Ich habe ebenfalls dieses Problem bzw. bei uns sind keine Abteilungen in den MA-Stammdaten hinterlegt. Kann ich trotzdem eine Abfrage erstellen?
Leider werden in der Übersicht nur die eingelesen Datensätze angezeigt, der Vergleichsmodus bringt bei Auswahl beider Kriterien kein Ergebnis, obwohl Abweichungen vorhanden sind.
Habe ich eine Möglichkeit, den Vergleich herbeizuführen oder muss eine Systemanpassung vorgenommen werden?
Hallo,
mit dem Filter "Allgemein abweichende Kinderanzahl" werden nur dann Mitarbeiter angezeigt, wenn auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Pflegeversicherung eine "Manuell erfasste Kinderanzahl:" (z. B. Gemäß Kinderverwaltung) hinterlegt ist und diese von der DaBPV-Rückmeldung abweicht.
Der Haken "Abweichend manuell erfasste Kinderanzahl verwenden" muss nicht aktiviert werden.
Eine Zuordnung der Mitarbeiter zu Abteilungen ist für eine Abfrage nicht notwendig.
Hallo zusammen,
Der Filter funktioniert bei mir leider auch nicht!
Weder der "Mehr Kinder in Stammdaten als in DaBPV" noch der "Allgemein abweichende Kinderzahl".
Wäre super, wenn Datev hier noch was dazu schreiben könnte.
Lieben Gruß
Hallo,
die neuen Filter vergleichen die Spalten "Anzahl Kinder unter 25 J." und "Kinderanzahl gemäß DaBPV" miteinander. Damit die Filter greifen können, müssen beide Spalten bei der jeweiligen Personalnummer gefüllt sein.
Ist die Spalte "Anzahl Kinder unter 25 J." nicht gefüllt, kann dies daran liegen, dass zwar Daten in der Kinderverwaltung hinterlegt sind, jedoch in den Mitarbeiterstammdaten keine Angabe unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Pflegeversicherung im Feld "Manuell erfasste Kinderanzahl" erfasst wurde (z. B. "Gemäß Kinderverwaltung").
Auf diesen Umstand weist der Hinweis LN18050 im Verarbeitungsprotokoll hin.
Für die Ermittlung ist es nicht relevant, ob das Kontrollkästchen "Abweichend manuell erfasste Kinderanzahl verwenden" aktiviert ist.
Hallo Herr Platz,
kann die Einstellung "Gemäß Kinderverwaltung" mitarbeiterübergreifend auf Mandantenebene hinterlegt werden?
Vielen Dank.
Hallo,
die Einstellung "Gemäß Kinderverwaltung" gibt es mitarbeiterübergreifend auf Mandantenebene nicht. Es obliegt einer individuellen Prüfung in den jeweiligen Personalnummern, ob die Berechnung des PV-Beitrags gemäß Kinderverwaltung oder gemäß der zurückgemeldeten Daten aus dem DÜ-Verfahren DaBPV erfolgen soll.
Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem Hilfe-Dokument 9233700 - Kinderanzahl und Elterneigenschaft für die Berechnung des PV-Beitrags berücksichtigen (DaBPV).
Hallo @Matthias_Platz,
irgendwie drehen wir uns hier im Kreis. @ednak und uns Allen geht es nicht darum, die Kinderanzahl aus aus der Kinderverwaltung anzuwenden, sondern lediglich die Kinderdatenübersicht und die dazugehörigen Filter vernünftig verwenden zu können. Oder wurde hier bei der Programmierung etwas vergessen?
Übrigens gibt es in Lohn und Gehalt keinen Hinweis LN18050 im Verarbeitungsprotokoll, das dort so etwas gar nicht ausgegeben wird und somit auch keinen Hinweis, dass die Kinderdatenübersicht ohne die obige Eingabe eigentlich gar nicht richtig nutzbar ist.
Es muss also jetzt wieder eine Klickorgie bei größeren Mandanten erfolgen um bei jedem einzelnen Arbeitnehmer die Einstellung vorzunehmen?!
Allen ein ein schönes WE
jb
Hallo @Matthias_Platz,
ich vermute, nur wenige Anwender werden im Feld "Manuell erfasste Kinderanzahl" eine Auswahl getroffen haben, bestand hierfür regelmäßig auch keine Notwendigkeit, oder?
So haben wir in unserem Mandanten nach Vorlage eines Nachweise die erforderlichen Angaben in der Kinderverwaltung erfasst.
Wie lassen sich für eine große Anzahl von Mitarbeiten effizient Abweichungen zwischen der nachgewiesen Elterneigenschaft inkl. Anzahl der Kinder und der Elterneigenschaft sowie Kinderanzahl gemäß DaBPV feststellen?
Beste Grüße!
Hallo Herr Platz,
meine Vorschreiber haben es bereits erwähnt: mir geht es darum, eine Übersicht zu erhalten, bei welchen Mitarbeitern die rückgemeldete Kinderzahl von der bereits erfassten abweicht. Ihre Aussage dazu verstehe ich wie folgt:
1. die Daten in der Kinderverwaltung können nicht direkt heran gezogen werden
2. es muss statt dessen jeweils auf Mitarbeiterebene im Feld "manuell erfasste Kinderanzahl" lt. Kinderverwaltung ausgewählt werden
3. wenn ich das bei allen Mitarbeitern getan habe, erhalte ich eine Liste, die ich auf Abweichungen filtern kann
4. wenn bei einzelnen Mitarbeitern Rückmeldedaten falsch sind, aktiviere ich auf Mitarbeiterebene das Feld "abweichend manuell erfasste Kinderanzahl" verwenden
Ist das so korrekt? (ich hoffe sehr, dass Sie nein sagen!). Falls ja:
- wozu haben wir akribisch die Kinderverwaltung gepflegt, wenn sie jetzt für den Abgleich nutzlos ist?
- warum ist Schritt 2, der ausschließlich für die Erstellung der Abgleichliste erforderlich ist und keine Wirkung auf die Abrechnung hat, nicht auf Mandantenebene möglich? Das dauert ewig und ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Wie gesagt, ich hoffe, dass ich Sie falsch verstanden habe und es einen effizienteren Weg gibt. Vielen Dank.
Hallo @Matthias_Platz ,
aus meiner Sicht wünschenswert wäre auch eine Möglichkeit, einfach zu erkennen, für welche Mitarbeitenden die DaBPV-Rückmeldung nach erfolgter Anmeldung noch aussteht.
Beste Grüße!
Hallo,
vielen Dank für Euer Feedback.
Wir können die Vorschläge hinsichtlich einer mitarbeiterübergreifenden Prüfung bei Abweichung zwischen Rückmeldung DaBPV und Kinderverwaltung gut nachvollziehen. Eure Vorschläge haben wir an unsere Produktentwicklung weitergegeben und prüfen inwiefern wir die Übersicht verbessern können. Sofern sich etwas ändert, wird die Änderung mit einer neuen Version umgesetzt. Informationen hierzu findet Ihr dann rechtzeitig in DATEV MyUpdates.
Hallo @Matthias_Platz,
mir wäre wichtig, einen kurzfristigen Workaround oder einen verbindlichen Termin für eine Optimierung der Prüfhilfe zu erhalten.
Ich würde nur ungerne abwarten, um am Ende des Monats/des Jahres (?) doch eine eigene Lösung zu suchen.
Beste Grüße!
Hallo Payroll
sowie auch alle anderen, die hier mit mir nach einer Lösung suchten.
Als Workaround funktioniert hier nach Telefonat mit Datev LoGe heute Nachmittag:
- Probeabrechnung (z. B. August 2025) für alle Arbeitnehmer
- Verarbeitungsprotokoll filtern -> Meldenummer 20243 einblenden.
Bei abweichenden Kindern erfolgt eine Nachberechnung mit Textmeldung, z. B. "Die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder für die Pflegeversicherung hat sich für 07/2025 rückwirkend von 3 Kinder auf 0 Kinder geändert (...)".
Bei Beschäftigten ohne Änderung wird kein Hinweistext angegeben, so dass das Auge die zu bearbeitenden Arbeitnehmer schnell erkennen kann.
Alles Gute!
Hallo @Fakt ,
vielen Dank!
Leider kann ich den Workaround bei meinem Mandanten nicht nachstellen.
Bei einem Mitarbeitenden wurden in der Kinderverwaltung drei Kinder < 25 Jahre erfasst. Die erforderlichen Nachweise lagen vor. Die Rückmeldung Kinderdaten lieferte (mit gültig ab 07/2025) als Ergebnis lediglich zwei Kinder.
Die Probeabrechnung für Juli 2025 erfolgt ohne Hinweis auf eine abweichenden Kinderzahl, die Meldenummer 20243 erscheint nicht.
Beste Grüße!
Warum soll da ein Fehler/Hinweis bei der Abrechnung kommen? Die Daten wurden doch hoffentlich nicht aufgrund der Rückmeldung geändert.
Wenn 3 Kinder unter 25 erfasst sind und die Nachweise vorliegen, ist doch "alles in Butter".
Das Onlineverfahren kennt halt nicht unbedingt alle Kinder. Meinen Stiefsohn z.B. hat das DaBPV auch nicht zurückgemeldet.
Abrechnet worden war im Beispielfall Juli 2025 mit (richtig) 3 Kindern aus der Kinderverwaltung.
DaBPV nach Juliabrechnung (späte Rückmeldung) Kinderzahl 0.
Ohne Eingaben hier:
("natürlich") demnächst 0 Kinder aus DaBPV.
Ergo momentan bei Anwendung der Filter: keine Abweichung
und im August (rückwirkend) Abrechnung mit 0 Kindern.
Die Meldung hilft, diese Fälle aufzuspüren, damit an vorstehender Stelle die Eingaben erfolgen können und die nach Aktenlage korrekte Kinderzahl berücksichtigt werden wird.