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Abruf Kinderdaten (DaBPV) - Filter funktionieren nicht

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letzte Antwort am 18.07.2025 14:07:30 von janboe
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MoeWueMK
Einsteiger
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Nachricht 1 von 9
656 Mal angesehen

Kann es sein, dass diese Filter nicht funktionieren?

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sandra1
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 9
566 Mal angesehen

Ich habe ebenfalls dieses Problem bzw. bei uns sind keine Abteilungen in den MA-Stammdaten hinterlegt. Kann ich trotzdem eine Abfrage erstellen?

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MS02
Beginner
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Nachricht 3 von 9
442 Mal angesehen

Leider werden in der Übersicht nur die eingelesen Datensätze angezeigt, der Vergleichsmodus bringt bei Auswahl beider Kriterien kein Ergebnis, obwohl Abweichungen vorhanden sind.
Habe ich eine Möglichkeit, den Vergleich herbeizuführen oder muss eine Systemanpassung vorgenommen werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 9
387 Mal angesehen

Hallo,


mit dem Filter "Allgemein abweichende Kinderanzahl" werden nur dann Mitarbeiter angezeigt, wenn auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Pflegeversicherung eine "Manuell erfasste Kinderanzahl:" (z. B. Gemäß Kinderverwaltung) hinterlegt ist und diese von der DaBPV-Rückmeldung abweicht.

 

Der Haken "Abweichend manuell erfasste Kinderanzahl verwenden" muss nicht aktiviert werden.


Eine Zuordnung der Mitarbeiter zu Abteilungen ist für eine Abfrage nicht notwendig.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lallinger
Beginner
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Nachricht 5 von 9
290 Mal angesehen

Hallo zusammen,

Der Filter funktioniert bei mir leider auch nicht! 

Weder der "Mehr Kinder in Stammdaten als in DaBPV" noch der "Allgemein abweichende Kinderzahl".
Wäre super, wenn Datev hier noch was dazu schreiben könnte.

 

Lieben Gruß

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 9
184 Mal angesehen


Hallo,


die neuen Filter vergleichen die Spalten "Anzahl Kinder unter 25 J." und "Kinderanzahl gemäß DaBPV" miteinander. Damit die Filter greifen können, müssen beide Spalten bei der jeweiligen Personalnummer gefüllt sein.

 

Ist die Spalte "Anzahl Kinder unter 25 J." nicht gefüllt, kann dies daran liegen, dass zwar Daten in der Kinderverwaltung hinterlegt sind, jedoch in den Mitarbeiterstammdaten keine Angabe unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Pflegeversicherung im Feld "Manuell erfasste Kinderanzahl" erfasst wurde (z. B. "Gemäß Kinderverwaltung").

 

Auf diesen Umstand weist der Hinweis LN18050 im Verarbeitungsprotokoll hin.
Für die Ermittlung ist es nicht relevant, ob das Kontrollkästchen "Abweichend manuell erfasste Kinderanzahl verwenden" aktiviert ist.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ednak
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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Hallo Herr Platz,

 

kann die Einstellung "Gemäß Kinderverwaltung" mitarbeiterübergreifend auf Mandantenebene hinterlegt werden?

 

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 9
80 Mal angesehen

Hallo,

 

die Einstellung "Gemäß Kinderverwaltung" gibt es mitarbeiterübergreifend auf Mandantenebene nicht. Es obliegt einer individuellen Prüfung in den jeweiligen Personalnummern, ob die Berechnung des PV-Beitrags gemäß Kinderverwaltung oder gemäß der zurückgemeldeten Daten aus dem DÜ-Verfahren DaBPV erfolgen soll.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem Hilfe-Dokument 9233700 - Kinderanzahl und Elterneigenschaft für die Berechnung des PV-Beitrags berücksichtigen (DaBPV).

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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janboe
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Hallo  @Matthias_Platz,

 

irgendwie drehen wir uns hier im Kreis. @ednak und uns Allen geht es nicht darum, die Kinderanzahl aus aus der Kinderverwaltung anzuwenden, sondern lediglich die Kinderdatenübersicht und die dazugehörigen Filter vernünftig verwenden zu können. Oder wurde hier bei der Programmierung etwas vergessen?

 

Übrigens gibt es in Lohn und Gehalt keinen Hinweis LN18050 im Verarbeitungsprotokoll, das dort so etwas gar nicht ausgegeben wird und somit auch keinen Hinweis, dass die Kinderdatenübersicht ohne die obige Eingabe eigentlich gar nicht richtig nutzbar ist.

 

Es muss also jetzt wieder eine Klickorgie bei größeren Mandanten erfolgen um bei jedem einzelnen Arbeitnehmer die Einstellung vorzunehmen?!

 

Allen ein ein schönes WE

jb

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letzte Antwort am 18.07.2025 14:07:30 von janboe
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