Ich habe ebenfalls dieses Problem bzw. bei uns sind keine Abteilungen in den MA-Stammdaten hinterlegt. Kann ich trotzdem eine Abfrage erstellen?
Leider werden in der Übersicht nur die eingelesen Datensätze angezeigt, der Vergleichsmodus bringt bei Auswahl beider Kriterien kein Ergebnis, obwohl Abweichungen vorhanden sind.
Habe ich eine Möglichkeit, den Vergleich herbeizuführen oder muss eine Systemanpassung vorgenommen werden?
Hallo,
mit dem Filter "Allgemein abweichende Kinderanzahl" werden nur dann Mitarbeiter angezeigt, wenn auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Pflegeversicherung eine "Manuell erfasste Kinderanzahl:" (z. B. Gemäß Kinderverwaltung) hinterlegt ist und diese von der DaBPV-Rückmeldung abweicht.
Der Haken "Abweichend manuell erfasste Kinderanzahl verwenden" muss nicht aktiviert werden.
Eine Zuordnung der Mitarbeiter zu Abteilungen ist für eine Abfrage nicht notwendig.
Hallo zusammen,
Der Filter funktioniert bei mir leider auch nicht!
Weder der "Mehr Kinder in Stammdaten als in DaBPV" noch der "Allgemein abweichende Kinderzahl".
Wäre super, wenn Datev hier noch was dazu schreiben könnte.
Lieben Gruß
Hallo,
die neuen Filter vergleichen die Spalten "Anzahl Kinder unter 25 J." und "Kinderanzahl gemäß DaBPV" miteinander. Damit die Filter greifen können, müssen beide Spalten bei der jeweiligen Personalnummer gefüllt sein.
Ist die Spalte "Anzahl Kinder unter 25 J." nicht gefüllt, kann dies daran liegen, dass zwar Daten in der Kinderverwaltung hinterlegt sind, jedoch in den Mitarbeiterstammdaten keine Angabe unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Pflegeversicherung im Feld "Manuell erfasste Kinderanzahl" erfasst wurde (z. B. "Gemäß Kinderverwaltung").
Auf diesen Umstand weist der Hinweis LN18050 im Verarbeitungsprotokoll hin.
Für die Ermittlung ist es nicht relevant, ob das Kontrollkästchen "Abweichend manuell erfasste Kinderanzahl verwenden" aktiviert ist.
Hallo Herr Platz,
kann die Einstellung "Gemäß Kinderverwaltung" mitarbeiterübergreifend auf Mandantenebene hinterlegt werden?
Vielen Dank.
Hallo,
die Einstellung "Gemäß Kinderverwaltung" gibt es mitarbeiterübergreifend auf Mandantenebene nicht. Es obliegt einer individuellen Prüfung in den jeweiligen Personalnummern, ob die Berechnung des PV-Beitrags gemäß Kinderverwaltung oder gemäß der zurückgemeldeten Daten aus dem DÜ-Verfahren DaBPV erfolgen soll.
Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem Hilfe-Dokument 9233700 - Kinderanzahl und Elterneigenschaft für die Berechnung des PV-Beitrags berücksichtigen (DaBPV).
Hallo @Matthias_Platz,
irgendwie drehen wir uns hier im Kreis. @ednak und uns Allen geht es nicht darum, die Kinderanzahl aus aus der Kinderverwaltung anzuwenden, sondern lediglich die Kinderdatenübersicht und die dazugehörigen Filter vernünftig verwenden zu können. Oder wurde hier bei der Programmierung etwas vergessen?
Übrigens gibt es in Lohn und Gehalt keinen Hinweis LN18050 im Verarbeitungsprotokoll, das dort so etwas gar nicht ausgegeben wird und somit auch keinen Hinweis, dass die Kinderdatenübersicht ohne die obige Eingabe eigentlich gar nicht richtig nutzbar ist.
Es muss also jetzt wieder eine Klickorgie bei größeren Mandanten erfolgen um bei jedem einzelnen Arbeitnehmer die Einstellung vorzunehmen?!
Allen ein ein schönes WE
jb
Hallo @Matthias_Platz,
ich vermute, nur wenige Anwender werden im Feld "Manuell erfasste Kinderanzahl" eine Auswahl getroffen haben, bestand hierfür regelmäßig auch keine Notwendigkeit, oder?
So haben wir in unserem Mandanten nach Vorlage eines Nachweise die erforderlichen Angaben in der Kinderverwaltung erfasst.
Wie lassen sich für eine große Anzahl von Mitarbeiten effizient Abweichungen zwischen der nachgewiesen Elterneigenschaft inkl. Anzahl der Kinder und der Elterneigenschaft sowie Kinderanzahl gemäß DaBPV feststellen?
Beste Grüße!