dokument wird fortlaufend aktualisiert. Über die Umsetzung werden Sie an dieser Stelle rechtzeitig informiert.