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Abrechnungsparameter/Teilmonatsberechnung

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letzte Antwort am 27.03.2023 10:03:01 von Flitze0815
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haag
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

zu dem Thema Abrechnungsparameter bei Teilmonatsberechnung würde mich mal grundsätzlich interessieren, ob es eine Empfehlung für die passende Auswahl bei der Anwendung der Umrechnungsformeln gibt. Welche Formel ist die "gerechteste"? Ich kann hierzu keine Information in Datev und anderen Info-Portalen finden. Dazu sei gesagt, dass wir fast ausschließlich Monatsgehälter auszahlen. Obwohl wir seit Jahren im Mandanten die Umrechnungsformel: Betrag * zu bez. Kalendertage/tatsächl. Tage (wir haben uns damals dafür entschieden, weil wir die Thematik mit den Kalendertagen z.B. bei nur 1 Tag Kind krank bei einem Kalendermonat mit 31 Tagen auch hatten und hier kein Abzug stattgefunden hat) nutzen, kommen immer wieder Zweifel/Unstimmigkeiten bei unterschiedlichen Ausfallzeiten (Krankengeld, Kind krank, Elternzeit, unbez. Urlaub...) und den ungleichen Kalendertage der Monate auf. Vergleiche ich unsere kalendertägliche Berechnung mit den anderen Varianten der Umrechnungsformeln kommen doch sehr unterschiedliche Summen ´raus. Sollte ich eine Regelung suchen, die auf den jeweiligen Monat mit den entspr. Kalendertagen (28,30,31) abgestimmt ist, oder lieber immer mit 30 Tg pro Monat rechnen und dann bei z.B. Kind krank den Abrechnungsparameter nur beim jeweiligen MA/in ändern? Die Krankenkasse zahlt zwar das Krankengeld kalendertäglich aus, berechnet aber immer nur mit 30 Tagen.

 

Wie handhaben es die anderen Anwender/innen?

 

Über Antworten/Empfehlungen freue ich mich schon!

 

Grüße

I. Haag

m_buck
Einsteiger
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Hallo, 

ich hatte letztes Jahr Quarantäne ab 31. und nur mit der tatsächlichen Tageberechnung hat es mir die Erstattung gerechnet. Deshalb hatte ich auf Mandantenebene (leider bei der einen MA*in anders) darauf umgestellt. Außerdem haben wir auch Samstagsarbeit, somit denke ich, dass Taggenau echt besser ist (wir haben GsD wenig Krankenstand)

Viele Grüße an alle

Martina

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KR1
Einsteiger
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Hallo @haag 

 

wir nehmen tatsächlich - wie Du bislang auch- immer die Berechnung: Betrag * zu bez. Kalendertage/tatsächl. Tage.

 

Da ansonsten wie z.B. oben genannt in einem Monat mit 31 Tagen ggf. keine Kürzung stattfindet. 

 

Aber mich interessiert auch, was die anderen so dazu sagen?? 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @haag,


eine Empfehlung dazu, welche Formel der Teilmonatsberechnung für Sie am besten ist, kann ich Ihnen nicht geben. Jede Formel führt zu unterschiedlichen Werten in der Teilmonatsberechnung – entweder zum Vorteil des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.


Wichtig ist, dass Sie bescheinigen, mit welcher Formel Sie die Entgeltkürzung vorgenommen haben.


Aber vielleicht kann noch jemand aus der Community seine Erfahrungswerte hier mitteilen?

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Hallo @haag ,

damals in meiner Ausbildung - im letzten Jahrtausend - 👵 habe ich gelernt: Angestellte werden immer mit 30 Tagen berechnet - Arbeiter mit den Arbeitstagen. Und so halte ich es bis heute - außer bei Kurzarbeit, weil es da ja auch bei den Angestellten darauf ankommt, wieviel Kurzarbeit sie tatsächlich in dem Monat gemacht haben.

Leider berechnet aber tatsächlich die Einstellung "Betrag x Resttage (Mon. = 30 Tg.) / 30" nicht den 31. Tag des Monats. Finde ich auch sehr verwirrend, denn wenn da steht 'Mon. = 30 Tg', bedeutet das für mich, dass jeder Monat so behandelt wird, als hätte er 30 Tage. Offensichtlich heißt es das aber nicht. Aus diesem Grund habe ich auf die Berechnungsweise "Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage" umgestellt, welches dann tatsächlich dem "ein Monat wird bei Angestellten immer mit 30 Tagen berehnet" entspricht.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 27.03.2023 10:03:01 von Flitze0815
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